Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main - Einrichtung einer Fachklasse im Ausbildungsberuf…
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Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main - Einrichtung einer Fachklasse im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in an der Heinrich-Kleyer-Schule in Frankfurt am Main in der Fachstufe zum Schuljahr 2025/2026
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, eine Fachklasse im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in an der Heinrich-Kleyer-Schule einzurichten. Dies soll den Auszubildenden ermöglichen, ihre Ausbildung vollständig in Frankfurt am Main zu absolvieren und somit Wegzeiten zu verkürzen sowie eine schulische Kontinuität zu gewährleisten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Die folgende schulorganisatorische Maßnahme gemäß §§ 144-146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird beschlossen:
Abweichend von der Fachklassenverordnung (FachklV), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. Juli 2018, werden zum Schuljahr 2025/2026 die Schülerinnen und Schüler des Ausbildungsberufes Anlagenmechaniker/in zusätzlich zur Grundstufe auch in der Fachstufe an der Heinrich-Kleyer-Schule unterrichtet.
Begründung
A. Zielsetzung
Der Besuch der beruflichen Schule für die Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in findet für Auszubildende mit einem Ausbildungsbetrieb in Frankfurt am Main, in der Grund- und Fachstufe an der Heinrich-Kleyer-Schule statt.
B. Sachstand
Der Ausbildungsgang Anlagenmechaniker/in wird bislang nur in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) an der Heinrich-Kleyer-Schule unterrichtet. Gemäß der FachklV sind für den Unterricht in der Fachstufe (Klassen 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr) die Gewerblich-Technischen Schulen der Stadt Offenbach am Main für Auszubildende im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in zuständig, auch wenn der Ausbildungsbetrieb in Frankfurt liegt.
Von Frankfurter Ausbildungsbetrieben, z.B. der Mainova AG, besteht großes Interesse, dass der Unterricht für die Anlagenmechaniker/innen durchgehend in Frankfurt angeboten wird. Dies kommt den Auszubildenden zu Gute, da Wegzeiten verkürzt werden und eine schulische Kontinuität gewahrt bleibt.
Nach § 1 Abs. 2 FachklV kann das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen in Einzelfällen Abweichungen von den Festlegungen der FachklV im Benehmen mit den betroffenen Schulträgern zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ausreichend ist. Diese Voraussetzung wird von der Heinrich-Kleyer-Schule erfüllt.
B. Alternativen
Der Ausbildungsgang Anlagenmechaniker/in wird bislang nur in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) an der Heinrich-Kleyer-Schule unterrichtet. Gemäß der FachklV sind für den Unterricht in der Fachstufe (Klassen 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr) die Gewerblich-Technischen Schulen der Stadt Offenbach am Main für Auszubildende im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in zuständig, auch wenn der Ausbildungsbetrieb in Frankfurt liegt. Von Frankfurter Ausbildungsbetrieben, z.B. der Mainova AG, besteht großes Interesse, dass der Unterricht für die Anlagenmechaniker/innen durchgehend in Frankfurt angeboten wird. Dies kommt den Auszubildenden zu Gute, da Wegzeiten verkürzt werden und eine schulische Kontinuität gewahrt bleibt. Nach § 1 Abs. 2 FachklV kann das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen in Einzelfällen Abweichungen von den Festlegungen der FachklV im Benehmen mit den betroffenen Schulträgern zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ausreichend ist. Diese Voraussetzung wird von der Heinrich-Kleyer-Schule erfüllt.
C. Lösung
Keine.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Beschlussvorlage zur Unterrichtung der Fachstufe im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in an der Heinrich-Kleyer-Schule wird zugestimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)