Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
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Bisheriger Verlauf
16.06.2023
27.06.2025
24.08.2025
27.10.2025
Etatantrag
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim
Details im PARLIS E_41_2023Bericht des Magistrats
Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim
Details im PARLIS B_231_2025Antrag Ortsbeirat
Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
Details im PARLIS OF_1184-2_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
Details im PARLIS OM_7644_202516.06.2023
Etatantrag
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim
Details im PARLIS E_41_202327.06.2025
Bericht des Magistrats
Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim
Details im PARLIS B_231_202524.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
Details im PARLIS OF_1184-2_202527.10.2025
Anregung Ortsbeirat
Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
Details im PARLIS OM_7644_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7644 entstanden aus Vorlage: OF 1184/2 vom 24.08.2025
Betreff: Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
Vorgang: E 41/23; B 231/25 Der Magistrat wird gebeten, den im Magistratsbericht B 231 beschriebenen Entscheidungsprozess zur Zukunft des Juridicums um folgende Punkte zu erweitern: 1. Im Anschluss an die öffentliche Vorstellung und Diskussion der Machbarkeitsstudie ist ein Fachgremium einzuberufen, das eine Empfehlung zur Zukunft des Juridicums erarbeitet. 2. Das Fachgremium prüft hierfür die dargestellten Varianten unter Berücksichtigung der im Magistratsbericht benannten Kriterien (Integration in den Campus, Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Bezahlbarkeit, Klimabilanz, Lebenszyklus des Gebäudes, Gemeinwohlorientierung, Modellcharakter und Innovationspotenzial). 3. Das Fachgremium berät mit seiner Empfehlung die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH als zukünftiger Grundstückseigentümerin sowie die Stadt Frankfurt als Eigentümerin der ABG. 4. Die Arbeit des Fachgremiums wird zeitlich begrenzt und durch finanzielle Mittel aus dem Etatantrag E 41 finanziert. Im ersten Quartal 2026 sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert werden. 5. Die Besetzung des Gremiums obliegt dem Magistrat und soll unterschiedliche Fachmeinungen gleichwertig repräsentieren. Der Ortsvorsteher soll dem Gremium als beratendes Mitglied angehören. Begründung:
Auszug aus dem Magistratsbericht B 231: "Der Magistrat strebt an, die an die aktuellen Baugrundstücke angepassten Ergebnisse öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Dazu soll im zweiten Halbjahr 2025 eine Veranstaltung in Bockenheim angeboten werden. Neben der Präsentation der Ergebnisse sollen Expert:innen aus verschiedenen Bereichen eingeladen werden, um die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie zu diskutieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll auch erörtert werden, welche weiteren Untersuchungs- bzw. Klärungsbedarfe bestehen. Diese Formate werden aus dem Etatantrag E 41 finanziert." Der Ortsbeirat spricht sich diesem grundsätzlichen Vorschlag folgend für die Einrichtung eines Fachgremiums aus, das eine Empfehlung zu den in der Machbarkeitsstudie präsentierten Varianten erarbeitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 41
Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 231