Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Frankfurter Sportvereine bei Baumaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten mit insgesamt 45.166,00 € zu unterstützen. Dies soll die Attraktivität der Vereine erhöhen und einen reibungslosen Sportbetrieb gewährleisten.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBeschlussvorschlag
- Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 45.166,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 in Höhe von 35.885,00 € sowie im Budget des Dezernats I in Höhe von 9.281,00 € zur Verfügung.
- Es dient zur Kenntnis, dass für den Bau einer Flutlichtanlage und die Erneuerung der Beregnungsanlage beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 1.794,25 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 313,99 € p. a. zu rechnen ist. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A) Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.
Beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. ist die Nachfrage nach Spiel- und Trainingszeiten in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Errichtung einer Flutlichtanlage soll Abhilfe schaffen. Zudem soll die Beregnungsanlage erneuert werden. Geplant ist die Umstellung von einer 2-Punkt-Bewässerung auf eine 3-Punkt-Bewässerung. Dadurch soll eine resourcenschonende Bewässerung gewährleistet werden.
Auf der Tennisanlage der Turnerschaft 1856 Griesheim e.V. sind die Drainagerohre nicht mehr funktionstüchtig. Mit Verlegung neuer Entwässerungsleitungen und dem Bau eines Sickerschachts soll das Oberflächenwasser besser abgeleitet werden.
B) Alternativen
Keine
C) Lösungen
Durch den Bau einer Flutlichtanlage auf vier Tennisplätzen beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. werden die Trainings- und Spielzeiten erheblich erweitert. Die Umstellung der Beregnungsanlage von einer 2-Punkt-Bewässerung auf eine 3-Punkt-Bewässerung sorgt für eine gleichmäßigere Wasserverteilung. Dies verbessert die Feuchtigkeitsversorgung des Platzbelages und führt insgesamt zu einer resourcenschonenderen Bewässerung.
Mit der Herstellung eines Sickerschachts und Verlegung neuer Entwässerungsleitungen wird das Oberflächenwasser besser abgeleitet und die Spielfähigkeit der Tennisplätze verbessert.
D) Kosten
- Zuwendungshöhe
Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 45.166,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.
Der städtische Zuschuss für den Bau einer Flutlichtanlage sowie die Erneuerung der Beregnungsanlage beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. beträgt 35.885,00 € bei einem Jugendanteil von 53,2 % und einer Zuschusshöhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten von 71.769,04 €.
Bei zuwendungsfähigen Kosten von 18.562,71 € für die Erneuerung des Entwässerungssystems auf den Tennisplätzen bei der Turnerschaft 1856 Griesheim e.V. beläuft sich der städtische Zuschuss auf 9.281,00 € bei einem Jugendanteil von 48,3 % und einer Zuschusshöhe von 50 %.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten
Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 45.166,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
3. Zugehörige Kosten | keine
| 4. Jahresfolgekosten | |
| a) personelle Folgekosten | keine |
| b) sachliche Folgekosten | keine |
| c) Kapitalkosten | |
| Abschreibung (20 Jahre) | 1.794,25 € |
| Kalkulatorische Verzinsung (1,75 %) | 313,99 € |
5. Jahreserträge | keine
6. Leistungen Dritter | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.10.2025 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)