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Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim

Vorlagentyp: B
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht befasst sich mit der Machbarkeitsstudie zur Umnutzung des Juridicums und schlägt einen interdisziplinären Prozess vor, um verschiedene Entwicklungsvarianten zu diskutieren und zu reflektieren. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den Umgang mit dem Juridicum zu schaffen, wobei sowohl ökologische als auch soziale Aspekte berücksichtigt werden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Am 04.11.2025 fand die im Zwischenbericht des Magistrats (B231) angekündigte öffentliche Veranstaltung im Festsaal des Studierendenhauses in Bockenheim statt. In diesem Rahmen wurden die bisherigen Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie durch die Studiendurchführenden (ABG FRANKFURT HOLDING GmbH, Architekturbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH, Ingenieurbüro bauart Konstruktions GmbH & Co. KG) der Öffentlichkeit vorgestellt. Darüber hinaus wurde von der Frankfurt University of Applied Sciences das Format "Zukunftslabor Juridicum" vorgestellt. Zum Abschluss fand eine Podiumsdiskussion statt, in diesem Rahmen diskutieren Expert:innen die aktuelle Fragestellung, blickten gemeinsam auf den anstehenden Prozess und das Publikum hatte die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Das hohe Interesse von etwa 300 Teilnehmenden unterstreicht die Bedeutung der Frage des Umgangs mit dem Juridicum sowie mit Bestandsgebäuden insgesamt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2025NRNR 1263Rebstockpark weiterentwickelnSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 26. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    BB 368Rebstockpark weiterentwickeln
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 43 · 27.10.2025
TO I, TOP 64
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 368 nicht zu befassen, wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 40 · 01.12.2025
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 368 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

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