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Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse

Details im PARLIS OM_4730_2023
19.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse

Details im PARLIS ST_402_2024
27.06.2025

Auskunftsersuchen

Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den Ersatzneubau

Details im PARLIS V_1230_2025
18.09.2025

Antrag Ortsbeirat

Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern

Details im PARLIS OF_1539-5_2025
Parteien: CDU SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.09.2025, OF 1539/5

Betreff: Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern
Vorgang: OM 4730/23 OBR 5; ST 402/24; V 1230/25 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert schnellstmöglich die Gleisanlage am 2023 abgerissenen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg, wie in der ST 402 vom 19.02.2024 angekündigt, auf beiden Seiten der Gleisanlage absichern zu lassen.

Begründung:

Der Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg über die Gleisanlage ist im Herbst 2023, also vor zwei Jahren, abgerissen worden. Mit einem Neubau ist scheinbar in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Wie in der ST 402 mitgeteilt, liegt kein konkreter Zeitplan für den Neubau vor. Ebenfalls wurde in dieser ST mitgeteilt, dass, wenn es keine Einigung mit der DB bzgl. der Absicherung gibt, der Magistrat eigenmächtig tätig wird. Da es immer wieder Gleisübertritte auch von Jugendlichen und Kindern an dieser Stelle gibt, muss diese vor Übertritten besser abgesichert werden. Der z.Zt. vorhandene Holzlattenzaun ist zum Teil defekt und dient auch nur notdürftig als Hindernis. Daher ist es dringend erforderlich beide Seiten der Gleisanlage so abzusichern, dass kein Überqueren möglich ist.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230
Beratung im Ortsbeirat: 5