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Erhöhung der Kita-Elternentgelte

Vorlagentyp: NRfraktionsunabhängig
49 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Begründung

Der Fachausschuss Kinderbetreuung und der Jugendhilfeausschuss haben sich mit der beabsichtigten Erhöhung der Kita-Elternentgelte befasst. Von den Trägern der Kindertagesstätten wurde darauf hingewiesen, dass es einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, wenn jeweils zum 01. Januar erhöht wird. Die Tagesstätten müssten innerhalb eines Kindergartenjahres zweimal die Elternentgelte festsetzen und die korrekte Zahlung überwachen. Deshalb wurde angeregt, dass die vorgesehene jährliche Erhöhung um 2,5 % zum Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres in Kraft treten soll. Der vom JHA am 26.11.2002 gefasste Beschluss lautet wie folgt: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Erhöhung der Kita-Elternentgelte ab 01.01.2003 um 5 € je Ganztagsplatz bzw. 3 und 4 € bei Geschwisterermäßigung zur Kenntnis. Außerdem wird zur Kenntnis genommen, dass ab 2004 jährlich eine Erhöhung um 2,5 % vorgesehen ist. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand bei den Trägern der Kindertagesstätten soll diese Erhöhung erst mit Beginn des Kindergartenjahres, d.h. ab 01. August 2004 erfolgen, so dass die neuen Beträge ab 01.01.2003 bis 31. Juli 2004 gelten sollen. Antragstellendes Gremium: Jugendhilfeausschuss Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2002, M 249 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.10.2003, B 860 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2002 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2002, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Vorlage M 249 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Beratung der Vorlage NR 850 bis zu den Etatberatungen zurückgestellt wird. Abstimmung: zu
  3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
  4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (M 249 = Ablehnung)
  5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2002, TO II, TOP 60 Beschluss:
  6. Der Vorlage M 249 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass die Beratung der Vorlage NR 850 bis zu den Etatberatungen zurückgestellt wird. Abstimmung: zu
  8. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu
  9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
  10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2003, TO II, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 850 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und E.L. (= Ablehnung) PDS (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4316,
  11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002 Aktenzeichen: 40 4

Inhalt

Antrag vom 10.12.2002, NR 850

Betreff:

Erhöhung der Kita-Elternentgelte

Vorgang:

H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 280, vom 17.12.2002, Haushalts- und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, Investitionsprogramm 2003 bis 2006 und Finanzplanung in der Form Konsolidierungsprogramm 2006. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2003, § 5073, dokumentiert.

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Ergänzung der Ziffer 1 der o.g. Vorlage beschließen:

Die ab 2004 vorgesehene Erhöhung der Elternentgelte um jährlich 2,5 Prozent soll jeweils zum Beginn des neuen Kindergartenjahres, d.h. ab 01. August in Kraft treten. Erstmals wäre dies zum 01. August 2004 der Fall.

Begründung:

Der Fachausschuss Kinderbetreuung und der Jugendhilfeausschuss haben sich mit der beabsichtigten Erhöhung der Kita-Elternentgelte befasst. Von den Trägern der Kindertagesstätten wurde darauf hingewiesen, dass es einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, wenn jeweils zum 01. Januar erhöht wird. Die Tagesstätten müssten innerhalb eines Kindergartenjahres zweimal die Elternentgelte festsetzen und die korrekte Zahlung überwachen. Deshalb wurde angeregt, dass die vorgesehene jährliche Erhöhung um 2,5 % zum Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres in Kraft treten soll.

Der vom JHA am 26.11.2002 gefasste Beschluss lautet wie folgt:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Erhöhung der Kita-Elternentgelte ab 01.01.2003 um 5 € je Ganztagsplatz bzw. 3 und 4 € bei Geschwisterermäßigung zur Kenntnis. Außerdem wird zur Kenntnis genommen, dass ab 2004 jährlich eine Erhöhung um 2,5 % vorgesehen ist. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand bei den Trägern der Kindertagesstätten soll diese Erhöhung erst mit Beginn des Kindergartenjahres, d.h. ab 01. August 2004 erfolgen, so dass die neuen Beträge ab 01.01.2003 bis 31. Juli 2004 gelten sollen.

Antragstellendes Gremium: JugendhilfeausschussHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2002, M 249

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2002MM 249Erhöhung der Kita-ElternentgelteMagistratsvortrag
  2. 10. Dezember 2002Sie sind hier
    NRNR 850Erhöhung der Kita-Elternentgelte
    STVV-Antrag · fraktionsunabhängig
  3. 27. Oktober 2003Antwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 860Erhöhung der Kita-Elternentgelte jeweils zu Beginn des KindergartenjahresMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 10.12.2002
TO I, TOP 69
Beraten
1. Der Vorlage M 249 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Beratung der Vorlage NR 850 bis zu den Etatberatungen zurückgestellt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (M 249 = Ablehnung)PDS (M 249 = Ablehnung)BFF (M 249 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (M 249 = Ablehnung)E.l (M 249 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (M 249 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 19.12.2002
TO II, TOP 60
Beraten
1. Der Vorlage M 249 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Beratung der Vorlage NR 850 bis zu den Etatberatungen zurückgestellt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Ablehnung:
REPPDSBFFÖkoLinX-ARLE.l
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 25.03.2003
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage NR 850 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGPDS
Ablehnung:
REPE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und E.L. (= Ablehnung) PDS (= Annahme)

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