Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring hier: Mehrkostenvorlage/Anpassung Haushaltsplanung
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Haushaltsplanung für das Projekt Ben-Gurion-Ring anzupassen, um die fortlaufenden Maßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Programms Sozialer Zusammenhalt zu sichern. Ziel ist es, die Lebensqualität im Quartier nachhaltig zu verbessern und die bereits begonnenen Projekte bis mindestens 2031 fortzuführen.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass - mit Zuwendungsbescheid vom 28.11.24 die letzten Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt für das Projekt "Ben-Gurion-Ring" bereitgestellt wurden und der aktive Förderzeitraum beendet wurde. Die Gesamtsumme der bewilligten Städtebaufördermittel beträgt nunmehr 7.221 T€ statt ursprünglich 12.600 T€. - die Stadt kein Verschulden an dem geringeren Ausfall der Förderquote hat. Diese liegt in der gesamtstrategischen Ausrichtung des Bund-Länder-Programms und der Gesamtmittelbereitstellung durch Bund und Land.
- Die Haushaltsplanung wird an die zu erwartenden Einnahmen angepasst.
- Die erforderlichen Mittel zur Weiterführung der Projekte stehen bis mindestens 2031 unter Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007265 Programm "Sozialer Zusammenhalt": Ben-Gurion-Ring, zur Verfügung.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) das ISEK 16 Einzelmaßnahmen enthält, für deren Umsetzung es ein Gesamtinvestitionsbedarf von 21.000 T€ sowie Fördermittel von 12.600 T€ bedarf (M 221/20, § 5205). b) bis zum 31.12.2024 bereits Mittel in Höhe von insgesamt 4.097 T€ (2.628 T€ investiv, 1.469 T€ konsumtiv) verausgabt und Fördermittel in Höhe von insgesamt 4.379 T€ (4.080 T€ investiv, 299 T€ konsumtiv) vereinnahmt wurden. c) der Magistrat mit jedem Förderantrag die Bereitstellung der kommunalen Eigenmittel zugesichert hat. d) die geförderten Projekte zu einem Ende zu führen sind, da ansonsten die Rückzahlung des Fördermittelanteils für diese Projekte erforderlich ist. e) innerhalb der Fördermittelbewirtschaftung der zeitnahe Abruf aller Fördermittel notwendig ist. Daher wird der Magistrat die in den nächsten Jahren umzusetzenden Projekte mit einer Förderquote von bis zu 66% beim Fördermittelgeber geltend machen, wodurch sich die Förderquote für später umzusetzende Projekte auf bis zu 0% reduzieren wird. f) der Magistrat weitere Fördermittel über die Programme "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" des Bundes sowie "Nahmobilität" des Landes Hessen beantragt hat.
- Der Magistrat wird beauftragt, a) den Stadterneuerungsprozess weiter zu führen bzw. das ISEK umzusetzen. b) für die sich in Planung befindenden investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung zu erstellen bzw. für die Investitionskostenzuschüsse an Dritte den Stadtverordneten Beschlussvorlagen zur Bau- und Finanzierung mit angepasster Förderquote vorzulegen. c) innerhalb des Förderzeitraums alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen. d) weitere Fördermittelquellen zu erschließen und mögliche Fördermittel zu beantragen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Siedlung Ben-Gurion-Ring wurde mit Bescheid des Landes Hessens 2015 in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" heute "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen. Das Förderprogramm hat sich zum Ziel gesetzt, das Leben im Quartier Ben-Gurion-Ring durch investive und soziale Maßnahmen nachhaltig zu verbessern.
Zu Beginn des Städtebauförderprogramms wurde ein breit angelegter Beteiligungsprozess durchgeführt und auf dieser Grundlage ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt. 2020 wurde das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit 16 investiven Einzelmaßnahmen und einem Gesamtinvestitionsbedarf von 21.000 T€ beschlossen. Daraufhin wurden 21.000 T€ städtischer Eigenmittel im Haushalt vorgesehen.
Die Maßnahmen befinden sich derzeit in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung.
Durch Konkretisierungen innerhalb des Planungsprozesses und Änderung von Zielsetzungen der Projektbeteiligten sowie Baukostensteigerungen und Kostenübernahme durch private Eigentümer hat sich die Kostenschätzung und -verteilung im Vergleich zum ISEK wie folgt verändert:
Maßnahme | Status | ISEK Schätzung in T€ | Aktuelle Schätzung in T€
- Neugestaltung der neun Quartierseingänge | Bau ab 2025 | 3.370 | 6.600
2. Quartiersmanagement | laufend | 1.050 | 2.000
3. Gemeinschaftsgärten | laufend | 250 | 250
4. Arbeit am Stadtteilimage | laufend | 750 | 350
5. Freiflächenqualifizierung | laufend | 1.450 | 500
6. Aufwertung städtischer Grünflächen | Bau ab 2025 | 3.150 | 4.000
7. Innenhofgestaltung mit Spielorten | abgeschlossen | 2.300 | 830
| 8. Spielplätze | Bau ab | |
| 2025 | 3.550 | 750 |
9. Neuorganisation der Müllsammelplätze | laufend | 1.050 | 1.000
10. Barrierefreiheit in Seniorenwohnanlagen | abgeschlossen | 450 | 503
11. Fassadensanierungen | im Bau | 1.000 | 0*
12. Verbesserung der Verkehrssituation & Nahmobilität / Neugestaltung Homburger Hohl | Bau ab 2029 | 550 | 1.200
13. Quartierscafé / Nachbarschaftstreff | Bau ab 2026 | 850 | 1.490
14. Reparatur- und Techniktreff | abgeschlossen | 50 | 0*
15. Einbindung der neuen Schulen | in Planung | 500 | 0*
| 16. Gestaltung Freiflächen Jugendhaus | abgeschlossen | 750 | 1.000 |
| Gesamt | 21.000 | 21.000 |
*Kostenübernahme durch Dritte
Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen können der Website des Stadtplanungsamtes entnommen werden:
https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/sozialer_zus ammenhalt_ben_gurion_ring__16539.html
B. Alternativen
Keine. Eine Unterbrechung des Stadterneuerungsprozesses aufgrund der niedriger ausgefallenen Förderquote hätte gravierende Folgen für die städtebauliche Stabilisierung und soziale Integration der Siedlung. Die gemeinsam mit der Bewohnerschaft entwickelten Planungen könnten nicht durchgeführt werden, wodurch ein großer Imageschaden für die Stadt Frankfurt entstehen würde. Die Ziele des ISEKs könnten nicht erreicht werden.
C. Lösung
Der laufende integrierte Stadterneuerungsprozess im Ben-Gurion-Ring wird wie 2020 beschlossen fortgesetzt. Parallel bemüht sich der Magistrat um die Erschließung weiterer Fördermittel aus anderen Förderprogrammen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Durch die geringer ausgefallenen Einnahmen der Städtebaufördermittel ergibt sich eine Aufteilung der Haushaltsmittel wie folgt:
| Annahme ISEK 2020 | Tatsächlich bis 2031 | |
| Einnahmen | 12.600 T€ | 7.221 T€ |
| Ausgaben | 21.000 T€ | 21.000 T€ |
| Differenz bzw. städtischer Anteil | 8.400 T€ (40 %) | 13.779 T€ (66 %) |
Die ursprünglich angenommenen Einnahmen durch Fördermittel in Höhe von ca. 12.600 T€ (ca. 60%) konnten nicht erreicht werden. Der Magistrat hat kein Verschulden an dem geringeren Ausfall der Förderquote. Diese liegt in der gesamtstrategischen Ausrichtung des Bund-Länder-Programms und der Gesamtmittelbereitstellung durch Bund und Land.
Der Magistrat hat sich mit Abgabe der Fördermittelanträge gegenüber dem Fördermittelgeber Land Hessen verpflichtet, die kommunalen Eigenmittel bereitzustellen. Daher ist der Magistrat verpflichtet, die geförderten Projekte fortzuführen und die Einnahmenseite im Haushalt an die tatsächlich gewährte Höhe der Fördermittel von 7.221 T€ anzupassen. Für die Stadt Frankfurt verbleiben Investitionskosten in Höhe von 13.779 T€. Diese sind aufgrund des ISEK-Beschlusses von 2020 bereits in den Haushalt 2025 eingeplant. Die geförderten Projekte sind zu einem Ende zu führen, da ansonsten die Rückzahlung der bisher abgerufenen Fördermittel erforderlich wäre. Der Magistrat strebt die Einnahme von weiteren Fördermitteln über die Programme "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" des Bundes, "Nahmobilität" des Landes Hessen und "Gemeinwesenarbeit" des Landes Hessens an.
Anlage 1_Massnahmenplan (ca. 51,2 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juni 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung)