Kurhessenstraße Grunderneuerung und Umgestaltung zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Zusammenfassung
Die Vorlage M 131 sieht die Grunderneuerung und Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen den Straßen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz vor. Ziel ist es, die Verkehrsberuhigung zu verbessern und die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Maßnahme wird mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 4.482.000 € und Fördermitteln in Höhe von 919.000 € unterstützt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Grunderneuerung und Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen den Straßen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 4.482 T€ werden bewilligt und 4.321 T € freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
a) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.900 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002723 - "Grunderneuerung und Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Schwalbenschwanz", zur Verfügung stehen, von denen bis zum 31.12.2024 bereits 161 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden;
b) weitere Mittel in Höhe von 1.567 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001255 - "Ortsumgehung Bonames", zu Verfügung stehen. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrates zum Jahresabschluss 2024;
c) weitere Mittel in Höhe von 1.015 T€ in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 - "Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen", zu Verfügung stehen. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrates zum Jahresabschluss 2024;
d) über den Investitionsbedarf hinaus, die Kosten für das Anwohnerinformationsmanagement in Höhe von 45 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kostengruppe 60, 61, 67 - 69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Öffentlichkeitsarbeit", zur Verfügung stehen;
e) die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert von 13.889 € (Stand 31.12.2024) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass
a) die Jahresfolgekosten in Höhe von 209 T€ zukünftige Haushalte belasten. Den Jahresfolgekosten stehen jährliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von ca. 31 T€ (siehe D. Kosten,
- Jahreserträge) gegenüber;
b) für die Baumaßnahme ein Förderbescheid nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (in Höhe von 191 T€) vorliegt; ein weiterer Zuwendungsantrag aus der Nahmobilitätsförderung (728 T€) gestellt wurde und im Falle positiver Zuwendungsbescheide mit einer Gesamtförderung Höhe von 919 T€ gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Gesamtförderung ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden;
c) für die Maßnahme Stellplatzablösemittel für die Herstellung von Stellplätzen zugesagt wurden.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Kurhessenstraße dient als Erschließungsstraße in den Stadtteilen Eschersheim und Ginnheim. Sie verläuft vom Knoten Eschersheimer Landstraße/Weißer Stein in Eschersheim bis zum Knoten Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl in Ginnheim. Aufgrund ihrer Lage im Straßennetz der Stadt Frankfurt am Main besitzt die Kurhessenstraße eine verkehrsanziehende Wirkung für Durchgangsverkehre. Die Kurhessenstraße ist zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, jedoch wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung vom Kfz-Verkehr häufig missachtet. Anlass der Planung sind u.a. die Anregungen des Ortsbeirats 9 (OM 2744/08, OM 3438/09, OM 3439/09 und OM 55/11), in der Kurhessenstraße Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchzuführen. Grundlage dieser Planung ist die mit dem Ortsbeirat und in der damaligen Tempo-30-Arbeitsgruppe ämterübergreifend abgestimmte Vorplanung. Im Zuge von früheren Straßensanierungsarbeiten im nördlichen Bereich der Kurhessenstraße (zwischen Lindenring und Höllbergstraße) wurden bereits Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (Fahrbahnanhebungen) durchgeführt. Im südlichen Bereich (zwischen Hügelstraße und Höhenblick) wurde die Fahrbahn grundhaft erneuert und mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen baulich umgestaltet. In dem anschließenden Bereich zwischen den Straßen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz sind die Gehwege und die Fahrbahn in einem baulich schlechten Zustand, sodass auch hier eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsflächen notwendig ist. Die Ursachen hierfür liegen in einem für die aktuelle Verkehrsbelastung nicht ausreichend standfesten Fahrbahnoberbau sowie in zahlreichen Aufbrüchen des Leitungsbaus. Mit der Umsetzung der vorliegenden Planung sollen weiterhin die oben genannten (notwendigen) grundlegenden Sanierungs- und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im vorhandenen Straßenraum gefördert und umgesetzt werden, sowie die Barrierefreiheit an Knotenpunkten und Bushaltestellen für den Fußverkehr entsprechend den geltenden Regularien hergestellt werden.
B. Alternativen
Keine
Die Vorlage konkretisiert die auf Grundlage der Anregungen des Ortsbeirats 9 (OM 2744/08, OM 3438/09, OM 3439/09 und OM 55/11) erstellte und abgestimmte Vorplanung. Auch bestehen im Rahmen der aktuellen straßenräumlichen Gegebenheiten keine alternativen Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung der genannten Ziele.
C. Lösung
Im Zuge der Grunderneuerung werden im Streckenverlauf der Kurhessenstraße unterschiedliche verkehrsberuhigende Maßnahmen ergriffen (Minikreisverkehrsplatz/ Fahrbahnanhebungen) und auch an den Knotenpunkten "Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz" und "Kurhessenstraße/Höhenblick" umgesetzt.
Außerdem wird der Verkehrsraum durch zusätzliche Grünflächen mit neuen Baumstandorten aufgewertet und dadurch Flächen entsiegelt.
Verkehrsberuhigung
Die Planung zur Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen den Straßen "Höhenblick" und "Am Schwalbenschwanz" beabsichtigt neben einer Grunderneuerung die folgenden verkehrsberuhigenden Elemente in den Straßenraum zu integrieren:
- An der Einmündung der Straße "Höhenblick" wird die Fahrbahn im gesamten Einmündungsbereich angehoben und die Querungslänge durch Gehwegnasen verkürzt.
- Die Einmündung der Straße "Am Schwalbenschwanz" in die Kurhessenstraße wird zu einem Minikreisverkehr umgebaut. Die Fußgängerüberwege in den Zufahrten zum Kreisverkehr sowie die Kreisfahrbahn werden hier ebenfalls angehoben. Zur Erleichterung der Fahrbahnquerung werden an den Fußgängerüberwegen Mittelinseln bzw. Fahrbahnteiler eingebaut.
- In der Kurhessenstraße wird auf der Höhe der Einmündung "Felix-Dahn-Straße" durch eine wechselseitige Anordnung von Schrägparkplätzen ein Fahrbahnversatz erzeugt. In Kombination mit einer Verringerung der Fahrbahnbahnbreite auf fünf Meter (geeignet für den Begegnungsfall PKW/ LKW, bzw. Bus) dienen beide Maßnahmen der Verkehrsberuhigung. Im Bereich der Fahrbahnverschwenkung können auch Bus/Bus-Begegnungen abgewickelt werden.
Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen werden in der Kurhessenstraße an den Einmündungen Ludwig-Tieck-Straße und Kleinschmidtstraße sowie der Kreuzung mit der Haeberlinstraße vorgesehen. Auch an diesen Stellen wird die Fahrbahnbreite verringert und werden die Fußgängerüberwege sowie die Einmündungs- und Kreuzungsbereiche auf das Gehwegniveau angehoben.
Die Fahrbahnanhebungen in den Bereichen der Knotenpunkte und der Fußgängerüberwege betragen 8 cm. Die Fahrbahnrampen im Verlauf der Kurhessenstraße werden mit einer Neigung von 4% ausgebildet, um die Befahrbarkeit durch Busse zu gewährleisten. Die Fahrbahnrampen in den einmündenden Straßen können mit Neigungen von 8% ausgebildet werden, wodurch der verkehrsberuhigende Effekt steigt.
Fußverkehr/Barrierefreiheit
Ein besonderer Schwerpunkt der Planung liegt in der Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Menschen. Die Barrierefreiheit wird gemäß Regelwerk und Stand der Technik im erforderlichen Umfang berücksichtigt.
Die Bushaltestellen (s. u.) und die Knotenpunkte ""Am Schwalbenschwanz"/Kurhessenstraße" und ""Höhenblick"/Kurhessenstraße" werden barrierefrei ausgebaut (Fahrbahnanhebung/Minikreisverkehrsplatz mit Verkehrsinseln).
In Höhe der Straße "Höhenblick" (vor Hausnummer 124) wird die bestehende signalisierte Fußgängerquerung (LSA) Anlage zurückgebaut und durch einen Fußgängerüberweg (FGÜ) entsprechend ersetzt.
Bushaltestellen/ÖPNV
Im Planungsbereich der grundhaften Erneuerung befinden sich 4 Bestandsbushaltestellen der Linie 69. Der barrierefreie Umbau dieser Haltestellen wird entsprechend den o.g. Regelwerken in die Planung einbezogen, einschließlich der Haltestellenausstattung (Planung der VGF - Witterungsschutz, etc.).
Radverkehr
In Tempo-30-Zonen wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Straße geführt und somit sind keine separaten Radverkehrsanlagen erforderlich.
Für den Radverkehr in der Fahrbeziehung Fritz-von-Unruh-Anlage / "Höhenblick" ("Grünes Y") wird eine Bordsteinabsenkung am östlichen Straßenrand des Kreuzungsbereichs vorgesehen. Damit wird die Befahrbarkeit der Wegeverbindung in Richtung Nidda verbessert.
Öffentliches Grün
Zwischen den Straßen ""Höhenblick"" und "Am Schwalbenschwanz" werden auf der Westseite der Kurhessenstraße zwischen den geplanten Kfz-Stellplätzen in 9 neuen Baumbeeten Laubbäume - entsprechend dem südlichen bereits ausgebauten Abschnitt der Kurhessenstraße - gesetzt.
Durch die zusätzlichen Grünflächen/Baumstandorte werden auch weitere entsiegelte Flächen geschaffen (ca. 90 m2 Grünfläche).
Ruhender Verkehr
Derzeit sind an der Kurhessenstraße (zwischen "Höhenblick" und "Felix-Dahn-Straße") 74 Stellplätze vorhanden. Insgesamt bleiben nach der aktuellen Planung 54 Stellplätze erhalten (20 Stellplätze müssen entfallen). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den geplanten barrierefreien Umbau der vier Bushaltestellen entlang der Kurhessenstraße zurückzuführen, während die geplanten Straßenbäume ebenfalls einzelne Stellplätze in Anspruch nehmen. Angesichts der begrenzten Straßenbreite / Dichte der örtlichen Bebauung (und der damit verbundenen Einfahrten) gibt es keine anderen Möglichkeiten, öffentliche Stellplätze zurückzugewinnen.
Öffentliche Beleuchtung
Durch die neue Stellplatzanordnung zwischen der Straße "Höhenblick" und der Straße "Am Schwalbenschwanz" muss die öffentliche Beleuchtung von der Gehwegvorderkante zurückgebaut und an die Gehweghinterkante versetzt werden. Zum Einsatz kommen LED-Leuchten. Die Maststandorte werden den neuen straßenräumlichen Gegebenheiten und Leuchtentypen angepasst.
Die Fußgängerüberwege werden grundsätzlich durch zusätzliche, hellere Beleuchtungsanlagen gesichert. Zusätzlich zu den Fußgängerüberwegen sind auch an dem Kreisverkehrsplatz neue Beleuchtungsanlagen geplant.
Ver- und Entsorgungsleitungen
Der Leitungsbestand wurde gesichtet und der Planung zugrunde gelegt.
Folgende Arbeiten wurden im Vorfeld von den Versorgungsunternehmen durchgeführt:
Versorgungsleitungen bzw. Schächte der Telekom wurden verlegt bzw. neu gebaut. Zwischen den Straßen "Höhenblick" und "Am Schwalbenschwanz" hat die NetzdiensteRheinMain GmbH (NRM) zwei alte Gasleitungen durch eine neue Leitung ersetzt. Parallel wurden die Hausanschlüsse erneuert. Ein Abschnitt der Wasserleitung wurde ebenfalls in eine neue Lage verschwenkt. Die Stromleitung wurde in bestehender Lage erneuert. In Abstimmung mit den Leitungsbetreibern wurden diese Maßnahmen im Vorfeld der geplanten Straßenbauarbeiten durchgeführt.
Aufgrund des Rückbaus der Lichtsignalanlage im Bereich der Einmündung der Straße "Höhenblick/Kurhessenstraße" werden die vorhandenen Einbauten der Ämter 16 (IKT) und 36 (SVA), die sich bis in die Einmündung der Straße "Am Schwalbenschwanz" erstrecken und dort nicht mehr benötigt werden, zurückgebaut.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund der aktuellen Marktlage in der Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu berechnet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde.
| 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf | 4.482.000 |
| € Die Mittel in Höhe von 4.482.000 € stehen zur Verfügung in: Produktgruppe: | 16.03 |
| Projektdefinition: | 5.002723 |
| In Höhe von: | 1.900.000 € |
| Produktgruppe: | 16.03 |
| Projektdefinition: | 5.001255 |
| In Höhe von: | 1.567.000 € |
| Produktgruppe: | 16.11 |
| Projektdefinition: | 5.001098 |
| In Höhe von: | 1.015.000 € |
Kostenübersicht
| 1 | Baukosten | brutto |
| 1.1 | Straßenbau | 3.621.981,40 € |
| 1.2 | Rückbau LSA | 29.000,00 € |
| 1.3 | Straßenbegleitgrün | 54.800 € |
| 1.4 | Beleuchtung | 208.000,00 € |
| 1.5 | Amt für Informations- und | |
| Kommunikationstechnik | 20.200,00 € | |
| Summe Baukosten | 3.933.981,40 € | |
| 2 | Baunebenkosten | |
| 2.1 | Planung, Bauleitung, Straßenbau | 353.559,42 € |
| 2.2 | Planung Straßenbegleitgrün | 4.188,98 € |
| 2.3 | Bodengutachten Planung u. Bau | 42.973,00 € |
| 2.4 | Planung, Bauleitung LSA (Amt36) | 7.000,00 € |
| 2.5 | SIGE-Koordinator | 15.000,00 € |
| 2.6 | Beweissicherung | 40.000,00 € |
| 2.7 | Kampfmittelsondierung, Gebühren | 60,00 € |
| 2.8 | Vermessung | 12.600,00 € |
| 2.9 | Inspektion Sinkkastenleitung | 2.500,00 € |
| 2.10 | Planung Straßenbeleuchtung | 45.000,00 € |
| 2.11 | Erschütterungsmessung | 25.000,00 € |
| Summe Baunebenkosten | 547.881,40 € | |
| Gesamtkosten | 4.481.862,80 € | |
| Gesamtkosten gerundet | 4.482.000,00 € |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
| Bis 31.12.2024 (für Planung verausgabt) | 160.541,43 € |
| 2025 Planung | 125.000,00 € |
| 2025 Bauausführung | 750.000,00 € |
| 2026 Bauausführung | 2.500.000,00 € |
| 2027 Bauausführung | 946.458,57 € |
3. Folgeinvestitionen:
- keine -
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
- keine -
b) Sachkosten
| 1. Bauunterhaltungskosten | ||
| - Straßenbau | 7.073 m 2 x | |
| 1,30 €/m 2 * | 9.194,90 € | |
| - Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung | ||
| im Ergebnishaushalt abgerechnet) | 0,00 € | |
| - Grün- und Freiflächen | 5,00% von | |
| (54.800,00 € + 4.188,98 €) | 2.949,45 € | |
| - Verkehrssignalanlagen | 5,00% von | 0,00 € |
| *Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein | ||
| Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich. | ||
| Summe Sachkosten | 12.144,35 | |
| € | ||
| 2. Abschreibung | ||
| - Straßenbau | BND*) 30 Jahre 1/30 | 137.122,46 € |
| - Signalanlage | BND*) 15 Jahre 1/15 | 2.400,00 € |
| (29.000€+7.000€) | ||
| - Beleuchtung | BND*) 20 Jahre 1/20 | 12.650,00 € |
| (208.000€+45.000€) | ||
| - Grün- und Freiflächen (54.800,00€+4.188,98€) | BND*)15 Jahre 1/15 | 3.932,60 € |
| - IKT | BND*) 30 Jahre 1/15 | 673,33 € |
| (20.200€) *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer | ||
| Summe Abschreibung | 156.778,39 € | |
| c) Kapitalkosten | ||
| Kalkulatorische Verzinsung (1,75% von 4.482.000) / 2 | 39.217,50 € | |
| *) Zinssatz für den Haushalt 2024-2025 gemäß HH-Rundschreiben vom 17.01.2023 | ||
| Gesamtsumme Jahresfolgekosten: | 208.140,24 € | |
| Gesamtsumme Jahresfolgekosten gerundet | 209.000,00 € |
| 5. Jahreserträge: Auflösung Sonderposten 919.000,00 € / 30 Jahre* | 30.633,33 € |
| * längste Abschreibungsdauer |
| 6. Leistungen Dritter: | |
| Zuwendungen des Bundes nach MobFöG | 191.000,00 € |
| Zuwendungen des Landes nach Förderung der Nahmobilität | 728.000,00 € |
| Summe Leistungen Dritter (brutto) | 919.000,00 € |
7. Sonstiges: Verwendung Stellplatzablöse ÖPNV
8. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine -
Anlage 1_Lageplan_Blatt_1 (ca. 651 KB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_2 (ca. 799 KB) Anlage 3_Lageplan_Blaetter_3-5 (ca. 728 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.10.2025 im OBR 9 angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung der Delegation)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu b) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Minikreisverkehrsplatz mit den Fahrbahnanhebungen nicht umgesetzt wird und von den derzeit 74 vorhandenen Stellplätzen so viele wie möglich erhalten werden) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu b) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Minikreisverkehrsplatz mit den Fahrbahnanhebungen nicht umgesetzt wird und von den derzeit 74 vorhandenen Stellplätzen so viele wie möglich erhalten werden)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP