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Gewährung finanzieller Hilfen der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde hier: 5. Ergänzungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der…

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Gewährung finanzieller Hilfen der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde hier: 5. Ergänzungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde K. d. ö. R.

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die finanziellen Hilfen der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde durch einen 5. Ergänzungsvertrag bis Ende 2025 fortzuführen. Dies ist notwendig, um die kulturellen und sozialen Aufgaben der Gemeinde sowie die gestiegenen Sicherheitsaufwendungen zu unterstützen. Die jährlichen Zuwendungen werden auf rd. 6,22 Mio. € ansteigen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Stadt Frankfurt am Main am 20.12.1990 in einer als "Frankfurter Vertrag" bezeichneten Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. verpflichtet hat, sich an den Aufwendungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen durch regelmäßige Zahlung finanzieller Zuwendungen zu beteiligen.
  2. Für die Finanzmittelgewährung wurden in den bestehenden Verträgen unterschiedliche Dynamisierungen vereinbart, die im nunmehr folgend abzuschließen
  3. Ergänzungsvertrag für die Laufzeit von 4 Jahren unverändert fortgeschrieben werden.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass mit einem neu abzuschließenden
  5. Ergänzungsvertrag neben den Finanzmitteln zur bisherigen Zweckbestimmung und zusätzlich zum bisherigen Finanzierungsvolumen, zur weiteren Mitfinanzierung für gestiegene Aufwendungen für Sicherheitsleistungen/Sicherheitsdienste ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 1 Mio. € p.a. ab dem Haushaltsjahr 2022 im städtischen Haushalt bereitgestellt wird.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass eine Regelung zur Klarstellung der Prüfrechte der beim Hessischen Rechnungshof als oberste Landesbehörde angesiedelten überörtlichen Rechnungsprüfung kommunaler Körperschaften gem. §§ 53, 54 HGrG aufgenommen wurde.
  7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass sich die Jüdische Gemeinde und die Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2025 über die finanziellen Zuwendungen ab dem Jahr 2026 neu verständigen werden.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main zeichnet sich seit jeher durch ein sehr starkes und vielfältiges bürgerschaftliches, eng mit der Stadtgesellschaft verbundenes Engagement aus. Neben den religiösen Aufgaben nimmt sie auch vielfältige kulturelle und soziale Aufgaben wahr.

B. Alternativen

Um auch zukünftig eine tragfähige und dauerhafte Finanzierung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sicherzustellen, wird folgendes neben dem bisherigen Vertragswerk vereinbart: Wegen jüngst zunehmendem Gefährdungspotentials in unserer Gesellschaft hat die Jüdische Gemeinde zusätzlich erhebliche Aufwendungen für Sicherheitsdienstleistungen und Sicherungsdienste, über das bisherige Finanzierungsniveau hinausgehend, zu tragen.

C. Lösung

Die voraussichtliche Höhe der Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde auf der Grundlage des Frankfurter Vertrages und der bisherigen vier Ergänzungsverträge beläuft sich im Jahr 2021 auf insgesamt rd. 4,82 Mio. €.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. Juni 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.07.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONIBF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 15.07.2021
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONIBF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und IBF; Gartenpartei (= Enthaltung)

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