Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 beantragt die Einberufung eines Fachgremiums, das die Zukunft des Juridicums diskutiert und empfiehlt. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse im ersten Quartal 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt werden, um auf die Machbarkeit und Integration in den Campus zu prüfen. Ziel ist eine fundierte Entscheidung über die verschiedenen Varianten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den im Magistratsbericht B 231 beschriebenen Entscheidungsprozess zur Zukunft des Juridicums um folgende Punkte zu erweitern:
- Im Anschluss an die öffentliche Vorstellung und Diskussion der Machbarkeitsstudie ist ein Fachgremium einzuberufen, das eine Empfehlung zur Zukunft des Juridicums erarbeitet.
- Das Fachgremium prüft hierfür die dargestellten Varianten unter Berücksichtigung der im Magistratsbericht benannten Kriterien (Integration in den Campus, Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Bezahlbarkeit, Klimabilanz, Lebenszyklus des Gebäudes, Gemeinwohlorientierung, Modellcharakter und Innovationspotenzial).
- Das Fachgremium berät mit seiner Empfehlung die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH als zukünftiger Grundstückseigentümerin sowie die Stadt Frankfurt als Eigentümerin der ABG.
- Die Arbeit des Fachgremiums wird zeitlich begrenzt und durch finanzielle Mittel aus dem Etatantrag E 41 finanziert. Im ersten Quartal 2026 sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert werden.
- Die Besetzung des Gremiums obliegt dem Magistrat und soll unterschiedliche Fachmeinungen gleichwertig repräsentieren. Der Ortsvorsteher soll dem Gremium als beratendes Mitglied angehören.
Begründung
Auszug aus dem Magistratsbericht B 231: "Der Magistrat strebt an, die an die aktuellen Baugrundstücke angepassten Ergebnisse öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Dazu soll im zweiten Halbjahr 2025 eine Veranstaltung in Bockenheim angeboten werden. Neben der Präsentation der Ergebnisse sollen Expert:innen aus verschiedenen Bereichen eingeladen werden, um die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie zu diskutieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll auch erörtert werden, welche weiteren Untersuchungs- bzw. Klärungsbedarfe bestehen. Diese Formate werden aus dem Etatantrag E 41 finanziert." Der Ortsbeirat spricht sich diesem grundsätzlichen Vorschlag folgend für die Einrichtung eines Fachgremiums aus, das eine Empfehlung zu den in der Machbarkeitsstudie präsentierten Varianten erarbeitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2025OFOF 632/12Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der RenoiralleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2025Sie sind hierOMOM 7482Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der RenoiralleeDirektanregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 22Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der RenoiralleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats