Erhöhung der Kita-Elternentgelte jeweils zu Beginn des Kindergartenjahres
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 27.10.2003, B 860
Betreff:
Erhöhung der Kita-Elternentgelte jeweils zu Beginn des Kindergartenjahres
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 27.03.2003, § 5073 Anl. 8 - E 200 Nr. 1 Jugendhilfeausschuss, NR 850 Jugendhilfeausschuss -
Der Magistrat ist bereit, die vom Jugendhilfeausschuss (JHA) beantragte Verschiebung des Termins der jährlichen Erhöhung der Kita-Elternentgelte vom 01.01. auf jeweils den 01.08.(Beginn des Kindergartenjahres) unter dem Vorbehalt einer kostenneutralen Umsetzung zu übernehmen. Zur Realisierung der haushaltsmäßig veranschlagten städt. Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in 2004 macht die Terminverschiebung eine Erhöhung von 6% ab 01.08.2004 (statt 2,5% ab 01.01.04) erforderlich. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden M-Vortrag, der auch die Auflagen des Hessischen Innenministers vom 08.09.03 zum Haushalt der Stadt Frankfurt berücksichtigt, vorlegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. November 2002MM 249Erhöhung der Kita-ElternentgelteMagistratsvortrag
- 10. Dezember 2002NRNR 850Erhöhung der Kita-ElternentgelteSTVV-Antrag · fraktionsunabhängig
- 24. Februar 2003EE 200Produkthaushalt 2003Etatantrag · fraktionsunabhängig
- 27. Oktober 2003Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 860Erhöhung der Kita-Elternentgelte jeweils zu Beginn des KindergartenjahresMagistratsbericht
- 1. Dezember 2003MM 200Erhöhung der Kita-ElternentgelteMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen REP, PDS und E.L. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 200 = Ablehnung)