Grüneburgweg / Ecke Reuterweg: Erreichbarkeit der Geschäfte sichern - Lieferzonen wirksam kontrollieren, Radfahrstreifen zurückbauen, Kurzzeitpark- und Ladeflächen wiederherstellen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Geschäfte am Grüneburgweg, insbesondere durch den Rückbau des Radfahrstreifens und die Schaffung von Lade- und Kurzzeitparkflächen. Ziel ist es, die Lebensqualität der inhabergeführten Geschäfte zu sichern und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen.
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Reuterweg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Zunahme der Gastronomie auf dem Grüneburgweg – Müllproblematik begegnen!21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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- Freihalten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leih-fahrrädern und E-Scootern04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Ortsbeirat 2 möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- den durch Poller abgetrennten, rot markierten Radfahrstreifen im Grüneburgweg vor der Kreuzung Reuterweg (Fahrtrichtung Osten, Höhe Weinhandlung, Metzgerei und Friseur) zurückzubauen. Die Poller sind zu entfernen, die Rotmarkierung ist zu beseitigen. Die Fläche ist wieder dem Kfz-Verkehr - vorrangig dem ruhenden Liefer- und Kundenverkehr - zur Verfügung zu stellen.
- auf der freiwerdenden Fläche unmittelbar vor den betroffenen Geschäften Lade- und Kurzzeitparkflächen einzurichten. Vorgeschlagen wird eine zeitlich gestaffelte Regelung: werktags vormittags eine Ladezone für den Lieferverkehr der anliegenden Betriebe, in der übrigen Zeit Kurzzeitparkplätze (z. B. mit Parkscheibe, Höchstparkdauer 30 Minuten) für Kundinnen und Kunden. Die genauen Zeitfenster sind mit den anliegenden Gewerbetreibenden abzustimmen.
- die Führung des Radverkehrs über die Kreuzung Grüneburgweg / Reuterweg so zu gestalten, dass geradeaus fahrende Radfahrende nicht mehr rechts neben rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen geführt werden. Geprüft werden sollte insbesondere eine Führung im Mischverkehr mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn, wie sie im übrigen Verlauf des Grüneburgwegs bereits üblich ist.
- die vorhandenen Lieferzone im Grüneburgweg wirksam und regelmäßig zu kontrollieren. Dazu gehören mehrmals wöchentliche, auch unangekündigte Kontrollen durch die Stadtpolizei bzw. die Verkehrsüberwachung - schwerpunktmäßig zu den Hauptlieferzeiten am Vormittag -, die konsequente Ahndung und erforderlichenfalls das Abschleppen von dauerhaft dort abgestellten Fahrzeugen, die nicht be- oder entladen werden.
- die Beschilderung der Lieferzonen eindeutig und für alle Verkehrsteilnehmenden verständlich zu gestalten und die eingesetzten Kontrollkräfte für eine praxisgerechte Bewertung von Ladevorgängen zu sensibilisieren: Ein erkennbar andauernder Ladevorgang eines anliegenden Betriebs darf nicht allein deshalb beanstandet werden, weil er kurzzeitig durch die Bedienung von Kundschaft unterbrochen wird.
- dem Ortsbeirat innerhalb von einem Monat nach Beschlussfassung über den Stand der Umsetzung zu berichten, einschließlich der Anzahl der durchgeführten Kontrollen und der festgestellten Verstöße in den Lieferzonen des Grüneburgwegs.
Begründung
Im Zuge der Umgestaltung des Grüneburgwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße wurde auf der ehemaligen Rechtsabbiegerspur vor der Kreuzung Reuterweg ein rot markierter und durch Poller vom Kfz-Verkehr abgetrennter Radfahrstreifen angelegt. Damit sind die Halte-, Park- und Lademöglichkeiten unmittelbar vor der Weinhandlung, der Metzgerei und dem Friseur ersatzlos entfallen. Nach Angaben der Gewerbetreibenden war ihnen im Vorfeld der Umgestaltung eine Ladezone vor ihren Geschäften in Aussicht gestellt worden; diese wurde nicht eingerichtet. Die CDU-Fraktion hat bereits mehrfach auf die Problematik hingewiesen, zuletzt mit dem Antrag zur effizienten Kontrolle der Lieferzonen am Grüneburgweg (Mai 2024) und dem Antrag "Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Grüneburgweg endlich zeitnah umsetzen!" (Oktober 2025, dort Punkt 7). Eine Umsetzung steht bis heute aus. Zu Ziffer 1 und 2 - Rückbau des Radfahrstreifens, Lade- und Kurzzeitparkflächen Die betroffenen Geschäfte sind auf Erreichbarkeit angewiesen - sowohl für die eigene Warenanlieferung als auch für Kundinnen und Kunden, die Einkäufe mit dem Auto erledigen. Gerade ein Weinfachhandel liefert und verkauft schwere, sperrige Ware, die nicht über längere Strecken getragen werden kann. Seit dem Wegfall der Halteflächen berichten die Gewerbetreibenden von einem deutlichen Rückgang der Kundschaft, insbesondere von Kundinnen und Kunden, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit kurz halten, um im Grüneburgweg mehrere Besorgungen fußläufig zu erledigen. Der betriebliche Aufwand hat sich erheblich erhöht: Die nächstgelegene Lieferzone befindet sich rund 30 bis 35 Meter entfernt. Ein voll beladener Lieferwagen muss in acht bis zehn Gängen mit der Sackkarre entladen werden; ein Ent- und Beladevorgang dauert dadurch eine Stunde und mehr. In dieser Zeit ist die Lieferzone wiederum für andere Lieferanten blockiert. Die Lieferzone liegt zudem außer Sichtweite des Geschäfts, so dass das Fahrzeug bei jedem Gang abgeschlossen werden muss. Die vom Grüneburgweg erzeugte Nachfrage nach Ziel- und Lieferverkehr ist mit zahlreichen Einzelhandelsgeschäften, Handwerks- und Gastronomiebetrieben hoch. Eine zeitlich gestaffelte Nutzung als Lade- und Kurzzeitparkfläche bedient beide Bedarfe mit geringem baulichem Aufwand. Zu Ziffer 3 - Sicherheit des Radverkehrs Der jetzige Radfahrstreifen führt geradeaus fahrende Radfahrende rechts neben rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen bis an die Kreuzung heran. Dadurch entsteht ein klassischer Rechtsabbiegekonflikt: Kraftfahrzeuge, die in den Reuterweg abbiegen, kreuzen die Fahrlinie des Radverkehrs. Mit zunehmend schnellen Pedelecs verschärft sich dieses Risiko. Vor der Umgestaltung galt in diesem Abschnitt bereits Tempo 30; ein besonderes Sicherheitsproblem, das die Abtrennung erforderlich gemacht hätte, ist nicht bekannt. Hinzu kommt: Weil die Lieferzone häufig belegt ist, halten Lieferfahrzeuge zum Entladen vielfach auf der Fahrbahn neben den Pollern. Die Ware wird dann mit der Sackkarre über den Radfahrstreifen zum Geschäft gebracht, da der Gehweg mit hoher Bordsteinkante und Quergefälle dafür ungeeignet ist. Dabei kommt es regelmäßig zu gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrenden und Personen, die be- und entladen. Der Rückbau des Radfahrstreifens zugunsten einer klaren Lade- und Parkfläche und einer Führung des Radverkehrs im Mischverkehr erhöht daher die Sicherheit aller Beteiligten. Zu Ziffer 4 und 5 - Kontrolle der Lieferzonen Die vorhandene Lieferzone wird nach Beobachtung der Anlieger nahezu dauerhaft von unberechtigt parkenden Fahrzeugen belegt; regelmäßige Kontrollen finden praktisch nicht statt. Zusätzlich belegen einzelne Paketdienstfahrzeuge beide Stellplätze der Lieferzone gleichzeitig. Die Folge ist Lieferverkehr in zweiter Reihe, Rückstau und Behinderungen bis in die Nebenstraßen - wie bereits im Antrag vom Mai 2024 dokumentiert. Gleichzeitig wurden Gewerbetreibende beanstandet, weil während eines laufenden Ladevorgangs, der kurz zur Bedienung von Kundschaft unterbrochen wurde, "kein Ladevorgang zu beobachten" gewesen sei. Eine Kontrollpraxis, die einerseits den dauerhaften Missbrauch der Lieferzonen hinnimmt und andererseits die eigentlich Berechtigten belastet, verfehlt ihren Zweck. Notwendig sind regelmäßige, gezielte Kontrollen und eine einheitliche, praxisgerechte Bewertung. Fazit Die beantragten Maßnahmen sind mit überschaubarem Aufwand kurzfristig umsetzbar. Sie sichern die Erreichbarkeit und damit die wirtschaftliche Grundlage der inhabergeführten Geschäfte im Grüneburgweg, verbessern die Abwicklung des Lieferverkehrs und beseitigen einen vermeidbaren Konfliktpunkt zwischen Rad- und Kfz-Verkehr an der Kreuzung Reuterweg.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Oktober 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein.