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Satzung Kindertagespflege

Vorlagentyp: M
3 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Satzung über die Förderung der Kindertagespflege soll die Rahmenbedingungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Frankfurt am Main verbessern. Ziel ist es, die Vergütung der Kindertagespflegepersonen zu erhöhen und die Kostenbeiträge für Eltern an die Gebühren in Kindertageseinrichtungen anzupassen.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Ziel ist der weitere Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Kinderbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main und Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen in Frankfurt am Main (Tagesfamilien Frankfurt).

Die Betreuung von Kindern durch Kindertagespflegepersonen hat sich besonders in den letzten Jahren weiterentwickelt und für einen Teil der Frankfurter Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten zu einem qualitativ verlässlichen und gleichrangigen Betreuungsangebot zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen etabliert.

Die Vergütung (laufende Geldleistung) der Kindertagespflegepersonen erfolgt nach § 23 SGB VIII. Die städtische Geldleistung wurde zuletzt zum 01.01.2024 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4701) rückwirkend erhöht.

Mit Inkrafttreten der Satzung wird die grundlegende Systematik der Vergütung für die Kindertages- pflegepersonen und der Kostenbeitrag für die Erziehungsberechtigten neu geregelt. Damit werden Anreize geschaffen, um weitere geeignete Kindertagespflegepersonen für passgenaue Betreuungsangebote akquirieren und halten zu können. Ebenso wird für die Erziehungsberechtigten die Inanspruchnahme von Kindertagespflege zukünftig mit den gleichen Kosten verbunden sein wie die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung. Es ist nicht notwendig und nicht sozial gerecht, dass Kindertagespflegepersonen Zuzahlungen von den Erziehungsberechtigten verlangen.

Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen in der Stadt Frankfurt am Main führen, im Vergleich zu den Vorjahren, zu einer Steigerung der laufenden Geldleistung pro Kindertagespflegeperson von 30% bis 53% (je nach Anzahl der betreuten Kinder).

Wesentliche Bausteine der Erhöhung der Geldleistung wurden bereits durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4701, vorweggenommen (Zwischenphase):

  • Abschaffung der Degression
  • Erhöhung des Anerkennungsbetrages
  • Erhöhung des Sachaufwandes aufgrund der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Neukalkulation nach dem Verwaltungsgerichtsverfahren VG Frankfurt am Main 19.06.2024 - 11 K 4121/23. F

Diese Verbesserungen sind bereits rückwirkend zum 1.1.2024 in den laufenden Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen berücksichtigt.

Die Satzung systematisiert nunmehr die Berechnung der laufenden Geldleistung nach neuen Grundsätzen.

Die Satzung sieht weitere grundlegende Bausteine vor:

  • Stundengenaue Berechnung für eine leistungsgerechte Vergütung der Betreuungsleistung
  • Grundpauschale und ein kindbezogener Zuschlag für die Vor- und Nachbereitungszeit
  • Pauschale pro Kind für mittelbare pädagogische Tätigkeiten
  • Neuregelung der Rand- und Nachtzeitenbetreuung
  • Besondere Anerkennung des höheren Qualifizierungsumfangs (Grund- und Anschlussqualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB))
  • Anpassung der Kostenbeiträge in Kindertagespflege an die Elternentgelte für Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Inkrafttreten der Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege (Kindertagespflegesatzung).

Die laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen, die Kinder aus Frankfurt am Main betreuen, wird ab Inkrafttreten der Satzung stundengenau und damit leistungsgerecht vergütet.

Die laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII umfasst die Erstattung eines leistungsgerecht ausgestalteten Beitrages zur Anerkennung der Förderleistung sowie die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand. Die Stadt Frankfurt am Main vergütet die Betreuung in Kindertagespflege in monatlichen Pauschalen, die das Qualifizierungsniveau, die wöchentliche Betreuungsdauer und die Anzahl der betreuten Kinder berücksichtigen. Die Kindertagespflegepersonen bieten den Erziehungsberechtigten verlässlich die vereinbarte Stundenzahl als Regelbetreuung an.

Für die Vor- und Nachbereitungszeit erhält jede Kindertagespflegeperson eine monatliche Grundpauschale und einen Zuschlag pro betreutem Kind. Die Vor- und Nachbereitungszeit berücksichtigt die zum Betrieb einer Kindertagespflegestelle gehörenden Tätigkeiten, wie z.B. Einkaufen, Waschen, Putzen, Aufräumen, Kochen.

Mittelbare pädagogische Tätigkeiten werden mit einer Pauschale pro Kind zusätzlich berücksichtigt. Dazu zählen: Elterngespräche, Dokumentation und Qualitätssicherung (z.B. Entwicklungstagebuch führen), Vor- und Nachbereitung von pädagogischen Aktivitäten, z.B. Sprachförderung, Übergänge gestalten.

Um die Attraktivität der Betreuung in den Randzeiten zu steigern, werden zukünftig die Randzeiten mit einem 50%igen Aufschlag auf die laufende Geldleistung vergütet.

Für die Betreuung über Nacht werden die Hälfte der Stunden vergütet.

Seit 2024 werden neue Kindertagespflegepersonen auf Grundlage des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches (QHB) qualifiziert. Das erhöhte Qualifizierungsniveau soll auch den bereits tätigen Kindertagespflegepersonen über die Teilnahme an einer Anschlussqualifizierung sukzessive ermöglicht werden. Dafür ist eine zusätzliche Vergütung pro Betreuungsstunde vorgesehen.

Kindertagespflegepersonen, die eine Qualifizierung nach dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) besucht haben, erhalten für die Dauer der Gültigkeit der Qualifizierung eine monatliche Pauschale pro Kind.

Die Kostenbeiträge für die Erziehungsberechtigten in Kindertagespflege werden denen in Kindertageseinrichtungen angepasst (Halbtagsplatz, Dreiviertelplatz und Ganztagsplatz):

für den Ganztagsplatz (7 bis 10 Stunden)198 € *
für den Teilzeitplatz oder Zwei-Drittel-Platz (4,5 - 7 Stunden)158 € *
für den Halbtagsplatz (bis 4,5 Stunden)138 € *

* zuzüglich Verpflegungspauschale

Die Verpflegungspauschale wird für alle Kinder von 0-14 Jahren erhoben. Die Verpflegungspauschale wird für die Kindertagespflege ebenfalls entsprechend der Verpflegungspauschale in Kindertageseinrichtungen erhöht.

Die Entgeltfreiheit für Kinder ab dem

1. eines Monats, in dem das Kind das 2. Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt nach Beschluss der Stadtverordneten vom 11.05.2023, § 3273 (M 44) bleibt von den Regelungen in der Satzung unberührt.

Kindertagespflege ist eine selbständige Tätigkeit. Zur Anpassung der Geldleistung erfolgt alle 2 Jahre eine Überprüfung. Konkret soll der Anerkennungsbetrag (Anlage 2 Geldleistungsübersicht, Spalte 1) alle zwei Jahre entsprechend den Entwicklungen des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Hessen fortgeschrieben werden. Die Pauschale für den Sachaufwand (Anlage 2 Geldleistungsübersicht, Spalte 2) soll alle 2 Jahre entsprechend den Entwicklungen des Mietspiegels für die Stadt Frankfurt am Main fortgeschrieben werden. Die Anpassungen erfolgen erstmals zum

  1. Januar
  2. Maßgeblich sollen die zum
  3. Juni des Vorjahres gültigen Werte im Vergleich zu den Werten zwei Jahre zuvor sein. Veränderungen der laufenden Geldleistung werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die durch die Anhebung der Geldleistung entstehenden jährlichen Mehrkosten sind im Haushaltsplan 2026 und in den Haushaltsansätzen für die Folgejahre berücksichtigt.

  1. Investitionsbedarf:

keiner

  1. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Ab 2026, eine Fortschreibung der Ansätze ist vorgesehen.

  1. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine
  2. Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben: keine

b) Sachkosten: keine

c) Kapitalkosten: keine

  1. Jahreserträge:

Durch die Anpassung der Verpflegungskosten kommt es zu einer geringfügigen Erhöhung der Erträge.

  1. Leistungen Dritter:

Landesmittel gesamt: ca. 4,1 Mio. €

Die Landesmittel erhöhen sich durch die Inanspruchnahme der Landesmittel für die Qualifizierung nach dem Bildungs- und Erziehungsplan um ca. 140.000 €.

  1. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine
  2. Sonstiges: -

Anlage 1_Kostenbeitrag (ca. 198 KB) Anlage 2_Geldleistung (ca. 397 KB) Anlage 3_Geldleistung_HH_EB (ca. 414 KB) Anlage _Kindertagespflegesatzung (ca. 25 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Februar 2024FF 2222Der Leiter des Rechtsamts hat im Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen erläutert, dass für einen Beschluss zur ErhöFragestunde-Frage
  2. 13. März 2024NRNR 907Erhöhung der Mittel für die KindertagespflegeSTVV-Antrag · CDU
  3. 12. September 2025Sie sind hier
    MM 137Satzung Kindertagespflege
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 39 · 23.10.2025
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Sonstige:
Grüne (unter Hinweis auf NR 1370)CDU (unter Hinweis auf NR 1370)SPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION (Votum im Ausschuss für Bildung und Schulbau)BFF-BIG (M 137 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1370 = Annahme)AfD (M 137 = Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes, NR 1370 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1370), SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF; FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Bildung und Schulbau) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 137 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1370 = Annahme) AfD (M 137 = Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes, NR 1370 = Annahme)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 39 · 27.10.2025
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
BFF-BIG (M 137 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1370 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPAfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1370), SPD, Linke, FDP, Volt ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 137 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1370 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 04.11.2025
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIGAfD
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (M 137 = Annahme, NR 1370 = Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Yilmaz (M 137 = Annahme, NR 1370 = Prüfung und Berichterstattung)Gartenpartei (M 137 = Ablehnung, NR 1370 = Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Bäppler-Wolf (M 137 und NR 1370 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR die Vorlage 1370), SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1370) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 137 = Annahme, NR 1370 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 137 = Ablehnung, NR 1370 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 137 und NR 1370 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 06.11.2025
TO II, TOP 49
Angenommen
1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
BFF-BIGAfDGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDStadtv. Bäppler-WolfÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Yilmaz
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1370), SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1370), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung)

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