Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht vor, 95.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie zur Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim bereitzustellen. Ziel ist es, die Möglichkeiten für eine Wohnnutzung zu prüfen und die Umnutzung des Gebäudes zu unterstützen. Dies soll zur Erhaltung der Grauen Energie und zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements beitragen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Haushaltsplan 2023 werden für das Haushaltsjahr 2023 einmalig 95.000 Euro eingestellt, um eine Machbarkeitsstudie für den Umbau und die Umnutzung des "Juridicums" auf dem Campus Bockenheim bei einem fachkundigen und unabhängigen Büro zu beauftragen. In dieser sollen insbesondere auch die Möglichkeiten für eine Wohnnutzung auf diesen ca. 1000 qm BGF vertieft und unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden.
Der Magistrat wird ferner gebeten, Kontakt mit dem Land Hessen aufzunehmen und Einvernehmen zu diesem Vorhaben herzustellen, damit die Untersuchung umgehend und nicht erst nach einer Übergabe des Gebäudes an die ABG durchgeführt werden kann. Eine vorherige Kappung der Leitungen, wie im Labsaal, ist abzuwenden.
Um eine mögliche Umnutzung vorzubereiten, wird der Magistrat beauftragt, regelmäßige Gesprächsforen mit den involvierten Institutionen und an der Zwischennutzung interessierten Gruppen durchzuführen. Die Mittel können auch bis zu einer Höhe von 20.000 Euro hierfür eingesetzt werden.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig, außer um vorbereitende Arbeiten für die Zwischennutzung des Juridicums zu unterstützen.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Mit der NR 428/22 haben die Stadtverordneten bereits den Willen ausgedrückt, im Gebäude des "Juridicums" Umnutzungen zu ermöglichen. Diese sollten mindestens bis zum Abschluss der auf den Wettbewerb folgenden Bauplanung stattfinden können. Seitdem hat die politische Debatte um den Erhalt des "Juridicums" statt dem geplanten Abriss, um die bereits verbaute Graue Energie zu bewahren, Fahrt aufgenommen. Ebenso engagieren sich eine Vielzahl von Initiativen auf dem Gelände des zukünftigen Kulturcampus, allen voran das Offene Haus der Kulturen (OHA). Erst kürzlich wurde das Konzept des OHA mit dem Hauptpreis des Zukunftspreises des Großen Frankfurter Bogens ausgezeichnet, der vom Hessischen Wirtschaftsministerium ausgelobt und mit 30.000 € prämiert wurde. In ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht sollen Pioniernutzungen entstehen. Die Räumlichkeiten des "Juridicum" sind dabei von besonderem Interesse. Solches zivilgesellschaftliche Engagement gilt es zu unterstützen. Um die verschiedenen mittelfristig zu realisierenden Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen, so vor allem die laut Bebauungsplan für den Kulturcampus vorgesehenen Wohnungen, sind weitere Untersuchungen notwendig. Die Stadt kann hier, wie auch in der Frage, welche Nutzungen möglich wären, als Mittlerin auftreten und die notwendigen Untersuchungen veranlassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2023Sie sind hierEE 41Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus BockenheimEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 27. Juni 2025BB 231Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus BockenheimMagistratsbericht
- 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 129 WochenBB 445Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus BockenheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
13.01 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2023 28 Mio € — preisbereinigt +36 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz)