Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim
Zusammenfassung
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird eine interdisziplinäre Auseinandersetzung zur Umnutzung des Juridicums angestoßen, wobei Erhalt, Umbau oder Neubau in Betracht gezogen werden. Ziel des Zukunftslabors ist es, einen Planungsansatz zu entwickeln, der eine fachliche Entscheidungsgrundlage für den weiteren Umgang mit dem Bestandsgebäude bietet.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Am 04.11.2025 fand die im Zwischenbericht des Magistrats (B231) angekündigte öffentliche Veranstaltung im Festsaal des Studierendenhauses in Bockenheim statt. In diesem Rahmen wurden die bisherigen Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie durch die Studiendurchführenden (ABG FRANKFURT HOLDING GmbH, Architekturbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH, Ingenieurbüro bauart Konstruktions GmbH & Co. KG) der Öffentlichkeit vorgestellt. Darüber hinaus wurde von der Frankfurt University of Applied Sciences das Format "Zukunftslabor Juridicum" vorgestellt. Zum Abschluss fand eine Podiumsdiskussion statt, in diesem Rahmen diskutieren Expert:innen die aktuelle Fragestellung, blickten gemeinsam auf den anstehenden Prozess und das Publikum hatte die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Das hohe Interesse von etwa 300 Teilnehmenden unterstreicht die Bedeutung der Frage des Umgangs mit dem Juridicum sowie mit Bestandsgebäuden insgesamt. Zukunftslabor Juridicum Für das Juridicum am Kulturcampus in Frankfurt am Main steht eine grundlegende Entscheidung an: Erhalt, Umbau oder Neubau. Um diese Frage beantworten zu können, wird ein neuer, gemeinschaftlich gestalteter Planungsansatz erprobt. Das Frankfurter Forschungsinstitut (FFin), angesiedelt an der Frankfurt University of Applied Sciences, ist mit der Organisation, Begleitung und Dokumentation dieses Projektes beauftragt. Es ist ein ergebnisoffener Prozess, an dessen Ende eine fachliche Entscheidungsgrundlage stehen soll. Im Zentrum des Projektes steht die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Entwicklungsszenarien sowie deren wissenschaftliche Reflexion und Begleitung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2024OFOF 442/7Umbenennung der Neue Börse Straße in „Elisabeth-Norgall-Straße“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2025OIOI 88Umbenennung der Neuen Börsenstraße in „Elisabeth-Norgall-Straße“Initiative
- 14. April 2025BB 149Umbenennung der Neuen Börsenstraße in „Elisabeth-Norgall-Straße“Magistratsbericht
- 24. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 395Umbenennung der Neuen Börsenstraße in „Elisabeth-Norgall-Straße“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme