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Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag

Lesezeit: 3 Minuten
Reflexions-Analyse
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.08.2025, OF 1184/2

Betreff: Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den in B 231/2025 beschrieben Entscheidungsprozess zur Zukunft des Juridicums um folgende Punkte zu erweitern: 1. Im Anschluss an die öffentliche Vorstellung und Diskussion der Machbarkeitsstudie ist ein Fachgremium einzuberufen, das eine Empfehlung zur Frage des Umbaus oder Abrisses des Juridicums erarbeitet. 2. Das Fachgremium prüft hierfür die vier dargestellten Varianten unter Berücksichtigung der im Magistratsbericht benannten Kriterien (Integration in den Campus, Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Bezahlbarkeit, Klimabilanz, Lebenszyklus des Gebäudes, Gemeinwohlorientierung, Modellcharakter und Innovationspotenzial). 3. Das Fachgremium berät mit seiner Empfehlung die ABG Holding GmbH als zukünftiger Grundstückseigentümerin sowie die Stadt Frankfurt als Eigentümerin der ABG. 4. Die Arbeit des Fachgremiums wird zeitlich begrenzt und durch finanzielle Mittel aus dem Etatantrag E41/2023 finanziert. Im ersten Quartal 2026 sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert werden. 5. Die Besetzung des Gremiums obliegt dem Magistrat und soll unterschiedliche Fachmeinungen gleichwertig repräsentieren. Der Ortsvorsteher soll dem Gremium als beratendes Mitglied angehören.

Begründung:

Auszug aus B 231/2025 "Der Magistrat strebt an, die an die aktuellen Baugrundstücke angepassten Ergebnisse öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Dazu soll im zweiten Halbjahr 2025 eine Veranstaltung in Bockenheim angeboten werden. Neben der Präsentation der Ergebnisse sollen Expert:innen aus verschiedenen Bereichen eingeladen werden, um die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie zu diskutieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll auch erörtert werden, welche weiteren Untersuchungs- bzw. Klärungsbedarfe bestehen. Diese Formate werden aus dem Etatantrag E41 finanziert." Der Ortsbeirat spricht sich diesem grundsätzlichen Vorschlag folgend für die Einrichtung eines Fachgremiums aus, das eine Empfehlung zu den in der Machbarkeitsstudie präsentierten Varianten erarbeitet.
Beratung im Ortsbeirat: 2