Erhöhung der Kita-Elternentgelte
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Vortrag des Magistrats vom 15.11.2002, M 249
Betreff:
Erhöhung der Kita-Elternentgelte
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.1997, § 784 (M 157)
- Zum 01.01.2003 werden die Elternentgelte für die ganztägige pädagogische Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen in allen vier Entgeltstufen um 5 € im Monat angehoben. Ab 2004 werden die Elternentgelte jährlich um 2,5 % angehoben.
- Es dient zur Kenntnis, dass die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1994 § 1802 verabschiedeten Grundsätze der Elternentgeltregelung auch weiterhin gelten. Dies sind insbesondere:
- die Ermäßigung des Regelentgelts (Stufe 1) bei geringem Einkommen (Stufe 2 - 4)
- die Erhebung eines anteiligen Entgelts von 70 bzw. 80% bei Belegung eines Halbtages- bzw. Zwei-Drittel-Platzes
- die Gewährung einer Geschwisterermäßigung, sofern mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung besuchen (bei zwei Kindern wird eine Entgelt in Höhe von je 80%, bei drei und mehr Kindern von je 60% des jeweils ermittelten Entgelts erhoben)
Für die Betreuung von Kleinkindern in altersstufenübergreifenden Kindergartengruppen wird das Elternentgelt analog der bisherigen Festlegung (§ 8001 vom 01.03.2001) in Höhe des Doppelten des für den Besuch eines Kindergartens ab drei Jahren jeweils geltenden Regelentgelts (Stufe 1, ohne einkommensabhängige Ermäßigung) erhoben.
- Es dient zur Kenntnis,
- dass den kirchlichen und freigemeinnützigen Kita-Trägern empfohlen wird, die Entgelterhöhung in den Kitas des eigenen Trägerbereichs zu übernehmen
- dass die städtischen Zuschüsse für die Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freigemeinnütziger Träger entsprechend der durch die Entgelterhöhung erzielbaren Mehreinnahmen reduziert werden.
Begründung:
A. Zielsetzung
Mit der Erhöhung der Elternentgelte werden städtische Aufwendungen verringert und wird der Kostendeckungsgrad aus Elternentgelten erhöht.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung:
Anhebung der Elternentgelte für die ganztägige pädagogische Betreuung in allen vier Entgeltstufen um 5 € / Monat.
D. Finanzielle Auswirkungen
Erwartet werden Mehreinnahmen im Bereich der städt Kitas (Produktgruppe 20.05) in Höhe von 0,5 Mio € und eine Minderung der städt. Zuwendungen im Bereich der Kitas freier Träger (Produktgruppe 20.04) in Höhe von 0,7 Mio €. Die Erhöhung der Elternentgelte hat im Bereich der Wirtschaftlichen Jugend- und Familienhilfe anteilige Mehraufwendungen zur Folge, die mit 0,3 Mio € veranschlagt werden, so dass die städtische Kostenentlastung im Saldo mit 0,9 Mio € kalkuliert wird.
Anlage 1Nebenvorlage: Antrag vom 10.12.2002, NR 850 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Schulausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.11.2002
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2002Sie sind hierMM 249Erhöhung der Kita-ElternentgelteMagistratsvortrag
- 10. Dezember 2002NRNR 850Erhöhung der Kita-ElternentgelteSTVV-Antrag · fraktionsunabhängig
- 27. Oktober 2003Antwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 860Erhöhung der Kita-Elternentgelte jeweils zu Beginn des KindergartenjahresMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS uns BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (M 249 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG