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Entgeltfreiheit für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht die Entgeltfreiheit für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen vor. Dies soll die finanzielle Belastung der Familien verringern und den Zugang zu frühkindlicher Bildung fördern. Erwartet wird eine signifikante Entlastung der städtischen Haushalte durch die Reduzierung der Elternentgelte.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

Es dient zur Kenntnis, dass Frankfurter Familien finanziell entlastet werden in Bezug auf die Kinderbetreuung ab Vollendung des

2. Lebensjahres.

Ab 01.05.2023 gelten für Kinder ab dem 1. eines Monats, in dem das Kind das 2. Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt folgende Festlegungen:

1.1 Ab 01.05.2023 erheben der Eigenbetrieb Kita Frankfurt sowie die freien Träger der Jugendhilfe für Betreuungsplätze in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Tagesfamilie für die Förderung keine Elternentgelte. Diese Vorgabe wird durch Vereinbarungen mit den freien Trägern und dem städtischen Eigenbetrieb Kita Frankfurt umgesetzt.

1.2 Die Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer (halbtags, Teilzeit, ganztags) in der Kindertageseinrichtung sowie für jeglichen in Kindertagespflege zulässigen vereinbarten Betreuungsumfang.

1.3 Der Beitrag für Essen und Getränke bzw. der Verpflegungsanteil in Kindertagespflege bleibt von dieser Regelung unberührt.

1.4 Ein Anspruch auf einen Ganztagsplatz wird durch diese Regelung nicht geschaffen.

1.5Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Begründung

A: Zielsetzung

  1. Bildung und Erziehung:

Auf frühkindliche Bildung im Vorschulalter haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII. Er unterstützt das Recht auf Bildung, erleichtert den späteren Schulerfolg, erhöht die Chancengerechtigkeit und trägt zu einer gesunden Entwicklung bei. Eine Entgeltfreiheit für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt erweitert die Teilhabe aller Frankfurter Kinder an institutionell organisierter Bildung und Erziehung und unterstützt die Familien bei der Vereinbarung von Beruf und Privatleben. Es schafft Anreize, Kindern früher den Zugang zu institutioneller Bildung und Betreuung zu gewähren und knüpft nahtlos an die bereits heute schon entgeltfreie Betreuung ab dem vollendeten 3ten Lebensjahr an. Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation der Stadt Frankfurt markiert dieser Schritt eine weitere wichtige Etappe im gleichberechtigten Zugang zu qualitätsvollen Betreuungsplätzen für alle hier lebenden Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern.

  1. Finanzielle Entlastung der Eltern:

Nach § 90 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII in Verbindung mit § 31 Satz 1 HKJGB können für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern und der Kindertagespflege Kostenbeiträge von den Kommunen erhoben werden; hierzu besteht keine Verpflichtung. Bisher werden für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren Elternentgelte erhoben; ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schulleintritt werden kostenlose Betreuungsplätze angeboten. Die Entgeltfreiheit für Zweijährige knüpft daher übergangslos an die bereits bestehende Entgeltfreiheit an und betrifft diejenige Gruppe der nach § 24 Abs. 2 SGB VIII Rechtsanspruchsberechtigten und deren Familien, bei denen der Bedarf am höchsten ist. In diesem Zeitraum findet für die meisten Eltern der Wiedereinstieg in den Beruf statt. Die Stadt Frankfurt macht damit von ihrem Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum im Rahmen der Regelungskompetenz als Gebührengesetzgeber Gebrauch.

B: Alternativen

Keine

C: Lösung

Umsetzung der Entgeltfreiheit für die Förderung von Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Tagesfamilie betreut werden - ungeachtet der täglichen Betreuungsdauer.

D: Finanzielle Auswirkungen

Auf Basis von geschätzten Platzzahlen und Annahmen über durchschnittliche Elternentgelte werden Mindererträge (z. T. auch Mehrbelastungen) in Höhe von jährlich wie folgt erwartet:

- In 2023: 9,1 Mio. €

- In 2024: 15,0 Mio. €

- In 2025: 16,6 Mio. €

- In 2026: 18,1 Mio. €

Die Beträge ermitteln sich im Wesentlichen aufgrund der folgenden Annahmen:

Platzzahlen

- Einbezogen werden die Plätze der freien Träger, des städtischen Trägers und der Kindertagespflege (5.750 Plätze, Stand 1.1.2022)

- Es wird entsprechend des geringen Platzausbaus in den beiden vergangenen Jahren eine Steigerung um jährlich 50 Plätze berücksichtigt.

Elternentgelt

- Zugrunde gelegt wurde das höchst mögliche Elternentgelt.

- Im ersten Jahr wurden 8 Monate, ab dem Folgejahr 12 Monate in die Berechnung einbezogen.

Insgesamt führt dies zu den genannten Mehrbelastungen im städtischen Haushalt. Diese werden im Rahmen vorhandener Mittel finanziert.

Es wird geprüft,

- ob unter Berücksichtigung der Haushaltssituation und des weiteren Ausbaus qualitätvoller Betreuungsplätze auch die ersten beiden Krippenjahre entgeltfrei gestellt werden können

- ob und unter welchen Voraussetzungen ab dem Kitajahr 2025/2026 eine Entgeltstaffel eingeführt werden kann, die unbürokratisch umsetzbar ist und ein relevantes Volumen erbringt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. September 2017BB 298Entgeltfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der KindertagespflegeMagistratsbericht
  2. 24. März 2023Sie sind hier
    MM 44Entgeltfreiheit für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 28.03.2023
TO I, TOP 25
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 44 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage M 44 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
AfDBFF-BIG
Ablehnung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, AfD und BFF-BIG gegen GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Aufnahme auf die Tagesordnung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 17 · 24.04.2023
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. 2. Der Vorlage M 44 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die aufgeführten Festlegungen statt ab dem 01.05.2023 ab dem 01.06.02023 gelten.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
AfD
zu 1)
Zustimmung:
2 GrüneCDUFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
2 GrüneSPD
Enthaltung:
FRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1.: 2 GRÜNE, CDU, FDP, Volt und BFF-BIG gegen 2 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) AfD (= Ablehnung)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 75 · 25.04.2023
TO I, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 11.05.2023
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die aufgeführten Festlegungen statt ab dem 01.05.2023 ab dem 01.06.2023 gelten.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz)

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