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Erhöhung der Kita-Elternentgelte

Vorlagentyp: M
49 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 15.11.2002, M 249

Betreff:

Erhöhung der Kita-Elternentgelte

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.1997, § 784 (M 157)

  1. Zum 01.01.2003 werden die Elternentgelte für die ganztägige pädagogische Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen in allen vier Entgeltstufen um 5 € im Monat angehoben. Ab 2004 werden die Elternentgelte jährlich um 2,5 % angehoben.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1994 § 1802 verabschiedeten Grundsätze der Elternentgeltregelung auch weiterhin gelten. Dies sind insbesondere:

- die Ermäßigung des Regelentgelts (Stufe 1) bei geringem Einkommen (Stufe 2 - 4)

- die Erhebung eines anteiligen Entgelts von 70 bzw. 80% bei Belegung eines Halbtages- bzw. Zwei-Drittel-Platzes

- die Gewährung einer Geschwisterermäßigung, sofern mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung besuchen (bei zwei Kindern wird eine Entgelt in Höhe von je 80%, bei drei und mehr Kindern von je 60% des jeweils ermittelten Entgelts erhoben)

Für die Betreuung von Kleinkindern in altersstufenübergreifenden Kindergartengruppen wird das Elternentgelt analog der bisherigen Festlegung (§ 8001 vom 01.03.2001) in Höhe des Doppelten des für den Besuch eines Kindergartens ab drei Jahren jeweils geltenden Regelentgelts (Stufe 1, ohne einkommensabhängige Ermäßigung) erhoben.

  1. Es dient zur Kenntnis,

- dass den kirchlichen und freigemeinnützigen Kita-Trägern empfohlen wird, die Entgelterhöhung in den Kitas des eigenen Trägerbereichs zu übernehmen

- dass die städtischen Zuschüsse für die Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freigemeinnütziger Träger entsprechend der durch die Entgelterhöhung erzielbaren Mehreinnahmen reduziert werden.

Begründung:

A. Zielsetzung

Mit der Erhöhung der Elternentgelte werden städtische Aufwendungen verringert und wird der Kostendeckungsgrad aus Elternentgelten erhöht.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung:

Anhebung der Elternentgelte für die ganztägige pädagogische Betreuung in allen vier Entgeltstufen um 5 € / Monat.

D. Finanzielle Auswirkungen

Erwartet werden Mehreinnahmen im Bereich der städt Kitas (Produktgruppe 20.05) in Höhe von 0,5 Mio € und eine Minderung der städt. Zuwendungen im Bereich der Kitas freier Träger (Produktgruppe 20.04) in Höhe von 0,7 Mio €. Die Erhöhung der Elternentgelte hat im Bereich der Wirtschaftlichen Jugend- und Familienhilfe anteilige Mehraufwendungen zur Folge, die mit 0,3 Mio € veranschlagt werden, so dass die städtische Kostenentlastung im Saldo mit 0,9 Mio € kalkuliert wird.

Anlage 1Nebenvorlage: Antrag vom 10.12.2002, NR 850 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Schulausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.11.2002

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2002Sie sind hier
    MM 249Erhöhung der Kita-Elternentgelte
    Magistratsvortrag
  2. 10. Dezember 2002NRNR 850Erhöhung der Kita-ElternentgelteSTVV-Antrag · fraktionsunabhängig
  3. 27. Oktober 2003Antwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 860Erhöhung der Kita-Elternentgelte jeweils zu Beginn des KindergartenjahresMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 3 · 26.11.2002
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 249 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Schulausschusses
Sitzung 16 · 02.12.2002
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 249 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
REPPDSBFF
Sonstige:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS uns BFF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 10.12.2002
TO I, TOP 69
Angenommen
1. Der Vorlage M 249 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Beratung der Vorlage NR 850 bis zu den Etatberatungen zurückgestellt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (M 249 = Ablehnung)PDS (M 249 = Ablehnung)BFF (M 249 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (M 249 = Ablehnung)E.l (M 249 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (M 249 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 19.12.2002
TO II, TOP 60
Angenommen
1. Der Vorlage M 249 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Beratung der Vorlage NR 850 bis zu den Etatberatungen zurückgestellt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Ablehnung:
REPPDSBFFÖkoLinX-ARLE.l
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

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