Treppenanlage Alter Gerichtsplatz pflegen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Treppenanlage am Alten Gerichtsplatz zu pflegen und die Büsche zu prüfen, um mögliche Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden. Dies soll die Sicherheit und den optischen Eindruck des Platzes verbessern.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Treppenanlage am Alten Gerichtsplatz zu pflegen und zu prüfen, ob die Büsche (außerhalb der Pflanzkübel) die Bausubstanz beschädigen und, wenn ja, diese zu entfernen.
Begründung
Die Treppenanlage am Alten Gerichtsplatz bildet zusammen mit dem davor liegenden Platz am Bonifatiusbrunnen das Entree zum Panoramaweg über den Riedberg. Der Platz und die Treppenanlage sind aktuell mit Unkraut und wild wachsendem Gestrüpp überzogen. Dies hinterlässt keinen einladenden Eindruck und wirkt ungepflegt. Ferner stellt das außerhalb der vorgesehenen Pflanzbereiche wild wachsende Gestrüpp insbesondere bei Dunkelheit eine Stolperfalle dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2025OFOF 621/12Treppenanlage Alter Gerichtsplatz pflegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2025Sie sind hierOMOM 7474Treppenanlage Alter Gerichtsplatz pflegenDirektanregung
- 14. November 2025Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1909Treppenanlage Alter Gerichtsplatz pflegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats