Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Juridicum und das Mehrzweckgebäude unter verschiedenen Varianten für Wohnnutzung zu erhalten, um den kulturellen und sozialen Bedürfnissen der Stadt Rechnung zu tragen. Die ideologische Grundlage ist die Erhaltung des Bestands und die Schaffung von neuem Wohnraum.
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Zwischenbericht: Auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Etatantrags E 41 hat der Magistrat die zukünftige Eigentümerin der Flächen, die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) gebeten, eine mögliche Umnutzung und Umbau des Juridicums auf dem Campus Bockenheim zu untersuchen.
Die ABG hat das Architekturbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH sowie das Ingenieurbüro bauart Konstruktions GmbH & Co. KG mit einer entsprechenden Machbarkeitsuntersuchung beauftragt.
Die nun vorliegende und diesem Bericht beigefügte Studie wird vom Magistrat als ein erstes Zwischenergebnis mit wichtigen Erkenntnissen eingestuft, die keine abschließende Entscheidungsgrundlage zur Frage des Abrisses bzw. (Teil-)Erhalts des Gebäudes liefert.
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse der Machtbarkeitsstudie zusammengefasst sowie die sich daraus ergebenden Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Basierend auf einer Gesamtperspektive auf den Kulturcampus werden anschließend die nächsten Schritte skizziert.
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Die Studie ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil erfolgt eine technische Bewertung des Bestandrohbaus. Im zweiten Teil wird eine Umnutzung des Gebäudes mit Fokus auf Wohnen untersucht.
- Technische Bewertung des Bestandsgebäudes - Statik und Tragwerksplanung: Grundsätzlich hat das Gebäude eine solide Statik. Bei einem umfassenden Umbau bedarf es zusätzlicher Aussteifungselemente für einen Erdbebenschutz nach heutigen Standards. Ein Anbau von zusätzlichen Balkonen ist möglich. - Das Hochhaus besteht aus zwei Gebäudeteilen, dem Juridicum im südlichen Teil und dem sogenannten Mehrzweckgebäude im nördlichen Teil. Beide Gebäudeteile weisen trotz ihres Alters eine solide Substanz auf. Das Juridicum ist in einem besseren Zustand als das Mehrzweckgebäude. Vereinzelt braucht es bauliche Ertüchtigungen. Die Instandsetzung ist technisch möglich. - Die Ökobilanzdaten wurden ausgewertet, ein Vergleichsneubau schneidet in der CO2-Bilanzierung minimal besser ab. Vor allem in der Nutzungsphase ist die Ökobilanz eines Neubaus deutlich besser. - Es bedarf einer brandschutztechnischen Ertüchtigung. - Die Konstruktion der Kellergeschosse des Juridicums und Mehrzweckgebäudes ist als sogenannte "Schwarze Wanne" ausgebildet. Zur "Trockenhaltung" des Juridicums, des Mehrzweckgebäudes, der Kunstbibliothek und der Tiefgarage wird der Grundwasserspiegel mit Hilfe von Pumpen abgesenkt, was nach heutigen Standards nicht mehr zulässig ist. Dieser Umstand ist zeitnah zu beseitigen. Maßnahmen zur Abdichtung des Juridicums und des Mehrzweckgebäudes sind technisch möglich. - Die Tiefgarage, die die Freiflächen westlich des Juridicums und die Mertonstraße unterbaut, ist in einem sehr schlechten Zustand. Eine wirtschaftliche Instandhaltung ist laut Studie nicht möglich. Die technische Lebensdauert ist erreicht. Es wird empfohlen die Tiefgarage abzureißen. Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie durchgeführte technische Bewertung des Juridicums kommt zu dem Ergebnis, dass ein Um- und Weiterbau für eine Wohnnutzung möglich ist. Aufgrund der unterschiedlich gut nutzbaren Gebäudeteile (Juridicum und Mehrzweckgebäude) sollte eine vertiefende Prüfung verschiedener Varianten erfolgen.
- Umnutzungskonzepte mit Fokus Wohnen - Die zwei Gebäudeteile weisen unterschiedliche Erschließungssituationen auf, die sich auf die Wohnflächennutzung auswirken. Daher wird nahegelegt, die beiden Gebäudeteile separat zu betrachten. - Die Studie schlägt verschiedene Musternutzungskonzepte vor, die unterschiedliche Bruttogeschossfläche und sowohl Wohnen als auch Gewerbe beinhalten. - Innovative Grundrisse in Clusterform führen zu verbessertem Wohnflächenfaktor. Diese Grundrisse eignen sich insbesondere für Studierende, Auszubildende und gemeinschaftliche Wohnformen. - Beide Gebäudeteile werden durch den Verkehr auf der Senckenberg-Anlage verlärmt. Es ist im weiteren Prozess zu prüfen, mit welchen passiven baulichen Schallschutzmaßnahmen an den Fassaden Schlafräume straßenseitig ermöglicht werden können. - Die Geschosshöhen sind höher als bei heutigen Standardwohnungen, die Gebäudetiefe ist teilweise schlanker als bei heutigen Standardwohnungen. - Das südliche Bauteil (Juridicum) kann gemäß Studie (steht nach aktuellem Stand im Widerspruch zu den Plänen des Frankfurt LAB, siehe unten) längsseitig in den ersten 5 Geschossen um einen 7 m tiefen Anbau erweitert werden. Der Wohnflächenfaktor beträgt in diesem Fall 73%. - Das nördliche Bauteil (Mehrzweckgebäude) könnte in den unteren 6 Geschossen nach Osten erweitert werden, bei Wegfall der 3 Bestandsbäume. Das Mehrzweckgebäude eignet sich für Wohnungen mit Laubengangerschließung. Der Wohnflächenfaktor beträgt in diesem Fall 64%. Entwicklungsvarianten auf Basis der Machbarkeitsstudie Aus den Ergebnissen der Studie wird deutlich, dass das Mehrzweckgebäude für die Umnutzung zu Wohnen weniger gut geeignet als das Juridicum. Aus Sicht des Magistrats ergeben sich somit vier Entwicklungsvarianten:
- Kompletterhalt des Juridicums und Mehrzweckgebäudes und Umnutzung in Wohnen
- Kompletterhalt des Juridicums und Mehrzweckgebäudes und Umnutzung in Wohnen (Juridicum) sowie Bildung bzw. Gewerbe / Büro (Mehrzweckgebäude)
- Erhalt des Juridicums und Abriss des Mehrzweckgebäudes, Umnutzung des Juridicums in Wohnen
- Komplettabriss des Juridicums und des Mehrzweckgebäudes und Neubau eines Wohnungsbauvorhabens Der Magistrat empfiehlt, diese vier Varianten unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu bewerten: - Integration in den Campus - Umsetzbarkeit - Wirtschaftlichkeit - Bezahlbarkeit - Klimabilanz - Lebenszyklus des Gebäudes - Gemeinwohlorientierung - Modellcharakter und Innovationspotenzial Gesamtperspektive auf den Kulturcampus Die Weiterentwicklung des Juridicums ist in die Gesamtentwicklungen auf dem Kulturcampus einzuordnen. Basis hierfür ist weiterhin der von den Stadtverordneten beschlossene Bebauungsplan Nr.
- Die Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans ist der sogenannte "Konsensplan", der wiederum das Ergebnis von partizipativen Planungswerkstätten aus den Jahren 2011/2012 darstellt. Im März 2025 wurde die Entscheidung des Landes Hessens und der Hochschule für Musik und Darstellende Künste (HfMDK) zum Neubau der Hochschule verkündet. Diese sieht vor, die Hochschule auf zwei Baufeldern zu errichten: auf dem Areal der Dondorf-Druckerei im Norden und dem L-förmigen Baugrundstück südlich der Bockenheimer Landstraße. Auf dem sogenannten Tortengrundstück sollen eine Mensa und ein Studierendenwohnheim entstehen. Der Magistrat begrüßt diese Lösung ausdrücklich, die sich im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bewegt und durch einen positiven Bauvorbescheid bestätigt wurde. In Bezug auf das durch den Bauvorbescheid gesicherte Grundstück der HfMDK ist im Weiteren unter bauordnungsrechtlichen Aspekten zu prüfen, ob der südliche Bauteil des Juridicums, wie in der Studie vorgeschlagen, längsseitig in den ersten 5 Geschossen um einen 7 m tiefen Anbau erweitert werden kann. Ein solcher Anbau steht im Widerspruch zu den aktuellen Planungen für das Frankfurt LAB und wird vom Magistrat nicht empfohlen. Grundstückszuschnitt und geplante Eigentums- verhältnisse bzw. Nutzung laut beschiedener Bau- voranfrage für Neubau der HfMDK Die Entscheidung bezüglich der HfMDK lag zum Zeitpunkt der Beauftragung und Durchführung der Machbarkeitsstudie noch nicht vor. Die Flächenbedarfe der HfMDK sind durch die entschiedene Campuslösung einvernehmlich gedeckt. Neben der Entscheidung über die Bauflächen für die HfMDK hat die Stadt Frankfurt die Flächen für das Frankfurt LAB definiert. Bis zum geplanten Neubau des LABs auf der Fläche der ehemaligen Kunstbibliothek wird "Vision 31" die Zwischennutzung des Gebäudes koordinieren. Die KEG wurde mit der Instandsetzung des Gebäudes beauftragt. Eine Öffnung des Gebäudes für die Zwischennutzung ist für Ende 2025 geplant. Weiterer Entscheidungsprozess Der Magistrat strebt an, die an die aktuellen Baugrundstücke angepassten Ergebnisse öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Dazu soll im zweiten Halbjahr 2025 eine Veranstaltung in Bockenheim angeboten werden. Neben der Präsentation der Ergebnisse sollen Expert:innen aus verschiedenen Bereichen eingeladen werden, um die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie zu diskutieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll auch erörtert werden, welche weiteren Untersuchungs- bzw. Klärungsbedarfe bestehen. Diese Formate werden aus dem Etatantrag E 41 finanziert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2023EE 41Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus BockenheimEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 27. Juni 2025Sie sind hierBB 231Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus BockenheimMagistratsbericht
- 27. Oktober 2025OMOM 7644Zukunft Juridicum - Fachgremium für VariantenvorschlagDirektanregung
- 5. Dezember 2025BB 445Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus BockenheimMagistratsbericht
- 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 136 WochenSTST 211Zukunft Juridicum - Fachgremium für VariantenvorschlagStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FDP, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)