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Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Magistrat hat zwischenzeitlich ein geeignetes Architekturbüro für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Heddernheimer Schlosses beauftragt. Zuvor wird mittels eines modernen Erfassungsverfahrens das gesamte Gebäude messtechnisch abgebildet und in einem digitalen 3D-Modell dargestellt. Diese bestanderfassende Vorarbeit ist wesentlich und bildet die Grundlage für die Erstellung der Machbarkeitsstudie. Dafür muss ein Zeitraum von bis zu einem halben Jahr einkalkuliert werden. Diese Machbarkeitsstudie bildet die Vorstufe für weitere Planungen. Die denkmalrechtliche Prüfung der Möglichkeit zur Wiederherstellung des im Krieg zerstörten Mansardendaches soll dabei als eines der zentralen Punkte dezidiert behandelt und eine Lösung erarbeitet werden. Ein in Erstellung befindlicher Zeitplan über die Machbarkeitsstudie hinaus wird im nächsten Runden Tisch den Beteiligten vorgestellt. Zu
  2. Der Magistrat wird in Abstimmung mit übergeordneten Denkmalbehörden gehen und die Fördermöglichkeiten für alle Phasen, von Planung bis zur Ausführung der Maßnahme, prüfen. Dabei werden Best-Practice-Beispiele herangezogen, um aus diesen Rückschlüsse für die maximale Ausschöpfung aktuell verfügbarer Fördermöglichkeiten zu schließen. Auf die Besonderheiten bei Antrags- und Genehmigungslaufzeiten der jeweiligen Fördermöglichkeit wird Rücksicht genommen. Im Magistrat wird die Möglichkeit zum Spendensammeln für das Projekt ausführlich diskutiert.