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Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main - Einrichtung einer Fachklasse im Ausbildungsberuf…

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Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main - Einrichtung einer Fachklasse im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in an der Heinrich-Kleyer-Schule in Frankfurt am Main in der Fachstufe zum Schuljahr 2025/2026

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, eine Fachklasse im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in an der Heinrich-Kleyer-Schule einzurichten. Dies soll den Auszubildenden ermöglichen, ihre Ausbildung vollständig in Frankfurt am Main zu absolvieren und somit Wegzeiten zu verkürzen sowie eine schulische Kontinuität zu gewährleisten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

Die folgende schulorganisatorische Maßnahme gemäß §§ 144-146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird beschlossen:

Abweichend von der Fachklassenverordnung (FachklV), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. Juli 2018, werden zum Schuljahr 2025/2026 die Schülerinnen und Schüler des Ausbildungsberufes Anlagenmechaniker/in zusätzlich zur Grundstufe auch in der Fachstufe an der Heinrich-Kleyer-Schule unterrichtet.

Begründung

A. Zielsetzung

Der Besuch der beruflichen Schule für die Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in findet für Auszubildende mit einem Ausbildungsbetrieb in Frankfurt am Main, in der Grund- und Fachstufe an der Heinrich-Kleyer-Schule statt.

B. Sachstand

Der Ausbildungsgang Anlagenmechaniker/in wird bislang nur in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) an der Heinrich-Kleyer-Schule unterrichtet. Gemäß der FachklV sind für den Unterricht in der Fachstufe (Klassen 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr) die Gewerblich-Technischen Schulen der Stadt Offenbach am Main für Auszubildende im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in zuständig, auch wenn der Ausbildungsbetrieb in Frankfurt liegt.

Von Frankfurter Ausbildungsbetrieben, z.B. der Mainova AG, besteht großes Interesse, dass der Unterricht für die Anlagenmechaniker/innen durchgehend in Frankfurt angeboten wird. Dies kommt den Auszubildenden zu Gute, da Wegzeiten verkürzt werden und eine schulische Kontinuität gewahrt bleibt.

Nach § 1 Abs. 2 FachklV kann das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen in Einzelfällen Abweichungen von den Festlegungen der FachklV im Benehmen mit den betroffenen Schulträgern zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ausreichend ist. Diese Voraussetzung wird von der Heinrich-Kleyer-Schule erfüllt.

B. Alternativen

Der Ausbildungsgang Anlagenmechaniker/in wird bislang nur in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) an der Heinrich-Kleyer-Schule unterrichtet. Gemäß der FachklV sind für den Unterricht in der Fachstufe (Klassen 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr) die Gewerblich-Technischen Schulen der Stadt Offenbach am Main für Auszubildende im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in zuständig, auch wenn der Ausbildungsbetrieb in Frankfurt liegt. Von Frankfurter Ausbildungsbetrieben, z.B. der Mainova AG, besteht großes Interesse, dass der Unterricht für die Anlagenmechaniker/innen durchgehend in Frankfurt angeboten wird. Dies kommt den Auszubildenden zu Gute, da Wegzeiten verkürzt werden und eine schulische Kontinuität gewahrt bleibt. Nach § 1 Abs. 2 FachklV kann das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen in Einzelfällen Abweichungen von den Festlegungen der FachklV im Benehmen mit den betroffenen Schulträgern zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ausreichend ist. Diese Voraussetzung wird von der Heinrich-Kleyer-Schule erfüllt.

C. Lösung

Keine.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Beschlussvorlage zur Unterrichtung der Fachstufe im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in an der Heinrich-Kleyer-Schule wird zugestimmt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. September 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 39 · 27.10.2025
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIGStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 42 · 30.10.2025
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 138 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 04.11.2025
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 06.11.2025
TO II, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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