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Erhöhung der Kita-Elternentgelte

Vorlagentyp: M
3 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 01.12.2003, M 200

Betreff: Erhöhung der Kita-Elternentgelte Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.03.2003, § 5073 Anl. 8 (E 200, Nr. 1, NR 850) - l. B 860/03 -

  1. Ab 01.01.2004 werden die Elternentgelte für die ganztägige pädagogische Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen in allen vier Entgeltstufen jährlich um 2,5 %, jeweils beginnend mit dem Kalenderjahr, angehoben.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1994 § 1802 verabschiedeten Grundsätze der Elternentgeltregelung auch weiterhin gelten. Dies sind insbesondere: - die Ermäßigung des Regelentgelts (Stufe 1) bei geringem Einkommen (Stufe 2 - 4) - die Erhebung eines anteiligen Entgelts von 70 bzw. 80% bei Belegung eines Halbtages- bzw. Zwei-Drittel-Platzes - die Gewährung einer Geschwisterermäßigung, sofern mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung besuchen (bei zwei Kindern wird ein Entgelt in Höhe von je 80%, bei drei und mehr Kindern von je 60% des jeweils ermittelten Entgelts erhoben) Für die Betreuung von Kleinkindern in altersstufenübergreifenden Kindergartengruppen wird das Elternentgelt analog der bisherigen Festlegung (§ 8001 vom 01.03.2001) in Höhe des Doppelten des für den Besuch eines Kindergartens ab drei Jahren jeweils geltenden Regelentgelts (Stufe 1, ohne einkommensabhängige Ermäßigung) erhoben.
  3. Es dient zur Kenntnis, - dass den kirchlichen und freigemeinnützigen Kita-Trägern empfohlen wird, die Entgelterhöhung in den Kitas des eigenen Trägerbereichs zu übernehmen - dass die städtischen Zuschüsse für die Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freigemeinnütziger Träger entsprechend der durch die Entgelterhöhung erzielbaren Mehreinnahmen reduziert werden.
  4. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5073 Anlage 8, I. Nr. 112 (E 200 Antrag Nr. 1) und VIII Nr. 8 (NR 850) wird außer Kraft gesetzt.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage B 860 vom 27.10.2003 zurückzieht. Begründung: A. Zielsetzung Mit der Erhöhung der Elternentgelte werden städtische Aufwendungen verringert und wird der Kostendeckungsgrad aus Elternentgelten erhöht. Die jährliche Anpassung der Entgelte um gleichbleibende und geringe Steigerungsraten unterstützt die Konsolidierungsziele des städtischen Haushalts und vermeidet gleichzeitig einschneidende zusätzliche finanzielle Belastungen von Eltern; sie gibt darüber hinaus Eltern, Kita-Trägern und der Stadt Frankfurt Planungsverlässlichkeit in finanzieller und administrativer Hinsicht. B. Alternativen Verschiebung der Entgelterhöhung vom 01.01. auf den 01.08.
  6. Diese Alternative ist angesichts der angespannten Haushaltssituation nur vertretbar, wenn sie aufkommensneutral umgesetzt wird, um im Jahr 2004 Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben zu vermeiden. Dafür müssten die Kita-Elternentgelte ab August 2004 um 6% und ab August 2005 ff. jeweils um 2,5% erhöht werden. C. Lösung Anhebung der Elternentgelte ab 01.01.2004 um jährlich 2,5%, jeweils beginnend mit dem Kalenderjahr. D. Finanzielle Auswirkungen Erwartet werden 2004 und für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (2005 bis 2007) um Mehraufwendungen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugend- und Familienhilfe bereinigte städtische Mehreinnahmen (im Bereich der städt. Kitas) bzw. Minderausgaben (im Bereich der Kitas freier Träger) in Höhe von 360 T€ (2004), 729 T€ (2005), 1.107 T€ (2006) und 1.490 T€ (2007). Anlage 1 (ca. 17 KB) #

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Dezember 2002BB 1334Elternentgelt für die Betreuung von Kleinkindern in altersübergreifenden KindergartengruppenMagistratsbericht
  2. 27. Oktober 2003BB 860Erhöhung der Kita-Elternentgelte jeweils zu Beginn des KindergartenjahresMagistratsbericht
  3. 1. Dezember 2003Sie sind hier
    MM 200Erhöhung der Kita-Elternentgelte
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Schulausschusses
Sitzung 26 · 08.12.2003
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFF
Ablehnung:
E.lREPPDSÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen E.L. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und BFF (= Annahme) REP, PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 16.12.2003
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 18.12.2003
TO II, TOP 35
Beraten
1. Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage B 860 durch die Vorlage M 200 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFF
Ablehnung:
REPPDSE.l
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 200 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen REP, PDS und E.L. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 200 = Ablehnung)

KAV
Sitzung 23 · 12.01.2004
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 200 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 24 · 13.01.2004
TO I, TOP 36
Angenommen
Zur Vorlage M 200 kein Votum, da die Vorlage bereits von StvV beschlossen. Beschlussausfertigung(en): § 6570,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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