Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zwischen der Station Preungesheim und der S-Bahn-Station Frankfurter Berg hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe von Planungsmitteln
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zwischen der Station Preungesheim und der S-Bahn-Station Frankfurter Berg vor. Ziel ist es, die Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs zu verbessern und die Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer zu fördern. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf etwa 92,55 Mio. €, wobei ein städtischer Anteil von 49,85 Mio. € geschätzt wird.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der überarbeiteten Vorplanung "Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 zwischen der Station Preungesheim und der S-Bahnstation Frankfurter Berg" und dem im Zusammenhang stehenden Gesamtkonzept von Geh-, Radwege, Straßen und Straßenbegleitgrün wird gemäß der Anlagen 1 bis 9 zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFöG) und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen, c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sowie Baurecht zu schaffen.
- Die Planungsmittel in Höhe von 5.514 T€ werden bewilligt und 4.690 T€ freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) handelt. b) die Gesamtkosten des Projektes inkl. Grunderwerb auf rund 92,55 Mio. € und der städtische Anteil aktuell auf 49,85 Mio. € geschätzt werden. Die Kosten für den Grunderwerb werden nur durch die Stadt Frankfurt am Main getragen, die dann auch Eigentümerin der Flächen wird. c) für den aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Anteil der Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 3.534 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001142 "Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg inkl. ÖPNV Beschleunigung - Amt 66 Straßenbau", zur Verfügung stehen, von denen bereits Mittel in Höhe von rd. 824 T€ (Stand 28.07.2025), auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 10477 (M 34) vom 15.12.2005, verausgabt wurden, d) eine Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.980 T€ aus den Mitteln der Projektdefinition 5.001098 "Barrierefreie Ausstattung von Bushaltestellen" erfolgt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die "Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg" ist Bestandteil des Gesamtverkehrsplans Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477 (M 34)). Hierbei wurde auch die zugehörige Vorplanung beschlossen. Im Jahr 2010 ist der Beschluss § 8816 (M 151) zur Vorplanung des Kreisels "Julius-Brecht-Straße" beschlossen worden und in die damalige Entwurfsplanung eingeflossen. Auf dieser Grundlage wurden bis 2011 diverse Planungsarbeiten in der Entwurfsphase zum vorläufigen Abschluss gebracht. Allerdings wurde dann im Zusammenhang mit der Bau- und Finanzierungsvorlage "Stadtbahn Europaviertel" entschieden, das Vorhaben der Verlängerung der Linie U5 zum Frankfurter Berg zurückzustellen. Die Wiederaufnahme der Planung wurde im Jahr 2017 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429 Anlage 7 - EA 8/17 OBR 10 -) beschlossen, unter der Maßgabe, die vorhandenen Planunterlagen aus 2011 auf ihre Aktualität bezüglich der verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen und derzeit gültigen Regelwerke zu überprüfen.
Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln. Die Stadtbahnverlängerung der Linie U5 zwischen der Endstation Preungesheim und der S-Bahnstation Frankfurter Berg entspricht diesem Ziel, welches im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (NVP), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7285 (M 163), formuliert ist.
Dem Leitziel "Mobilität für alle" folgend, sind in der Verkehrsplanung die Belange aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, um ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Gesamtsystem zu schaffen. D.h. ausreichend breite Gehwege, Radwege, KFZ-Fahrstreifen sowie die Belange des ÖPNV sind in der Planung entlang der Stadtbahntrasse vorzusehen und im besonderen Maße die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes, um mobilitätseingeschränkten Personen die eigenständige Nutzung dessen zu ermöglichen.
Weitere Ziele im Sinne des Klimawandels ist der Erhalt bzw. der Ersatz und der Neubau von straßenbegleitenden Grünflächen/Baumstandorten sowie eine Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an das Regenwassermanagement innerhalb des Planungsbereiches. Dadurch wird auch die Entlastung des öffentlichen Kanals erzielt.
B. Alternativen
Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln. Die Stadtbahnverlängerung der Linie U5 zwischen der Endstation Preungesheim und der S-Bahnstation Frankfurter Berg entspricht diesem Ziel, welches im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (NVP), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7285 (M 163), formuliert ist. Dem Leitziel "Mobilität für alle" folgend, sind in der Verkehrsplanung die Belange aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, um ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Gesamtsystem zu schaffen.
C. Lösung
Die geplante 2-gleisige Stadtbahntrasse schließt an die Endstation Preungesheim (Linie U5) an und folgt im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße in Richtung Norden bis zur S-Bahnstation Frankfurter Berg mit eigenem Gleiskörper.
In dem Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Homburger Landstraße/Dachsberg und der Jean-Monnet-Straße (BAB-Anschlussstelle A 661) ist die Trasse in westlicher Lage zur Homburger Landstraße geplant. Die westlich gelegenen Gewerbeflächen in diesem Abschnitt werden durch eine Anliegerstraße erschlossen, diese wird in Höhe der Endstation Preungesheim an die Homburger Landstraße/ Gießener Straße angebunden.
Die Belange des angedachten Schulstandortes am nördlichen Ende der Anliegerstraße, im Bereich der Homburger Landstraße Hausnummern 285 -289, sind berücksichtigt worden.
In Höhe der BAB-Anschlussstelle schwenkt die Trasse in die Mittellage der Homburger Landstraße und verbleibt dort bis zu dem Endpunkt. Die Fahrbahnen für KFZ-Verkehre sind in dem Abschnitt Jean-Monnet-Straße bis Lindenallee als einstreifige Fahrbahnen rechts und links der Stadtbahntrasse angeordnet. Die straßenbegleitenden Gehwege wurden mit einer Mindestbreite von 2,50 m geplant.
Im Bereich der Interkulturelle Schule Rhein-Main, Höhe Homburger Landstraße 385 - 387, musste, aufgrund des vorspringenden Gebäudes, die Gehwegbreite auf 2,30 m reduziert werden. Entlang der neugestaltenden Homburger Landstraße sind baulich getrennte Radverkehrsanlagen (gem. Beschluss "Fahrradstadt Frankfurt") geplant, mit einer Breite von 2,50 m. Im Bereich der Einmündung des Kaiserkronenwegs und in Höhe der Zufahrt zur Bundespolizei ist es erforderlich auf einem kurzen Stück den Radverkehr auf einem Radfahrstreifen zu führen. Um der trennenden Wirkung der Stadtbahntrasse entgegenzuwirken, wurden zusätzliche Querungen für den Fuß- und Radverkehr in der Planung berücksichtigt.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit der geplanten Trasse werden alle Knotenpunkte und die Querungsstellen für den Fuß- und Radverkehr mit barrierefreien Lichtsignalanlagen ausgestattet.
Die Maßnahme umfasst die Stadtbahnstationen August-Schanz-Straße und Berkersheimer Weg in Mittellage, sowie die Endstation Frankfurter Berg südlich der gleichnamigen S-Bahnstation. Die Bahnsteige sind mit einer Länge von 80,00 m und barrierefreien Zugängen geplant. Die Stadtbahnstationen werden mit Fahrgastunterständen, Fahrplanvitrinen, Fahrscheinautomaten und dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen sowie Sitzgelegenheiten ausgestattet.
Die Verknüpfung zwischen der S-Bahnstation und der Endstation Frankfurter Berg erfolgt über die sich derzeit im Bau befindende Fuß- und Radwegüberführung. Die Überführung ist ein eigenständiges Projekt der Stadt Frankfurt am Main und ist Ersatz für die entfallende Unterführung zwischen dem nördlich der DB-Strecke gelegenen Stadtteil "Im Hilgenfeld", der S-Bahnstation Frankfurter Berg und dem südlich der DB-Strecke gelegenen Stadtteil Frankfurter Berg und verbindet diese barrierefrei.
In der vorliegenden Planung wurde auch die zukünftig geplante Führung der Buslinien berücksichtigt und mit der Stadtbahnlinie U5 verknüpft. Die Maßnahmen für die Buslinien im Zusammenhang mit der U-Bahn-Verlängerung zum Frankfurter Berg sind folgende:
Linie 27: Rücknahme bis Am Neuenberg
Linien 39: Aufspaltung ab August-Schanz-Str./Dachsberg in zwei Äste alternierend bis Berkersheim Mitte bzw. Gravensteiner-Platz
Linie 63: Einstellung bis auf Fahrten im Schülerverkehr
Linie 66: Taktverdichtung zwischen Am Neuenberg und Weißer Stein
Die vorliegende Vorplanung berücksichtigt auch die im Nahverkehrsplan 2025+ enthaltene und als Perspektivnetz bezeichnete Weiterführung der Stadtbahntrasse Richtung Norden.
Die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit sind ebenfalls berücksichtigt und werden im Zuge der weiterführenden Planung im Detail ausgearbeitet und dargestellt.
Die Vorplanung zur Stadtbahnverlängerung greift erheblich in den heutigen Baum- und Grünflächenbestand ein. Daher wurde bei der Planung ein großes Augenmerk auf die gestalterische und klimatische Aufwertung des Verkehrsraumes gelegt, indem neue Baumstandorte als Ersatz bzw. zusätzlich neue Baumstandorte geschaffen wurden.
Im Rahmen der weiteren Planung wird für alle Baumstandorte ein Gutachten erstellt, um entsprechende Schutzmaßnahmen für die zu erhaltenden Baumstandorte zu planen, sowie für die neuen Standorte optimale Bedingungen zu schaffen, um den Auswirkungen des Klimas entgegenzuwirken. Die Stadtbahntrasse wird in vielen Bereichen als "Grünes Gleis" ausgeführt.
Im Rahmen der weiteren Planung wird auch die Thematik des Regenwassermanagements betrachtet, mit dem Ziel, das Niederschlagswasser den geplanten Grünflächen und Baumstandorten zuzuführen bzw. vor Ort zu speichern.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gesamtkosten aus Bau und Baunebenkosten sowie Grunderwerb werden auf ca. 92,55 Mio. € geschätzt. Dabei beträgt der gesamte städtische Anteil derzeit ca. 49,85 Mio. €.
Abweichend von den Veranschlagungsgrundsätzen, wonach für den Ingenieur-/Straßenbau Planungsmittel in Höhe von 10 % angesetzt werden, muss auf der Grundlage aktueller Angebote mit Planungskosten in Höhe von 5.514 T€ gerechnet werden.
Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten:
| Bisher verausgabt (Stand 30.06.2025) | 903 T€ |
| 2025: | 785 T€ |
| 2026: | 1.870 T€ |
| 2027: | 1.500 T€ |
| 2028: | 456 T€ |
| Summe: | 5.514 T€ |
Anlage 1_Verkehrsanlage_Blatt_1 (ca. 2,8 MB) Anlage 2_Verkehrsanlage_Blatt_2 (ca. 3,9 MB) Anlage 3_Verkehrsanlage_Blatt_3 (ca. 2,3 MB) Anlage 4_Verkehrsanlage_Blatt_4 (ca. 2,2 MB) Anlage 5_Verkehrsanlage_Blatt_5 (ca. 2 MB) Anlage 6_Verkehrsanlage_Blatt_6 (ca. 2 MB) Anlage 7_Verkehrsanlage_Blatt_7 (ca. 3 MB) Anlage 8_Verkehrsanlage_Blatt_8 (ca. 3 MB) Anlage 9_Verkehrsanlage_Uebersicht (ca. 5,1 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2023OFOF 665/10Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Park-andrideParkplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. September 2023OMOM 4488Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Park-andrideParkplatzDirektanregung
- 26. Januar 2024STST 161Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Park-and-ride-ParkplatzStellungnahme
- 12. September 2025Sie sind hierMM 134Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zwischen der Station "Preungesheim" und der S-BahnStation "Frankfurter Berg" hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe von PlanungsmittelnMagistratsvortrag
- 10. November 2025OFOF 1151/10Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Park-and-Ride-Anlage Frankfurter Berg - Endstation U 5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. November 2025OFOF 1156/10Park-and-Ride-Anlage Frankfurter Berg - Endstation U 5Ortsbeiratsantrag · FDP
- 25. November 2025OMOM 7755Park-and-Ride-Anlage Frankfurter Berg - Endstation U 5Direktanregung
- 25. November 2025EAEA 51Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Park-and-Ride-Anlage Frankfurter Berg - Endstation U5Etatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke