Frankfurter Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde K.d.ö.R.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine Neufassung des Frankfurter Vertrags zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde K.d.ö.R. vor. Diese Neufassung soll eine tragfähige und dauerhafte finanzielle Unterstützung der Gemeinde sicherstellen, um die besonderen Belastungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen zu berücksichtigen. Der Vertrag regelt auch die Verwendung der Mittel zur Mitfinanzierung der Jüdischen Schule im Philantropin und anderen hohen Sicherheitskosten.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main am 20.12.1990 unter dem Titel "Frankfurter Vertrag" eine Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. getroffen hat. Darin verpflichtet sich die Stadt, sich an den Aufwendungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen finanziell zu beteiligen. Diese Verpflichtung wurde mit fünf Ergänzungsverträgen fortgeschrieben (jeweils vom 05.09.2005, 08.07.2008, 08.11.2013, 03.03.2017, 01.09.2021).
- Um das Vertragswerk klarer zu fassen, wurde es nun auf Grundlage der bisherigen Verträge neu aufgesetzt. So wurden vor allem die finanziellen Zuschüsse der verschiedenen Verträge zusammengefasst. Der Vertrag ist als Anlage beigefügt. Er regelt die Unterstützung der Jüdischen Gemeinde und die Verwendung der Mittel.
- Die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. hat besondere Belastungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen, für steigende Sicherheitskosten und die Mitfinanzierung der Jüdischen Schule im Philantropin. Zur Mitfinanzierung der Aufwendungen beteiligt sich die Stadt Frankfurt am Main wie folgt: 2026 mit einem jährlichen Betrag von 7.495.602,74 Euro, 2027 und 2028 mit einem jährlichen Betrag von 7.695.602,74 Euro, 2029 bis 2031 mit einem jährlichen Betrag von 8.195.602,74 Euro.
- Es dient zur Kenntnis, dass die in Punkt 3 genannten Finanzierungsmittel durch das Dezernat II, Produktgruppe 10.03, Sachkonto 71280000 "Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben" bereitgestellt werden. Die Finanzierung im Jahr 2026 erfolgt aus den im Haushaltsentwurf 2026 vorgesehenen Mitteln, dessen Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung noch aussteht, zuzüglich weiterer vorhandener Mittel im Dezernat II, inklusive Übertragung dortiger Budgetüberträge zum Jahresabschluss
- Die in den Jahren 2027 ff. benötigten Mittel sind vom Dezernat II im Rahmen der Eckwerte für die kommenden Haushalte geeignet einzuplanen bzw. zu berücksichtigen.
- Der Vertrag ist als Anlage beigefügt. Er regelt die Unterstützung der Jüdischen Gemeinde und die Verwendung der Mittel. Dem Abschluss dieses Vertrags wird zugestimmt.
- Das Dezernat II wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Jüdisches Leben in Frankfurt ist so alt wie die Stadt selbst. Die vielfältige Gemeinde hat die Stadtgesellschaft entscheidend mitgeprägt.
Aber die jüdischen Frankfurter:innen standen über die Jahrhunderte immer wieder der antisemitischen Verfolgung gegenüber. Anfeindungen, Ausschlüsse, Ghettoisierung und auch Pogrome gehörten zu den regelmäßigen Erfahrungen, die Jüdinnen und Juden erleiden mussten. Von 1933 bis 1945 gipfelte die antisemitische Ideologie in der systematischen Entrechtung und schließlich bestialischen Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden.
Die Stadt Frankfurt stellte sich in großer Mehrheit dem Nationalsozialismus nicht entgegen, sondern wurde zu seinem willigen Vollstrecker. Jüdische Nachbar:innen wurden über Nacht zum Feind erklärt, deren Besitztümer man rauben und deren Deportation in den Tod man zusehen konnte. Hass, Kälte und Indifferenz machte den Zivilisationsbruch möglich.
Nach dem Krieg und dem Schrecken der Shoah begann sich in Frankfurt wieder ein Gemeindeleben zu etablieren. Die Gründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt in der Gesellschaft der Täter:innen war für die Überlebenden und ihre Nachkommen ein unfassbarer schwerer Schritt, der von zahlreichen Ambivalenzen begleitet war.
Die Stadtgesellschaft machte den Neuanfang nicht leicht. Eine "zweite Schuld" trifft die junge Bundesrepublik, weil sie die Augen vor der eigenen Verantwortung verschloss. Jüdinnen und Juden mit Extremtraumatisierungen, seelischen und körperlichen Verletzungen, wurden missachtet oder mit skandalös niedrigen Abfindungen sich selbst überlassen.
Es ist ein Wunder, dass unter diesen Bedingungen die Jüdische Gemeinde Frankfurt eine der größten und herzlichsten des ganzen Landes wurde. Dass es diese Gemeinde gibt, ist ein Triumph über die Ideologie des Hasses, ein Triumph des Lebens.
Die Stadtgesellschaft erkannte ihre Verantwortung gegenüber der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. an, als sie am 20. Dezember 1990 einen Vertrag miteinander schlossen.
Dieser Vertrag soll mit diesem Beschluss neu gefasst werden, um auch zukünftig eine tragfähige und dauerhafte Finanzierung der Jüdischen Gemeinde sicherzustellen.
B. Alternativen
Der derzeit geltende fünfte Änderungsvertrag läuft bis zum 31.12.2025. Die Alternative besteht darin, den Vertrag nicht zu verlängern. Zum Tragen käme dann wieder der ursprüngliche Vertrag vom 20.12.1990 mit entsprechend geringeren Zahlungen.
C. Lösung
Der Vertrag wird auf Grundlage der bisherigen Verträge wie oben geschildert neu gefasst und von der Jüdischen Gemeinde und der Stadt Frankfurt unterzeichnet.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach Abschluss des Vertrags sind Zuweisungen und Zuschüsse in folgender Höhe zu zahlen:
2026 mit einem jährlichen Betrag von 7.495.602,74 €.
2027 und 2028 mit einem jährlichen Betrag von 7.695.602,74 €.
2029 bis 2031 mit einem jährlichen Betrag von 8.195.602,74 €.
Auf den Stellenplan hat der Beschluss keine Auswirkungen.
Das Dezernat II bestätigt die Deckung für den Haushalt 2026 und veranschlagt die weiteren Zuweisungen und Zuschüsse für 2027 ff.
Anlage 1_Vertrag_Neufassung (ca. 103 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. September 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)