Der Leiter des Rechtsamts hat im Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen erläutert, dass für einen Beschluss zur Erhö
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, ob die Erhöhung der Mittel für die Frankfurter Tageseltern durch einen einfachen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt werden kann, um eine finanzielle Überbrückung bis zum formalen Beschluss der Satzung zu gewährleisten. Der Magistrat bestätigt, dass dies möglich ist, weist jedoch auf die Notwendigkeit einer Satzung hin, um Fördergelder des Landes in Anspruch nehmen zu können.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
Der Leiter des Rechtsamts hat im Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen erläutert, dass für einen Beschluss zur Erhöhung der Mittel für die Frankfurter Tageseltern formal keine Satzung notwendig sei, sondern dass eine solche Erhöhung auch über einen einfachen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung möglich sei.
Ich frage den Magistrat:
Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit, die Erhöhung der Mittel für die Frankfurter Tageseltern durch einen Beschluss der Stadtverordnetenbeschluss umzusetzen, um den Tageseltern eine finanzielle Überbrückung bis zum formalen Beschluss der Satzung zu gewähren?
Antwort des Magistrats
Die Erhöhung der Mittel für die Frankfurter Tagespflegepersonen kann durch bloßen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Eine Satzung ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Allerdings setzt die Inanspruchnahme der gesamten Fördergelder des Landes für die Kindertagespflege das Vorhandensein einer Satzung voraus, sodass eine Satzung in jedem Fall zur Vermeidung von Mehraufwendungen sinnvoll ist.
Die Prüfung, ob eine Mittelerhöhung für die Frankfurter Tageseltern durch bloßen Stadtverordnetenbeschluss ein geeignetes Mittel zur Entspannung der finanziellen Situation für die betroffenen Tageseltern bis zum Inkrafttreten einer Satzung darstellt, kann durch das zuständige Fachdezernat in eigener Zuständigkeit vorgenommen werden. Dort wären auch die entsprechenden Schritte zu ergreifen - Beschlussvorlagen für Magistrat und Stadtverordnetenversammlung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2024Sie sind hierFF 2222Der Leiter des Rechtsamts hat im Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen erläutert, dass für einen Beschluss zur ErhöFragestunde-Frage
- 13. März 2024NRNR 907Erhöhung der Mittel für die KindertagespflegeSTVV-Antrag · CDU
- 12. September 2025MM 137Satzung KindertagespflegeMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet