Verstetigung der Umgestaltung des Grüneburgwegs
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Zusammenfassung
Die Umgestaltung des Grüneburgwegs soll gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts zur Pilotphase der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" vom Magistrat verstetigt werden. Die Maßnahmen haben bereits zu einer signifikanten Steigerung des Radverkehrs und einer Reduzierung des Kfz-Verkehrs geführt. Ziel ist die dauerhafte Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität.
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Grüneburgweg — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Freihalten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leih-fahrrädern und E-Scootern04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Modalfilter am Grüneburgkreisel abbauen04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Entfernung des Parklets im Grüneburgweg03.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Grüneburgweg per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Grüneburgwegs gemäß den Empfehlungen (Kap. 9.3) des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zur Pilotphase der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" und in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 zu verstetigen. Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. bauliche Verstetigung der bisher nur testweisen Gehwegnasen sowie weiterer temporärer Maßnahmen, einschließlich fester Markierungen und der dazugehörigen Beschilderungen; 2. Modalfilter und Einbahnstraßenregelungen bleiben als Instrumente zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an bestimmten Stellen notwendig und daher bestehen. Alternative Anpassungsoptionen, die die Kfz-Verkehrsbelastung ebenfalls gering halten könnten, sind darüber hinaus noch einmal zu prüfen, ggf. unterstützt durch neue Verkehrszählungen und Berechnungen durch ein Verkehrsmodell; 3. dauerhafte Ausführung der farblichen Markierungen und Sicherheitstrennstreifen im gesamten Straßenverlauf; 4. Beibehaltung der derzeitigen Regelungen für den ruhenden Verkehr, insbesondere der ausgewiesenen Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr und der Fahrradabstellanlagen; 5. im Kreuzungsbereich der Straße Im Trutz Frankfurt: Ersatz der derzeitigen mobilen Ampelanlage durch einheitliche bauliche Fußgängerüberwege; 6. Herstellung durchgängig barrierefreier Querungen mit Nullabsenkung, eine einheitliche Gestaltung der Fahrbahnhöhen zur Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen sowie Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Der Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt ist in den Planungsprozess einzubeziehen; 7. dauerhafte Einrichtung und Pflege von Aufenthaltsbereichen, einschließlich Sitzgelegenheiten und Möblierung sowie zusätzliche Begrünung - vorrangig durch Baumpflanzungen - zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ortsbeirat spricht sich explizit für die Verlegung von Versorgungstrassen aus, sollten diese zusätzlichen Baumpflanzungen im Wege stehen. Eine zusätzliche Begrünung durch Sträucher oder Pflanzkübel sollte nur dort alternativ zum Einsatz kommen, wo die örtlichen Gegebenheiten schlechterdings keine Pflanzung von neuen Stadtbäumen zulassen; 8. im Vorfeld der Verstetigung Durchführung einer gezielten Erreichbarkeits- und Zugänglichkeitsevaluierung bei Gewerbetreibenden und Anwohnenden. Bei begründetem Bedarf können punktuelle Anpassungen (z. B. Wegeführung, Lieferregelung) weiterhin vorgenommen werden. Der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt ist einzubeziehen; 9. im Rahmen der Verstetigung Überwachung des angrenzenden Straßennetzes (z. B. Im Trutz Frankfurt, Liebigstraße, Parkstraße). Bei spürbarer Zunahme des motorisierten Verkehrs sind geeignete Maßnahmen wie Kontrollen oder Beschilderung zu prüfen.
Begründung
Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der Frankfurt University of Applied Sciences belegt, dass die im Rahmen der Pilotphase im Grüneburgweg umgesetzten Maßnahmen die angestrebten Ziele erreicht haben: Der Radverkehr wurde signifikant gesteigert, der Kfz-Verkehr reduziert und die Verkehrssicherheit objektiv verbessert. Gleichzeitig zeigt sich eine gestiegene Aufenthaltsqualität. Um diese positiven Effekte dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln, ist die bauliche Verstetigung der Maßnahmen erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2025Sie sind hierOMOM 7480Warnschilder am Rückhaltebecken im Kätcheslachpark erneuernDirektanregung
- 28. November 2025Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 2028Warnschilder am Rückhaltebecken im Kätcheslachpark erneuernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats