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Erhöhung der Kita-Elternentgelte jeweils zu Beginn des Kindergartenjahres

Vorlagentyp: B
49 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 27.10.2003, B 860

Betreff:

Erhöhung der Kita-Elternentgelte jeweils zu Beginn des Kindergartenjahres

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 27.03.2003, § 5073 Anl. 8 - E 200 Nr. 1 Jugendhilfeausschuss, NR 850 Jugendhilfeausschuss -

Der Magistrat ist bereit, die vom Jugendhilfeausschuss (JHA) beantragte Verschiebung des Termins der jährlichen Erhöhung der Kita-Elternentgelte vom 01.01. auf jeweils den 01.08.(Beginn des Kindergartenjahres) unter dem Vorbehalt einer kostenneutralen Umsetzung zu übernehmen. Zur Realisierung der haushaltsmäßig veranschlagten städt. Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in 2004 macht die Terminverschiebung eine Erhöhung von 6% ab 01.08.2004 (statt 2,5% ab 01.01.04) erforderlich. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden M-Vortrag, der auch die Auflagen des Hessischen Innenministers vom 08.09.03 zum Haushalt der Stadt Frankfurt berücksichtigt, vorlegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 15. November 2002MM 249Erhöhung der Kita-ElternentgelteMagistratsvortrag
  2. 10. Dezember 2002NRNR 850Erhöhung der Kita-ElternentgelteSTVV-Antrag · fraktionsunabhängig
  3. 24. Februar 2003EE 200Produkthaushalt 2003Etatantrag · fraktionsunabhängig
  4. 27. Oktober 2003Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 Wochen
    BB 860Erhöhung der Kita-Elternentgelte jeweils zu Beginn des Kindergartenjahres
    Magistratsbericht
  5. 1. Dezember 2003MM 200Erhöhung der Kita-ElternentgelteMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 22 · 01.12.2003
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 860 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Schulausschusses
Sitzung 26 · 08.12.2003
TO I, TOP 29
Zurückgezogen
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage B 860 durch die Vorlage M 200 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 18.12.2003
TO II, TOP 35
Zurückgezogen
1. Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage B 860 durch die Vorlage M 200 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFF
Ablehnung:
REPPDSE.l
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 200 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen REP, PDS und E.L. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 200 = Ablehnung)

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