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Umbenennung der Neuen Börsenstraße in "Elisabeth-Norgall-Straße"

Vorlagentyp: B
53 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat hat beschlossen, die Neue Börsenstraße in "Elisabeth-Norgall-Straße" umzubenennen. Dies geschieht nach einer positiven Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte und der Information der betroffenen Firmen. Die Umsetzung erfolgt mit neuen Straßenschildern und einer Übergangsregelung für zwei Jahre.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Der Magistrat hat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Initiativbeschlusses des Ortsbeirats 7, die Neue Börsenstraße in "Elisabeth-Norgall-Straße" umzubenennen, veranlasst.

So wurde eine Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte eingeholt, nach der die neue Namenspatin aus stadthistorischer Sicht als unbedenklich eingeschätzt wird. Die von der Umbenennung betroffenen Firmen in den Häusern mit den Hausnummern 5 und 6-8 wurden über die anstehende Umbenennung informiert. Die Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main wurde vorbereitet und Straßennamenschilder sowie Zusatzschilder bestellt.

Sobald die neuen Schilder geliefert wurden, wird die Straßenumbenennung mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Montage der neuen Schilder final umgesetzt. Um eine kontinuierliche Orientierung zu gewährleisten, wird das alte Straßennamenschild für eine Übergangszeit von zwei Jahren unter dem neuen belassen, wobei der alte Name in Rot gestrichen wird.

Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird der Magistrat unaufgefordert berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Oktober 2024OFOF 442/7Umbenennung der Neue Börse Straße in „Elisabeth-Norgall-Straße“Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Januar 2025OIOI 88Umbenennung der Neuen Börsenstraße in „Elisabeth-Norgall-Straße“Initiative
  3. 14. April 2025Sie sind hier
    BB 149Umbenennung der Neuen Börsenstraße in „Elisabeth-Norgall-Straße“
    Magistratsbericht
  4. 24. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 395Umbenennung der Neuen Börsenstraße in „Elisabeth-Norgall-Straße“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 38 · 20.05.2025
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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