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Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße
    STOB 10
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1632 Betreff: Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße Der Magistrat bedauert, dass die Anregung noch nicht umgesetzt wurde und hat die mit den notwendigen Markierungen beauftragte Firma erinnert. Nun rechnet der Magistrat damit, dass die Stahlabweiser und Fahrradbügel im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2025 angebracht werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048

  • Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ringelstraße endlich verkehrssicher machen!
    STOB 10
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1633 Betreff: Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ringelstraße endlich verkehrssicher machen! Der Magistrat entspricht der Anregung und hat eine Umgestaltung des Kreuzungsbereich Mainkurstraße / Ringelstraße erarbeitet. Die Planung enthält an allen vier Kreuzungsecken Markierungen zum Schutz gegen widerrechtliches Parken. Durch die Markierung verändert sich die Parksituation im Abschnitt Mainkurstraße 29-35 sowie 42-46. Geregelt wird das Längsparken am Fahrbahnrand, dabei entfallen einige Parkplätze. Eine geringe Anzahl an Fahrradbügeln und eine Ladezone im Bereich der Mainkurstraße 29 wurden ebenfalls berücksichtigt. Dieser Standort für eine Ladezone ist im Hinblick auf die vorhandenen Parkmöglichkeiten geeigneter, als die angeregte Örtlichkeit Ecke Ringelstraße. Die erforderlichen Markierungs- Beschilderungs- und Installationsarbeiten werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7041

  • Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse
    STOB 10
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1634 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse Der Magistrat freut sich über die vielen Anregungen aus der Bevölkerung, den pädagogischen Einrichtungen und dem Ortsbeirat über eine Aufwertung des Spielplatzes Spatzenstraße. Sehr gerne werden die meisten dieser Anregungen aufgegriffen und- teilweise im Rahmen der laufenden Unterhaltungsarbeiten- umgesetzt. Dies betrifft die Ziffern 2,3,4,5,7 und 9. Der Magistrat erklärt die Anregungen, die nicht oder nur teilweise umgesetzt werden, näher: Zu 1. a) an besagter Stelle wird ein Zaun entlang der Mauer gestellt. b) und c) eine Einzäunung des Spielplatzes an dieser Stelle ist aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen nicht notwendig. Der rudimentär vorhandene Zaun der angrenzenden Wohnungsbaugesellschaft müsste vom Eigentümer wiederinstandgesetzt werden. Da die angrenzenden Grünflächen der Wohnungsbaugesellschaft jedoch auch der Erschließung des Spielplatzes dienen, müssten bei einer intakten Zaunanlage die Nutzer:innen Umwege über die angrenzenden Straßen nehmen. Aus diesen Gründen wird der bestehende Zaun toleriert. Zu 6. a) Das Baumhaus erhält ein Sitzbänkchen. b) Das Baumhaus kann nicht als Sandspielpodest entwickelt werden, da massiv in den Wurzelraum des Baumes eingegriffen werden müsste, was zwangsläufig zum Absterben des Baumes führen würde. Zu 8. Eine Notwendigkeit zur Versetzung der Tischtennisplatte kann nicht erkannt werden. Zu 10. Aufgrund der beengten Platzfläche kann lediglich eine Bank-Tisch-Kombination realisiert werden. Zu 11. Da ein Ersatz des baufälligen Spielschiffes für 2025/2026 eingeplant ist, erfolgen nur noch Reparaturen, die der Sicherheit dienen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6703

  • Entschleunigung der Straße Am Tiergarten
    STOB 10
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1635 Betreff: Entschleunigung der Straße Am Tiergarten Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist der Straßenzug Am Tiergarten/ Rhönstraße (bis Waldschmidtstraße) nicht unfallauffällig. Die Straße "Am Tiergarten" befindet sich bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei, es werden demnach regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7042

  • Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungen
    STOB 10
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1636 Betreff: Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungen Es wird auf den Bericht des Magistrats B 110 vom 17.03.2025 zum Antrag der CDU-Fraktion vom 30.07.2024 (NR 985) verwiesen. Es liegt kein neuer Sachverhalt vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7007

  • Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Geor-gen
    STOB 10
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1637 Betreff: Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Geor-gen Die Entscheidung über die Einrichtung (auch Reaktivierung) einer stationären Anlage liegt nicht im freien Ermessen der Städtischen Verkehrspolizei, sondern - unter Mitwirkung verschiedener Beteiligten - letztendlich bei der Genehmigungsbehörde: der Polizeiakademie Hessen (HPA). Hier liegt das Hauptaugenmerk auf der Beseitigung von Unfallschwerpunkten - sofern ein solcher nicht nachweislich vorhanden ist, ist eine Installation nicht vorgesehen. Eine Begrenzung ist erforderlich, da ungeachtet der Errichtungskosten die personellen Kapazitäten für Bau, Unterhaltung und Betrieb nicht ausreichen, um überall dort Anlagen einzurichten, an denen dies als wünschenswert erachtet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7008

  • Pflicht zum platzsparenden Parken durchsetzen
    STOB 10
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1638 Betreff: Pflicht zum platzsparenden Parken durchsetzen Es gilt hier zu differenzieren, ob ein Verstoß gegen eine Parkflächenmarkierung vorliegt oder nicht platzsparend geparkt wird. Sofern ein Fahrzeug nicht entsprechend einer Parkflächenmarkierung geparkt ist, z.B. über eine Markierung hinaus ragt, wird dieses - auch in den Stadtteilen des Ortsbeirates 5 - mit dem entsprechenden Tatbestand, für den eine Regelbuße in Höhe von 10 € vorgesehen ist, durch die Städtische Verkehrspolizei verwarnt. Das nicht platzsparende Parken gemäß § 12 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung z.B. innerhalb solcher Markierung bzw. beim Parken mit großen Abständen zwischen Fahrzeugen ist allerdings nicht beweissicher zu erkennen. Es ist hier unklar, wer zuerst nicht platzsparend geparkt hat oder ob dort ggf. zuvor ein Motorrad abgestellt war. In diesen Fällen können daher regelhaft keine Verwarnungen ausgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7028

  • Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
    STOB 8
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1639 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Im Bereich zwischen den Eimündungen zu den Straßen Am Sandberg und Lettigkautweg weist die Fahrbahn im Wendelsweg eine Breite von 6 Metern auf. Der Teilabschnitt der Straße hat eine Länge von ungefähr 50 Metern und ist beidseitig befahrbar. Die Geschwindigkeit unterliegt keiner ausgeschilderten Beschränkung und daher bei 50 km/h, die sich aus den einschlägigen Gesetzesvorschriften ergeben. Das Parken ist auf westlicher Seite durch entsprechende Beschilderung auf dem Gehweg und auf östlicher Seite nach § 12 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Ein hinreichender Grund, das vorgenannte Parken durch Verkehrszeichen (VZ) 283 StVO "Absolutes Haltverbot" künftig zu verbieten, wird nicht gesehen. Eine Überprüfung der aktuellen Unfallzahlen ergab, dass es in den vergangenen Jahren zu zwei Unfällen und mehreren Parkremplern kam. Dies reicht nicht aus, um etwa Maßnahmen aufgrund einer besonderen Unfallhäufung am Ort zu ergreifen. Auch wenn die Fahrbahn aufgrund parkender Fahrzeuge vergleichsweise schmal ist, ist das fragliche Teilstück gut einsehbar, sodass eine gegenseitige Verständigung zwischen aneinander vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmenden möglich ist. Im Übrigen besteht in Sachsenhausen-Süd und insbesondere im Wendelsweg bereits seit Jahren eine besondere Parkraumnot. Dies gilt umso mehr, weil sich in unmittelbarer Nähe der Seehofpark befindet, der ein beliebtes Ausflugsziel für Familien ist. Bereits mehrfach wurde in der Vergangenheit in Teilabschnitten des Wendelswegs das Parken durch VZ 283 StVO "Absolutes Haltverbot" verboten (beispielsweise auf westlicher Seite zwischen den Straßen Am Sandberg und Bergesgrundweg unmittelbar nach dem hier behandelten Bereich), sodass ein ausreichendes öffentliches Interesse vorhanden ist, eine gewisse Zahl an Parkplätzen beizubehalten. Weil es sich bei dem Wendelsweg um eine viel befahrene Straße handelt, liegt es auf der Hand, dass es in verschiedenen Teilabschnitten, wie auch dem hier behandelten, zu unübersichtlichen Situationen kommen kann, insbesondere dann, wenn Großfahrzeuge beteiligt sind. Aufgrund der vorgenannten überprüften Daten sowie der allgemeinen Parkproblematik am Ort, wird die vom Ortbeirat dargestellte Situation jedoch als nicht so gewichtig angesehen, dass sie nicht hinnehmbar wäre. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7017

  • Ziegelhüttenplatz aufwerten und attraktiv gestalten
    STOB 6
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1640 Betreff: Ziegelhüttenplatz aufwerten und attraktiv gestalten Der Magistrat hat die Anregung in ämterübergreifender Abstimmung geprüft und kann dieser nicht entsprechen. Bei der Betrachtung und Neugestaltung des gesamten Platzbereichs muss die vorhandene Grünfläche und die angrenzende Gehwegsituation mit betrachtet werden. Dafür stehen dem Magistrat derzeit nicht die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung. Da der Platz auch keine der vier Dringlichkeitsstufen für eine klimaangepasste Umgestaltung gemäß dem Leitfaden für Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung erreicht, können auch diese Ressourcen nicht genutzt werden. Im Umfeld des Ziegelhüttenplatzes wird derzeit der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Oppenheimer Landstraße" in der Mörfelder Landstraße nördlich des Ziegelhüttenplatzes geplant. Je nach Variante kann im Rahmen dieser Maßnahme auch der südliche Seitenbereich des Platzes umgestaltet werden. Bestandteil dieser Planung ist auch der barrierefreie Umbau des gesamten Knotenpunktes Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße. Weiter wird die Bushaltestelle "Oppenheimer Landstraße" an der Südseite des Platzes barrierefrei ausgebaut. Perspektivisch sind Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr entlang der Platzrandbereiche (beispielsweise Gehwegverbindungen, Fahrradabstellplätze) möglich, die in die Planung der Straßenbahnhaltestelle einbezogen werden. Sofern der Ortsbeirat einzelne Maßnahmen wie beispielsweise Sitzbänke o.ä. auf der bestehenden Fläche wünscht, bittet der Magistrat um eine entsprechende Anregung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7011

  • Einrichtung einer Babbelbank auf dem Martha-Wertheimer-Platz
    STOB 8
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1641 Betreff: Einrichtung einer Babbelbank auf dem Martha-Wertheimer-Platz Der Magistrat wird die Anregung des OBR 5 umsetzen und eine vorhandene Frankfurter Bank auf dem Martha-Wertheimer-Platz, in der Nähe der Pflegeeinrichtung AGAPLESION, mit einem Schild "Babbel-Bank" ausstatten. Das Grünflächenamt hat bereits in den letzten Jahren vorhandene Bänke wie z. B. auf dem Römerberg oder im Elli-Lucht-Park mittels eines Schildes in eine "Babbel-Bank" umgewandelt. Die Maße des Schildes sind 12x6 cm und der Text darauf lautet: "Babbelbänksche ein Projekt des 2. Frankfurter Demokratiekonvents" (siehe Foto). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7220

  • Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbinden
    STOB 8
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1642 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbinden Aufgrund der Anregung wurde eine Geschwindigkeitskontrolle in der Offenbacher Landstraße im Bereich zwischen Breulsweg und Balduinstraße durchgeführt. Bei 317 gemessenen Fahrzeuge, überschritt keines die Geschwindigkeit in einem ahndungsfähigen Bereich. Auch wenn diese Ergebnisse zunächst keine weiteren Geschwindigkeitskontrollen rechtfertigen, da dies zu Lasten stärker gefährdeter Straßen gehen würde, wird dennoch nach den Sommerferien eine erneute Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Die Entscheidung über weitere Maßnahmen ist abhängig von den Messergebnissen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Kreuzung Offenbacher Landstraße in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte derzeit nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle aufweist und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt wird. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung werden diese dann von der Unfallkommission behandelt. Der bedauerliche Alleinunfall im April 2025 ist der erste schwerwiegende Fahrunfall in diesem Bereich seit 2011. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7018

  • Höchst: Liefereinfahrt Seniorenresidenz Domicil
    STOB 6
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1643 Betreff: Höchst: Liefereinfahrt Seniorenresidenz Domicil Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die gewünschte Sperrfläche markieren. Zudem wird der Magistrat die zeitlichen Zusätze an der Halteverbots-Beschilderung an der Einmündung zur Palleskestraße entfernen. Die Fahrbahnbreite lässt ein beidseitiges Parken nicht zu, weil so kein Begegnungsverkehr möglich ist. Mit dem Entfernen der Zusätze sollen außerdem unübersichtliche Situationen vermieden werden. Mit der Ausführung ist im zweiten Halbjahr 2025 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6974

  • Grundüberholung Kinderspielplatz In der Römerstadt 168
    STOB 8
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1644 Betreff: Grundüberholung Kinderspielplatz In der Römerstadt 168 Der Anregung wird entsprochen. Der Spielplatz in der Römerstadt 168 wird in die Planung zur Grundüberholung aufgenommen. Wann die Grundüberholung durchgeführt werden kann, kann aktuell noch nicht mitgeteilt werden. Interimsweise werden dort Spielgeräte aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7225

  • Nied: Straßenmarkierungen an den beiden Bordsteinabsenkungen im Kreuzungsbereich Werner Bockelmann Straße/Mumm von Schwarzenstein Straße anbringen
    STOB 8
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1645 Betreff: Nied: Straßenmarkierungen an den beiden Bordsteinabsenkungen im Kreuzungsbereich Werner Bockelmann Straße/Mumm von Schwarzenstein Straße anbringen Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6975

  • Warnschild am Abzweig L 3008/Niedereschbacher Straße
    STOB 6
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1646 Betreff: Warnschild am Abzweig L 3008/Niedereschbacher Straße Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Gefahrzeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch aufmerksame Verkehrsteilnehmende eine Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können und auch nicht mit ihr rechnen müssen. Insbesondere das Verkehrszeichen (VZ) 133 ("Fußgänger") ist nur dort anzuordnen, wo der Fußverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen über oder auf die Fahrbahn geführt wird. Auch das VZ 138 ("Radfahrer") ist nur dort anzuordnen, wo der Radverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen die Fahrbahn quert oder auf sie geführt wird. Eine objektive Gefahrensituation ist ungeachtet dessen an der genannten Örtlichkeit auch nicht belegbar: Von 2016 bis 2023 ereignete sich im gesamten Kreuzungsbereich kein polizeilich aufgenommener Verkehrsunfall mit Personenschaden und Radverkehrsbeteiligung. Mit Fußverkehrsbeteiligung ist im selben Zeitraum ein Verkehrsunfall aktenkundig, der sich allerdings nicht im Bereich des signalisierten Rechtsabbiegers ereignet hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7078

  • Zusätzliche Bänke für den Spazierweg am Spielplatz Höhenblick parallel zur Straße Am Ginnheimer Hang
    STOB 6
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1647 Betreff: Zusätzliche Bänke für den Spazierweg am Spielplatz Höhenblick parallel zur Straße Am Ginnheimer Hang Im Rahmen eines Ortstermins wurde der Spazierweg begangen. Es wurde folgendes festgestellt: Auf dem Spazierweg sind derzeit 12 Bänke installiert. Als größter Abstand zwischen zwei Bänken wurden 250 Meter gemessen. Der Weg ist demnach sehr gut mit Bänken ausgestattet. Lediglich am Bolzplatz könnte noch eine weitere Bank aufgestellt werden. Dies wird zeitnah umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7174

  • Berkersheimer Ehrenmal
    STOB 5
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1648 Betreff: Berkersheimer Ehrenmal 1. Die Grünanlage "Im Klingenfeld Kriegerdenkmal" gehört zum einen der Stadt Frankfurt (westlicher Bereich mit Stützmauer) und zum anderen der Evangelischen Michaelisgemeinde Frankfurt a.M.-Berkersheim (östlicher Bereich mit Ehrenmal). Der gesamte Bereich wird gärtnerisch vom zuständigen Fachamt unterhalten, einschließlich der Baumkontrolle und Reinigung. Eine Zuständigkeit für das Denkmal ist nicht gegeben. 2. Eine präventiv durchgeführte Überprüfung des Ehrenmals ergab keine Auffälligkeiten. Weitere Schritte müssen durch die Eigentümerin-Kirchengemeinde durchgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6788 Antrag vom 06.10.2025, OF 1125/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7538

  • Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1: Aufzug am MOMEM/Hauptwache endlich reparieren lassen
    STOB 5
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1649 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1: Aufzug am MOMEM/Hauptwache endlich reparieren lassen Der Magistrat hat die VGF aufgefordert, den Aufzug am MOMEM/Hauptwache zu reparieren und in Betrieb zu nehmen. Derzeit wird die Kostenübernahme zwischen der VGF und dem Magistrat geklärt. Ob die Reparatur in Kürze erfolgen kann und wann eine Wiederinbetriebnahme stattfindet, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3758

  • Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) in Frankfurt halten
    STOB 3
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1650 Betreff: Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) in Frankfurt halten 1.a) und c) Das Land beabsichtigt die einzelnen Nutzungen der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) nicht mehr in einem Gebäude zu bündeln, sondern greift die ursprüngliche Campusidee wieder auf und wird die HfMDK auf mehrere Liegenschaften aufteilen. Neben der Liegenschaft der Dondorf Druckerei und der Bebauung des Trapezgrundstücks neben dem Bockenheimer Depot mit einem Gebäude ist das neue Hauptgebäude gegenüber der Universitätsbibliothek Johann-Christian-Senckenberg südlich der Bockenheimer Landstraße und entlang der neuen Jügelstraße geplant. Hierfür hat das Land eine Bauvoranfrage gestellt und Anfang dieses Jahres einen positiven Bauvorbescheid von der Bauaufsicht erhalten. Dieses bebauungsplankonforme Bauvolumen bildet die Grundlage für einen Architektenwettbewerb. Der Wettbewerb wird vom Land vorbereitet und durchgeführt. Im ausstehenden Abstimmungsprozess mit der Stadt Frankfurt am Main wird der Magistrat sich dafür einsetzen, dass der Wettbewerb entsprechend der kommunalen Planungsleitlinien zur Durchführung von Planungswettbewerben mit Teilnahme der Stadt durchgeführt wird. Dies eröffnet dem Magistrat die Möglichkeit der Beteiligung am Preisgericht und somit auch die Einbindung eines OBR 2 Mitglieds in das Verfahren anzuregen. b) Der Kulturcampus ist nicht gescheitert. Der Magistrat hält an den Festsetzungen des Bebauungsplans B 569 Senckenberganlage/ Bockenheimer Landstraße, sowie an den mit der Stadtgesellschaft intensiv in Planungswerkstätten erarbeiteten und in einem Konsensplan verankerten Planungszielen fest. Er erachtet den Neubau der HfMdK als zentralen Baustein für den Kulturcampus und strebt entsprechend der Pressekonferenz am 17.03.25 an, dass das Land Hessen diesen Hochschulstandort auf dem Kulturcampus errichtet. Der Magistrat hält auch an seinem Ziel fest, dass das LAB einen Neubau erhalten soll. Auch die Senckenberg Gesellschaft hält an ihrem Masterplan II fest. Da dieser Planungsprozess andauert, setzt sich der Magistrat aktiv im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür ein, den geeigneten Gebäudeleerstand mit Zwischennutzungen zu bespielen. Die Zwischennutzungen, welche der Magistrat im Zusammenspiel mit der anstehenden Projektentwicklung des Landes und der ABG verhandeln und initiieren konnte, sind kulturelle Nutzungen. Dies betrifft sowohl die Zwischennutzung der Schirn in der Dondorf Druckerei als auch die der Kunst-Bibliothek durch Vision 31. Dabei wird der Magistrat die Zwischennutzung der Kunstbibliothek für künftige LAB-Nutzungen als Erprobungsphase nutzen, um Erkenntnisse und Erfahrungen in den weiteren Planungsprozess des LAB einfließen zu lassen. 2. Die Planungen zum Kulturcampus wurden dem OBR 2 am 06.05.25 in einem Sondertermin im Planungsdezernat vorgestellt und erläutert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6375

  • Auskunft über die Errichtung einer Traglufthalle über einem Teil der Tennisplätze am Lerchesberg
    STOB 2
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1651 Betreff: Auskunft über die Errichtung einer Traglufthalle über einem Teil der Tennisplätze am Lerchesberg Zu Ziffer 1): Für die Liegenschaft Nobelring 1c wurde am 20.09.2024 eine Traglufthalle für eine saisonale Nutzung im Zeitraum vom 30. September bis 31. März genehmigt. Die Traglufthalle überspannt drei bereits bestehende und genehmigte Tennisplätze. Die Baugenehmigung war hier zu erteilen, da das beantragte Vorhaben den im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten. Gegen das geplante Bauvorhaben wurde durch Anwohner Widerspruch eingelegt. Zu Ziffer 2): Der Tennisverein hat beim Magistrat für das geplante Bauvorhaben Fördergelder beantragt. Die geplanten Gesamtkosten für die Errichtung der Traglufthalle liegen bei ca. 400.000,00 €. Aufgrund des Jugendanteils des Vereins könnte er eine Förderung von bis zu 50% erhalten - ca. 200.000,00 €. Aufgrund der eingelegten Widersprüche hat der Magistrat dem Verein mitgeteilt, dass zum aktuellen Zeitpunkt nicht über den Zuschussantrag beschieden werden kann. Zu Ziffer 3) und 4): Der Betreiber ist grundsätzlich zur Einhaltung der Grenzwerte für Licht- und Lärmimmissionen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet (Betreiberverantwortung). Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde von der Bauherrschaft ein akustisches Gutachten vorgelegt, wonach die Immissionsrichtwerte "Lärm" nach der Achtzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV) für reine Wohngebiete (WR) eingehalten sind. Dagegen liegt zur Einhaltung der Grenzwerte für Lichtimmissionen kein Gutachten vor. Mangels Hinweisen, dass die Grenzwerte ggf. nicht eingehalten werden könnten, bestand zur Forderung eines solchen Gutachtens im Baugenehmigungsverfahren auch kein Anlass. Laut Herstellerangaben ist mit einem LUX-Messgerät schon ab 0,5 Meter Entfernung vom Hallenmembran keine Beleuchtungsstärke in LUX mehr messbar. Eine Beeinträchtigung von Tieren ist nicht zu erwarten, da sich der Errichtungszeitraum der Halle vom 30.09. bis zum 31.03. des Folgejahres außerhalb der Brut- und Setzsaison befindet. Die tägliche Nutzung der Halle endet vor Eintreten der Nachtruhe um 22:00 Uhr. Zu Ziffer 5): Um die Halle wird eine Abflussrinne für Regenwasser installiert. Die Rinne hat ein Gefälle in Richtung Parkplatz und wird an den Abwasserkanal angeschlossen. Starkregen ist eher in den Monaten zu erwarten, in denen die Halle nicht errichtet ist. Der Belag der Plätze ist wasserdurchlässig, was in der Vergangenheit ausgereicht hat, um das Oberflächenwasser aufzunehmen. Zusätzlich wird die installierte Rinne dazu führen, dass bei sehr starkem Regen zusätzlich das überschießende Wasser in die Kanalisation geleitet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.05.2025, V 1195

  • Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus
    STOB 2
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1652 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats 12, eine Entwicklungsmöglichkeit für ein Mehrgenerationenwohnhaus auf derzeit unbebauten Flächen an der Straße "Lange Meile" im Stadtteil Kalbach-Riedberg zu prüfen, bereits aufgenommen. Aktuell wird der Ankauf der betreffenden Flurstücke durch den Liegenschaftsfonds geprüft. Die Konversions -Grundstücksentwicklungs GmbH (KEG) hat in einem ersten Schritt mit den Eigentümerinnen und Eigentümern Kontakt hergestellt, um die grundsätzliche Verkaufsbereitschaft zu sondieren. Parallel dazu wird im Arbeitskreis Liegenschaftsfonds geprüft, ob - und unter welchen Rahmenbedingungen - eine städtebaulich und wohnungspolitisch sinnvolle Bebauung für ein Mehrgenerationenwohnhaus möglich ist. In diesem Arbeitskreis stimmen sich regelmäßig das Amt für Bau und Immobilien, die Bauaufsicht, die KEG sowie das Amt für Wohnungswesen hinsichtlich der Entwicklungspotenziale konkreter Grundstücke ab. Auf dieser Grundlage werden Empfehlungen zum potenziellen Ankauf über den Liegenschaftsfonds ausgesprochen. Sofern sich eine Bebauung als realisierbar darstellt und die Flächen zum Verkehrswert angeboten werden, kann ein Erwerb über den Liegenschaftsfonds erfolgen. In einem solchen Fall würde der Magistrat ein Konzeptverfahren mit dem Ziel einer gemeinwohlorientierten Wohn-nutzung initiieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884

  • Nachtleben in der City
    STOB 1
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1653 Betreff: Nachtleben in der City Gastronomie ist Ausdruck gelebter Vielfalt - ein Ort, an dem Kulturen und Generationen zusammenkommen. Mit rund 70.000 Arbeits- und Ausbildungsplätzen zählt das Gastgewerbe samt Tourismus zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen Frankfurts. Von traditionsreichen Apfelweinlokalen bis hin zu innovativen Sternerestaurants prägt die Gastronomie das urbane Leben der Stadt maßgeblich. Ihre Vielfalt ist ein einzigartiges Merkmal Frankfurts - sie stärkt nicht nur die städtische Identität, sondern auch das internationale Image. Auch die Nachtökonomie - also wirtschaftliche Aktivitäten während der Nacht wie Gastronomie, Kulturveranstaltungen oder das Clubleben - ist ein zentraler Standortfaktor. Sie schafft Arbeitsplätze, steigert Umsätze und generiert Steuereinnahmen. Sie trägt wesentlich zur Attraktivität, Lebendigkeit und Lebensqualität der Stadt bei. Besonders junge Fachkräfte fühlen sich von einem pulsierenden Nachtleben angezogen. Für kreative, innovative und hochqualifizierte Menschen gilt es als entscheidender "weicher" Faktor bei der Wahl ihres Lebensmittelpunkts - eine Stärke, von der auch ansässige Unternehmen profitieren. Gemäß Hessischer Sperrzeitverordnung ist die Außenbewirtung von Gaststätten grundsätzlich bis 5:00 Uhr zulässig. Es existiert lediglich eine Sperrstunde von 5:00 bis 6:00 Uhr. Eine Beschränkung auf 22:00 Uhr wird einzelfallbezogen dann verfügt, wenn als Folge einer Anwohnerbeschwerde mittels einer Schallpegelmessung objektiv belegt werden kann, dass eine Überschreitung der erlaubten Immissionsrichtwerte vorliegt. Da es auch in den vom Ortsbeirat genannten Bereichen Anwohner gibt, können Beschwerden und daraus folgende Beschränkungen auch dort nicht ausgeschlossen werden. Neben verschiedenen durch Gaststätten verursachte Lärmbelästigungen gab es solche Beschwerden in der Vergangenheit z.B. in Zusammenhang mit der regelmäßig stattfindenen Veranstaltung. Die Fahrgasse zeigt jedoch beispielhaft, dass ein konstruktives Miteinander von Gastronomie und Anwohnerschaft möglich ist. Dort pflegen die Gastronomiebetriebe einen aktiven Dialog mit der Nachbarschaft. Anliegen und Beschwerden der Anwohnenden werden ernst genommen und zeitnah umgesetzt. Im Jahr 2024 fanden dort zwei gemeinsame Vor-Ort-Treffen zwischen Gastronomen und Anwohnenden statt, die den konstruktiven Austausch weiter gestärkt haben. Neben diesem Dialog auf privater Ebene befasst sich auch der Nachtrat damit, wie Lebensqualität und Angebote nach 22 Uhr gleichermaßen mit Sicherheit, Rücksichtnahme und einem ganzheitlichen Miteinander einhergehen können. Aus dem Nachtrat heraus sind bereits einige Projektideen hervorgegangen, unter anderem ein begleitendes Veranstaltungsformat in Alt-Sachsenhausen zur Belebung des Kulturortes Paradiesplatz oder die Initiative "Frankfurter Sommer", die in verschiedenen Locations im gesamten Stadtgebiet für 2026 angedacht ist. Darüber hinaus plant der Nachtrat öffentliche Dialogformate mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertretungen aus Politik und Verwaltung, um aktuelle Themen, Ideen und Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Im Zuge der Nachtrataktivitäten findet aktuell auch eine Studie zum Thema Nachtökonomie statt, die in Zusammenarbeit von TCF GmbH und Stabsstelle Stadtmarketing beauftrag und im Stätherbst vorgestelt werden soll. Eine Lenkung und Konzentration des Nachtlebens in bestimmte Bereiche z.B. wie angegeben Hauptwache - Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz - Zeil (zwischen Hauptwache und Konstablerwache) - Kaiserstraße (östlich der Neue Mainzer Straße) - Junghofstraße 2, dazu die Frankfurter Sommer des Nachtrats als Idee mit einer Außengastronomieerweiterung an bestimmten und ausgewählten Orten bis 24:00 Uhr könnten als Pilotprojekte aufgesetzt werden. Dabei wäre es wichtig herauszufinden wie Orte sich verändern, wenn Sie z.B. von Veranstaltern oder Gastronomen kuratiert werden und die Punkte TA Lärm, Sicherheit und Sauberkeit, soziale Kontrolle, lebendiges Frankfurt Beachtung finden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7068 Antrag vom 03.02.2026, OF 1866/1 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8195

  • Grüne Soße Festival transparent finanziell unterstützen
    STOB 2
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1654 Betreff: Grüne Soße Festival transparent finanziell unterstützen Zu 1. Bei der Vergabe von Zuwendungen finden die Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze - ABewGr) Anwendung. Zu 2. Gemäß der ABewGr vergibt die Stabsstelle Stadtmarketing auf Antrag Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung). Dabei ist die Höhe jeweils davon abhängig, wie hoch die Differenz ist, die sich aus Einnahmen und Ausgaben des Gesamtprojektes ergibt. In der Regel erfolgt eine Teilfinanzierung des jeweiligen Projektes. Ob ein Projekt oder ein Veranstalter eine Zuwendung erhält, hängt von der Art des Projektes, der Zielgruppe und der Zielsetzung ab. Dabei spielen der Masterplan Tourismus 2030 und der Masterplan ErlebnisCity Frankfurt am Main eine entscheidende Rolle. Projekte, die aus dem Anteil des der Stabsstelle Stadtmarketing zugeordneten Tourismusbeitrages finanziert werden, müssen unter mindestens eines der Handlungsfelder des Masterplan Tourismus 2030 subsumierbar sein. Zu 3. Im Jahr 2025 erhielt die Grüne Soße Festival GmbH eine Zuwendung in Höhe von 100.000 € aus dem Budget der Stabsstelle Stadtmarketing. Zu 4. Für die Beantragung von Mitteln aus dem Sofortprogramm "Sicherheit bei Veranstaltungen" ist das Ordnungsamt zuständig. Im Ordnungsamt wird weder erwogen, im Umland nach interessierten Kooperationskommunen und Synergien zu suchen, noch bei einem Maximalbetrag von 100.000 € pro Kooperationsgemeinschaft das aufwändige Antragsverfahren zu durchlaufen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1202

  • Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?
    STOB 1
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1655 Betreff: Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg? Der Magistrat hat mit dem Unternehmen TenneT Kontakt aufgenommen und kann folgende Informationen weitergeben: Konkreter Standort, alternative Standorte und Auswahlkriterien: Das Unternehmen TenneT befindet sich derzeit in der Planungsphase, in der verschiedene potenzielle Standorte geprüft und anhand vielfältiger Kriterien bewertet werden. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Untersuchungen zu Lärm, elektromagnetischen Feldern, Umwelt- und Naturschutz: Geräusche eines Umspannwerks werden primär durch Transformatoren verursacht. Durch den technischen Fortschritt sind moderne Transformatoren weit leiser als früher. Nach Aussagen hält sich TenneT bei der Planung neuer Umspannwerke stets an die in der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelten Richtwerte, die ihre rechtliche Grundlage im § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben. Dabei würden insbesondere die für die Nacht geltenden strengeren Immissionsrichtwerte berücksichtigt. Für jedes neue Umspannwerk werde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das die Einhaltung der Richtwerte überprüft. Die Stärke der elektrischen und magnetischen Felder ist in Deutschland ebenfalls gesetzlich geregelt. Die Grenzwerte sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Diese Werte würden bereits deutlich jene Werte unterschreiten, bei denen laut aktuellem Forschungsstand negative Auswirkungen auf die Gesundheit auftreten können. TenneT gibt an, mit seinen Umspannwerken selbst bei maximaler Auslastung weit unter den gesetzlich festgelegten Grenzwerten zu liegen. Bereits in der Planungsphase werden die potenziellen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz betrachtet und bewertet, sodass die Planung - falls erforderlich - entsprechend angepasst werden kann. Alle weiteren erforderlichen fachlichen Untersuchungen erfolgen im weiteren Genehmigungsverfahren mit umfassender Detailtiefe und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich muss TenneT alle Auflagen zum Schutz von Natur und Umwelt erfüllen. Dies wird seitens der zuständigen Ämter und Behörden zu gegebener Zeit überprüft bzw. sichergestellt. Transparenz, Beteiligung und Kommunikation: TenneT gibt an, für Transparenz, Beteiligung und einen offenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu stehen, und verspricht daher aktiv den Austausch mit den Ortsbeiräten zu suchen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Planungsphase, in der mögliche Standorte sorgfältig geprüft und bewertet werden. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und zahlreicher Abhängigkeiten sind belastbare Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Um künftig fundierte Informationen weitergeben zu können, plant TenneT zu gegebener Zeit Informationsveranstaltungen, bei denen das Projekt vorgestellt und Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden. Das Unternehmen wird hierzu direkt auf den Ortsbeirat zukommen. Bis dahin kann das Unternehmen noch keine konkreten Angaben zu Emissionen, Ausgleichsmaßnahmen oder Zeitplänen machen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt haben dabei jedoch stets höchste Priorität. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1227 Antrag vom 11.11.2025, OF 394/15 Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1327

  • Spielebox Adlerflychtplatz
    STOB 1
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1656 Betreff: Spielebox Adlerflychtplatz Der Magistrat begrüßt ausdrücklich das Engagement der Betreiber:innen des Oedi Kiosk und die Bereitstellung einer Spielebox. Eine Patenschaft kann jedoch nicht vergeben werden, da hierfür sämtliche Regularien fehlen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7193

  • Abkühlungsmaßnahmen für heiße Sommertage
    STOB 1
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1657 Betreff: Abkühlungsmaßnahmen für heiße Sommertage Nebelduschen stellen eine technische Möglichkeit zur Abkühlung des Stadtraumes dar. Dabei wird über feine Düsen mit Hochdruck Wasser zur schnellen Verdunstung in die Luft zerstäubt, mit dem Effekt der Absenkung der Luft- und Körpertemperatur und Reduzierung der Staubbelastung. Die Nebelanlagen können entweder mobil installiert oder fest verbaut werden. In Frankfurt wurde die erste mobile Nebeldusche an der Hauptwache/Insel für Klima und Nachhaltigkeit im August 2025 aufgebaut. Nach dem Aufbau in der KW 34 erfolgen strenge Kontrollen der Wasserqualität und Beprobungen auf Legionellen im wöchentlichen Abstand. Das Ergebnis der ersten Beprobung liegt vor und ist unauffällig. Wenn sich die Testanlage im Laufe des Herbstes 2025 weiterhin gesundheitlich und technisch bewährt, kann sie am gleichen Standort 2026 wieder aufgestellt werden und es können weitere Nebelanlagen an anderen Standorten hinzukommen. Die Standorte sollen die folgenden Kriterien erfüllen: Orte in thermisch stark belasteten Bereichen Stark frequentierte Plätze und Ausflugsorte Prioritätenliste klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Orte mit Mangel an Erfrischungselementen Orte mit hoher Öffentlichkeitswirkung Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7129

  • Aufstellen abschließbarer Schränke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5
    STOB 1
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1658 Betreff: Aufstellen abschließbarer Schränke auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5 Für den Waldfriedhof Oberrad, den alten Oberräder Friedhof und den Südfriedhof wurden bereits abschließbare Schränke für die Pfarrer:innen und Trauerredner:innen bestellt. Der Austausch erfolgte in der 16. KW. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6714

  • Zwei Miyawaki Mini-Wäldchen für Sachsenhausen
    STOB 1
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1659 Betreff: Zwei Miyawaki Mini-Wäldchen für Sachsenhausen Der Magistrat unterstützt grundsätzlich die Begrünung entsiegelter Flächen, um Frankfurt noch lebenswerter zu gestalten. Der Magistrat hat Plätze mit hohem Handlungsbedarf für eine Klimaanpassung identifiziert. Diese sollen nach den Kriterien des "Leitfadens Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" klimaangepasst umgestaltet werden. Im Bericht B 288/2024 wurden dreizehn Plätze mit hohem Dringlichkeitsbedarf nach den Bewertungskriterien ausgewählt. Die beiden angefragten Plätze fallen nicht darunter. Der Carl-von-Noorden-Platz hat keine hohe Dringlichkeitsstufe erreicht. Der städtische Teil des Platzes verfügt über einen sehr hohen Baumbestand. Weitere Baumpflanzungen würden diesen Platz überladen. Der über der Gartenstraße liegende nördliche Teil ist private Fläche. Denkbar wäre es, den Platz an geeigneter Stelle mit einer Wildwiese zu ergänzen. Der Walter-von-Cronberg-Platz ist ebenfalls nicht als Platz mit hoher Dringlichkeit eingestuft worden. Auf dem Walther-von-Cronberg-Platz wäre allerdings ein Miyawaki Mini-Wäldchen auf der Fläche zwischen Tower und Brunnen nur unter Berücksichtigung der vorhandenen Rettungswege der Feuerwehr, der Anleiterungsflächen und der bestehenden Leitungstrassen vorstellbar. Dies bedarf allerdings weiterer Überprüfungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6425

  • Städtepartnerschaft sichtbar machen
    STOB 1
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1660 Betreff: Städtepartnerschaft sichtbar machen Die Städte Frankfurt am Main und Tel Aviv-Yafo pflegen seit dem 3. März 1980 eine Partnerschaft, die von intensivem Austausch und gegenseitigem Vertrauen geprägt ist. Die Partnerschaft wird aktiv gelebt durch gegenseitige Austausche in den Bereichen: Sport, Kultur, Wirtschaft oder Wissenschaft. Der Magistrat begrüßt ausdrücklich die Initiative des Ortsbeirates die Städtepartnerschaft am Tel Aviv-Platz sichtbar zu machen. Im Zuge der Kooperationen wird das Referat für Internationale Angelegenheiten Gespräche zur Gestaltung des Tel-Aviv-Platzes in Frankfurt aufnehmen und einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten. Von einer weiteren Beflaggung im Stadtgebiet wurde - wie bereits in ST 1728/2024 dargelegt - abgesehen. Die Möglichkeit, eine Plakette am Tel-Aviv-Platz anzubringen, wird aktuell intern geprüft und anschließend mit der Partnerstadt besprochen. Ergänzend wurde die Idee einer symbolischen Baumpflanzung zur dauerhaften Würdigung der Städtepartnerschaft entwickelt. Eine Umsetzung am Tel-Aviv-Platz ist laut Stellungnahme des zuständigen Amtes (Grünflächenamt) jedoch aufgrund unterirdischer Leitungen, Brandschutzauflagen und des hohen Rückbauaufwands der Asphaltflächen nicht möglich. Als Alternative schlägt das Grünflächenamt eine Pflanzung im angrenzenden Europagarten vor. Im Rahmen der dort geplanten Neupflanzungen könnte ein Baum zur Würdigung der Partnerschaft integriert werden - voraussichtlich ab 2027. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6246

  • Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10?
    STOB 1
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1661 Betreff: Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10? An beiden Standorten der Übernachtungsstätte, im Haupthaus Ostparkstraße 16 (o16) und in der Ostparkstraße 10 (o10) werden insgesamt bis zu 200 Notübernachtungsplätze für erwachsene Männer und Frauen vorgehalten. Diese stehen für kurz- oder langfristige Nutzung zur Verfügung. Der Standort o16 ist 2019 neu erbaut worden. Dort befinden sich umfangreiche Angebote für die Nutzer der Notübernachtung wie beispielsweise medizinische und sozialarbeiterische Angebote und der zentrale Empfang. Die o10 hält neben den Übernachtungsplätzen nur Sozialarbeit und einen Empfangsdienst vor. Der Standort o10 verfügt über 55 Plätze, 33 davon sind Einzelplätze. Aktuell besteht die Struktur aus Containerbauten. Für diese temporären Containerbauten benötigt es alle zwei Jahre eine neue Baugenehmigung. Aktuell wurde die Baugenehmigung letztmalig befristet bis 31. Oktober 2026 erteilt. Die o10 stellt als Teil des Gesamtkomplexes seit ihrer Errichtung im Jahr 2015 ein zentrales Angebot zur Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen dar. Initiiert wurde sie als temporäre Übergangslösung während der Bauphase des Neubaus o16. Die parallele Nutzung der o10 und o16 hat sich auch nach Fertigstellung des Neubaus von o16 aufgrund des erhöhten Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten als sinnvoll und effektiv erwiesen. Die räumliche Nähe beider Einrichtungen ermöglicht eine koordinierte Absprache, Betreuung und Weitervermittlung von Klient:innen. Insbesondere für Klientel, das suchtmittelkonsumierend, psychisch beeinträchtigt oder besonders vulnerabel ist, bietet dieses Angebot eine gute Versorgungsmöglichkeit. Die räumliche Nähe der beiden Standtorte hat sowohl inhaltliche als auch finanzielle Synergieeffekte. Würde man die beiden Standorte räumlich voneinander trennen, müsste man auch am neuen Standtort medizinische, sozialarbeiterische und logistische Versorgungselemente einplanen, die derzeit für beide Standorte in der o16 vorgehalten werden. Dies wäre ein erheblicher finanzieller Mehraufwand. Aus fachlicher Sicht besteht nach wie vor ein deutlicher Bedarf an niedrigschwelligen Übernachtungsplätzen in Frankfurt am Main. Eine Schließung der Containeranlage zum Ende der aktuellen Genehmigung im Jahr 2026 würde voraussichtlich zu einer spürbaren Versorgungslücke führen. Ausweichmöglichkeiten in andere Stadtteile sind nur eingeschränkt vorhanden, für die spezifische Klientel nicht geeignet oder schwer erreichbar. Vor diesem Hintergrund wurde die Situation bereits genau in den Blick genommen. Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, sowie das Dezernat Soziales und Gesundheit sind sich der Relevanz bewusst und bereits tätig geworden. Derzeit prüft der Magistrat, hier das Dezernat Soziales und Gesundheit, die Möglichkeiten am aktuellen Standort. Sobald erste belastbare Informationen vorliegen und in konkrete Planungen eingetreten werden kann, wird der Ortsbeirat 4 selbstverständlich eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7138

  • Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen
    STOB 1
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1662 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Die Anregung wird umgesetzt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6932

  • Eine Lokomotive für den Gleisfeldpark
    STOB 3
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1663 Betreff: Eine Lokomotive für den Gleisfeldpark Der Magistrat kann die Anregung des OBR 1 nachvollziehen, jedoch sind die Platzverhältnisse in der sog. Spielkammer, welche mit einer Betonsitzmauer eingefasst ist, vollkommen ausgeschöpft. Nach den gültigen DIN-Vorschriften werden die vorhandenen Flächen als Fall- und Freiräume benötigt und dürfen nicht mit weiteren Spielgeräten bestückt werden. Das Aufstellen des Feuerwehrautos und des Starkwindschirmes waren jüngst nur möglich, nachdem ein anderes Spielgerät entfernt wurde, welches deutlich weniger Spielwert als das Feuerwehrauto hatte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6660

  • Kein Handlungsbedarf beim Carlo-Schmid-Platz?
    STOB 3
    22.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1664 Betreff: Kein Handlungsbedarf beim Carlo-Schmid-Platz? Die im Magistratsbericht B 288 vom 29.07.2024 aufgeführten Plätze sind das Ergebnis einer kriteriengestützten Bewertung. Die zugrundeliegenden Kriterien wurden mit dem Leitfaden zur klimaangepassten Gestaltung von Stadtplätzen von den Stadtverordneten beschlossen. Der Magistrat wurde beauftragt, 10 bis maximal 20 Plätze zu benennen, die zeitnah und mit hohem Handlungsbedarf umgestaltet werden sollen. Die im Bericht benannten 13 Projekte berücksichtigen die Umsetzungskapazitäten des Magistrats, da nur so dem attestierten hohen Handlungsbedarf entsprochen werden kann. Die Tatsache, dass Plätze im Bericht nicht namentlich genannt werden, hat keine Relevanz in Bezug auf deren Betroffenheit oder Dringlichkeit. Dies bedeutet vor allem, dass für die Umgestaltung dieser Plätze derzeit keine Arbeitskapazität zugewiesen ist. In der Auswertung ist der Carlo-Schmid-Platz im Feld der besonders dringlichen Maßnahmen und somit mit dem zweitdringlichsten Grad des Anpassungsbedarfes enthalten. Ein Zusammenhang mit den Planungen zum Kulturcampus besteht nicht. Die Freiflächenplanung auf dem gesamten Kulturcampus-Areal ist Bestandteil eines städtebaulichen Vertrages u.a. mit der ABG. Hierzu sollen Ideen- und Realisierungswettbewerbe durchgeführt werden. Für den Bereich des Carlo-Schmid-Platzes ist ein Ideenwettbewerb vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2024, V 1046

  • Goldstein: Zu viel für eine kleine Straße
    OFOB 6
    21.09.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1303/6 Betreff: Goldstein: Zu viel für eine kleine Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten wie die angespannte Verkehrssituation in dem Bereich "Am Wiesenhof" Ausgang Tannenkopfstraße durch einen Verzicht auf eine Nutzung, sei es durch ein Parkverbot oder durch eine Sperrung des Radverkehrs gegen die Einbahnstraße, entschärft werden kann. Hierbei handelt es sich auch um einen Schulweg zur nahgelegenen Goldsteinschule. Begründung: Der genannte Bereich ist zur Bewältigung der widmungsgemäßen Nutzung zu eng. Die auf dem einzigen Gehweg der Straße abgestellten Fahrzeuge versperren diesen häufig, sodass nicht nur mobilitätseingeschränkte Personen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind, auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Hier verkehrt auch die Buslinie 51 und es ist erlaubt, die Straße entgegen der Fahrrichtung der Einbahnstraße mit einem Fahrrad zu befahren, wodurch die Verkehrssituation zusätzlich unübersichtlich wird. Zudem ist dieser Bereich Schulweg zu der nahegelegenen Grundschule Goldsteinschule. Der Fußweg jenseits des parallel verlaufenden Baches bietet sich nicht für eine Öffnung zugunsten des Radverkehrs an, weil hier Schülerinnen und Schüler unterwegs sind und der Weg nicht bereit genug ist. Es könnte in Betracht gezogen werden, eine Parkverbot an dieser Stelle anzuordnen und/oder den nahegelegen Goldsteinpark offiziell auch für den Radverkehr zu öffnen. Die als Anlage beigefügten Fotos belegen die angespannte Situation an der angegebenen Stelle. Die Aufnahmen wurden an einem Sonntag aufgenommen. Fotos vom Antragsteller Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7506 2025 Die Vorlage OF 1303/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Halbsatz des ersten Satzes des Tenors wie folgt geändert wird: "(. .) bspw. durch ein Parkverbot entschärft werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Namen für den Weg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark
    OFOB 6
    21.09.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1304/6 Betreff: Namen für den Weg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den Verbindungsweg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark in EMILIENWEG zu benennen. Die Benennung ist mit keinem administrativen Aufwand verbunden, da keine Anwohner mit Adresse hier vorhanden sind. Begründung: An den Antragsteller ist der Wunsch aus der Bevölkerung herangetragen worden, dass der Ortsbeirat dem Weg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark ein Name gegeben werde. Der Weg ist von einiger Bedeutung, weil er (1.) über eine nicht unerhebliche Länge von ca. 157 Metern verfügt, (2.) die Altenwohnanlage der AWO erschließt und (3.) eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für Radfahrende und Fußgänger darstellt. Das Fehlen eines Namens fiel auf, weil der Weg dringend einer Sanierung bedarf und es nicht ohne weiteres möglich war, den Weg zu benennen. Der Name EMILIENWEG geht zurück auf Emilie von Reichenbach-Lessonitz (* 13. Mai 1791 in Berlin; † 12. Februar 1843 in Frankfurt am Main), die im Stadtteil einiges Ansehen genießt. Ihre Kinder bewohnten den Wasserburg in Goldstein, bevor die gesamte Gemarkung an Frankfurt verkauft wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Initiative OI 119 2025 Die Vorlage OF 1304/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung in die Beschlussausfertigung aufgenommen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP Darmstadt
    OFOB 6
    21.09.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1312/6 Betreff: Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP Darmstadt Die Vorhabenträgerin der geplanten Neubaumaßnahmen des 110 KV Erdkabels, die Firma Amprion GmbH, will zwischen dem Standort Kriftel und dem Industriepark Höchst an der Umspannanlage IPH West, eine 5,6 Kilometer lange 110 KV Erdkabel Leitung verlegen. Dazu hat sie entsprechende Anträge beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt und auch bereits eine Duldungsanordnung zur Untersuchung der betroffenen Grundstücke bekommen. Einzelheiten zu den von der Duldungsanordnung betroffenen Grundstücke ist dem Kartenmaterial [1] zu entnehmen. Wenn es zur Verwirklichung des Vorhabens entsprechend der getroffenen Duldungsanordnung kommt, könnten stadtplanerische Interessen der Stadt Frankfurt beeinträchtigt sein, da ein Korridor von circa 15 bis 20 Meter rechts und links des Erdkabels von baulichen Anlagen freizuhalten ist und die Leistung von einer öffentlichen Straße erreichbar sein muss. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und berichten, 1. ob der gemäß der Duldungsanordnung geplante Verlauf der Trasse stadtplanerischen Vorhaben absehbar im Wege stehen könnte; 2. ob es der Stadt möglich ist, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen mit dem Ziel, dass die Hochspannungsleitung nicht einfach entlang der Luftlinie verlegt wird, sondern entlang von bereits vorhandenen Erschließungsanlagen (öffentlichen Straßen und Wegen) verlegt wird, um einen geringen Flächenverbrauch zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1287 2025 Die Vorlage OF 1312/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

  • Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?
    OFOB 6
    21.09.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1321/6 Betreff: Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße? Dem Antragsteller ist berichtet worden, dass die Anwohner:innen der Henriette-Fürth-Straße, die einen Stellplatz auf der Fläche gemietet haben, die möglicherweise demnächst überbaut werden soll, ihre Fahrzeuge beseitigen sollten. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten 1. wo die Anwohner:innen, die gegenwärtig auf dem in der Begründung genannten Parkplatz ihre Fahrzeuge abstellen, künftig ihre Fahrzeuge abstellen sollen, wenn dieser Parkplatz nicht mehr zur Verfügung steht und wenn in Betracht gezogen wird, dass die Aufnahmekapazität des Stadtteils für ruhenden Verkehr bereits jetzt vollkommen ausgeschöpft ist und 2. ob der genannte Parkplatz nicht als Stellplätze für die Bebauung der umliegenden Wohnhäuser aufgrund der seinerzeit erteilten Baugenehmigungen erhalten bleiben muss. Begründung: Der Antragsgegenständliche Parkplatz verfügt über rund 160 Stellplätze. Er befindet sich am westlichen Ende der Henriette-Fürth-Straße und erstreckt sich entlang dieser und der Rheinlandstraße. Er ist dringend erforderlich, weil das Quartier bereits jetzt - also mit diesem Parkplatz - unter einem so hohen Parkdruck leidet, dass oftmals sogar Rettungswege versperrt sind. Zu beachten ist, dass bereits vor dem Inkrafttreten der Frankfurter Stellplatzsatzung, die in den 1990ern erlassen wurde, Bauherren dazu verpflichtet waren, "Einstellplätze" oder Garagen für die "zu erwartenden Kraftfahrzeuge der Bewohner" zu schaffen. Daher ist es nicht auszuschließen, dass durch den Wegfall des Parkplatzes eine Nebenbestimmung zur Genehmigung der vorhandenen Bebauung entfallen ist. Die Beseitigung der Parkplätze würde damit zu einem rechtswidrigen Zustand führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1288 2025 Die Vorlage OF 1321/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Es geht nicht mehr anders: Anwohnerparken für fast ganz Schwanheim
    OFOB 6
    21.09.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1322/6 Betreff: Es geht nicht mehr anders: Anwohnerparken für fast ganz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert für ganz Schwanheim festzulegen, dass die Parkflächen in Schwanheim nur noch Anwohner:innen zur Verfügung stehen und hiervor lediglich die Straße Alt Schwanheim und den unmittelbar angrenzenden Bereich temporär (mit Parkscheibe) auszunehmen. Begründung: Der Antragsteller ist sich darüber im Klaren, dass die Anordnung von Anwohnerparken nicht mehr das von der Stadt Frankfurt favorisierte Konzept des Parkraummanagements ist und er hat sich in der Vergangenheit selbst öffentlich gegen ein Anwohnerparken ausgesprochen. Allerdings hat sich nicht zuletzt durch die von dem Ortsbeirat 6 beschlossene Verkürzung der Parkdauer auf den Waldparkplätzen entlang der Schwanheimer Bahnstraße die Parksituation dramatisch verschlechtert. Diese Maßnahme war durch die Absicht motiviert, solchen "Unternehmen", die den öffentlichen Parkraum für Reisende, die vom Flughafen Frankfurt abreisen, anzubieten, die Grundlage zu entziehen. Das Geschäftsmodell dieser Unternehmen liegt darin, entgeltlich Fahrzeuge entgegenzunehmen und diese auf öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Auf den Waldparkplätzen mussten diese Fahrzeuge immerhin innerhalb von 24 Stunden umgeparkt werden, um der Gefahr eine Bußgeldes zu entgehen. Das gilt nicht für den sonstigen Straßenraum in Schwanheim, der jetzt zu diesem Zweck genutzt wird. Dass der Straßenraum zu diesem Zweck genutzt wird, ergibt sich aus den Beobachtungen des Antragstellers. Insbesondere die in der Rheinlandstraße abgestellten Fahrzeuge sind nur ganz vereinzelt in Frankfurt zugelassen und stammen nicht selten aus dem Ausland, insbesondere Frankreich, Belgien und Polen. Das wäre nicht weiter dramatisch, wenn die Parkraumsituation aufgrund der mangelhaften Anbindung Schwanheims an den ÖPNV schon so angespannt wäre. Der Bereich um die Alt Schwanheim ist hiervon temporär auszunehmen, damit weiterhin die umliegende Gastronomie besucht werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1322/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

  • 16 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist?
    OFOB 6
    21.09.2025 · GRÜNE, Linke, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1325/6 Betreff: 16 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, ob zutreffend ist, dass die 16 Meter hohe Lärmschutzwand an der Nordseite des Rollfeldes und der angrenzenden Hanger entlang dem Airportring abgerissen werden soll und durch eine lediglich acht Meter hohe Lärmschutzwand ersetzt werden soll. Begründung: Die Bevölkerung hat sich mit dem aus dem Antrag ersichtlichen Anliegen an den Antragsteller gewandt. Es wird befürchtet, dass durch die beschriebene Veränderung der Lärmschutzwand mit einer erheblichen Zunahme des von dem Flughafen ausgehenden Betriebslärms zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1289 2025 Die Vorlage OF 1325/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

  • Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße
    OFOB 5
    21.09.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1538/5 Betreff: Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der begrünten Fläche am Ziegelhüttenweg, Ecke Teplitz-Schönauer-Straße einen Hundekotbeutelspender aufzustellen. Paten dafür haben sich bereits gefunden. Die Anschrift wird separat mitgeteilt Begründung: In der näheren Umgebung und entlang des Ziegelhüttenweges gibt es mehrere Grünflächen, auf denen Hunde ausgeführt werden. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender geäußert. Der zentrale Bereich würde sich dafür gut eignen. Foto: Privat Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7597 2025 Die Vorlage OF 1538/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße
    OFOB 5
    21.09.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1557/5 Betreff: Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen die vorgeschriebenen 30 km/h (30 km/h-Zone) in der Buchrainstraße auf der Strecke zwischen Wienerstraße und Offenbacher Landstraße eingehalten werden kann. Begründung: Die Buchrainstraße zwischen der Wienerstraße und der Offenbacher Landstraße ist eine der wichtigsten Durchfahrtsstraßen in Oberrad. Bürger beschweren sich, dass die vorgeschriebenen 30 km/h in der 30er Zone von vielen Fahrzeugen nicht eingehalten werden. Dieser Straßenabschnitt wird auch von vielen Kindern und Fahrradfahrern benutzt, die dadurch gefährdet werden. Durch die erhöhte Geschwindigkeit und Rasen einiger Fahrzeuge in Verbindung mit unachtsamem Fahren, werden auf dieser Strecke zudem auch Schäden an den Seitenspiegeln der dort parkenden Fahrzeuge verursacht. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7611 2025 Die Vorlage OF 1557/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichern
    OFOB 5
    20.09.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2025, OF 1535/5 Betreff: Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelanlagen im Kreuzungsbereich Darmstädter Landstraße / Mailänder Straße / Altes Schützenhüttengässchen mit akustischen Signalen auszustatten, um blinden und sehbehinderten Menschen eine sichere Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. Begründung: Die o.g. Ampelanlage ist nicht mit akustischem Signal ausgestattet. Blinde und sehbehinderte Menschen (ohne Begleitung) können so die Straße nicht eigenständig queren. Das Installieren eines akustischen Signals ist dringend geboten. Mit dieser Maßnahme wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Inklusion im Straßenverkehr geleistet und blinde bzw. sehbehinderte Menschen erhalten die Möglichkeit, selbstständig und sicher am öffentlichen Leben teilzunehmen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7594 2025 Die Vorlage OF 1535/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nutzung des Gehwegs in der Gronauer Straße
    OFOB 11
    20.09.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2025, OF 557/4 Betreff: Nutzung des Gehwegs in der Gronauer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen möglich sind, um den südlichen Gehweg auf der Gronauer Straße passierbar zu machen, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen, sei es für Personen mit Rollstuhl, Kinderwagen, Senioren oder Kinder. Begründung: Der Abschnitt der Gronauer Straße zwischen Rendeler Straße und Berger Straße ist durch die auf dem Gehweg parkenden Autos schon sehr schmal. Stehen dann noch Hindernisse darauf, ist er praktisch kaum passierbar. Fotos: Privat Antragsteller: GRÜNE SPD Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7617 2025 Die Vorlage OF 557/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kegelbahn im Untergeschoss des Saalbaus Bornheim - Auskunftsersuchen
    OFOB 11
    20.09.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2025, OF 562/4 Betreff: Kegelbahn im Untergeschoss des Saalbaus Bornheim - Auskunftsersuchen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft über den Zustand der Kegelbahn und der Möglichkeit bzw. den Kosten, diese zu sanieren. Begründung: Von Bürger*innen des Stadtteils wurde der Wunsch geäußert, diese Kegelbahn wieder nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1298 2025 Die Vorlage OF 562/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung)

  • Öffnungszeiten der Toiletten im Untergeschoss des Saalbaus Bornheim
    OFOB 11
    20.09.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2025, OF 563/4 Betreff: Öffnungszeiten der Toiletten im Untergeschoss des Saalbaus Bornheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit der Saalbau GmbH zu vereinbaren, dass die Toiletten im Untergeschoss auch außerhalb von Veranstaltungen im Saalbau Bornheim geöffnet sind und somit der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Begründung: Von Bürger*innen des Stadtteils wurde geäußert, dass die Toiletten am Tage verschlossen vorgefunden wurden. Dies liegt daran, dass sie nur parallel zu Veranstaltungen geöffnet werden. Da es sich neben der häufig defekten Toilette in Bornheim Mitte um die einzige öffentliche Toilette in Bornheim handelt, besteht Interesse an der regelmäßigen Öffnung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7621 2025 Die Vorlage OF 563/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend - Auskunftsersuchen
    OFOB 11
    20.09.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2025, OF 564/4 Betreff: Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend - Auskunftsersuchen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, 1. Welche Schulen im Ortsbezirk 4 barrierefrei sind, 2. Welche Maßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant, um diese zukünftig herzustellen? 3. Und welche Hindernisse stehen diesem Vorhaben gegenüber? Begründung: Eine wohnortnahe Beschulung sollte auch für Kinder möglich sein, die auf eine barrierefreie Schule angewiesen sind. Auch die freie Schulwahl nach der Grundschule sollte nicht daran scheitern dürfen, dass die Schule nicht barrierefrei ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1299 2025 Die Vorlage OF 564/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) VI
    OFOB 5
    19.09.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2025, OF 1531/5 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) VI Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18; OM 4709/19 OBR 5; ST 1835/19; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22; OM 4434/23 OBR 5; ST 7/24 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, noch nicht verfugte Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere der Paradiesgasse und dem Paradiesplatz, dauerhaft ausfugen zu lassen. Ferner sind schadhafte Stellen in den bereits verfugten Bereichen auszubessern. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2018, ST 1835 vom 26.09.2022, ST 2251 und vom 08.01.2024 (ST 7), mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Altsachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden; die Paradiesgasse und der Paradiesplatz sind noch gänzlich unverfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Zudem ist der bereits verfugte Epoxidharzmörtel an einigen Stellen spröde und durch Kehrtätigkeiten aus den Fugen geputzt worden. Die Schadhaftenstellen sollten zeitnahe erneut verfugt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 7 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7591 2025 Die Vorlage OF 1531/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Leerstand verhindern - Zwischennutzung in der Lahnstraße 1 ermöglichen
    NR
    18.09.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2025, NR 1368 Betreff: Leerstand verhindern - Zwischennutzung in der Lahnstraße 1 ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt ermöglicht den Initiativen, die zuvor das Internationalistische Zentrum eröffnet haben, eine Zwischennutzung in der Lahnstraße 1 im Gallus. 2. Die Stadt Frankfurt leitet alle notwendigen Maßnahmen ein, um den Brandanschlag, der am 22. August 2025 auf das Internationalistische Zentrum verübt wurde, lückenlos aufzuklären und Konsequenzen daraus zu ziehen. 3. Die Stadt Frankfurt sieht von einer strafrechtlichen Verfolgung der Aktivist*innen ab, die sich am 12. Juli 2025 den Leerstand in der Lahnstraße 1 angeeignet und ein Stadtteilzentrum mit vielfältigem Programm etabliert haben. Begründung: Fast sechs Wochen lang haben Aktivist*innen den sinnlosen Leerstand in der Lahnstraße 1, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindet, beendet. In der seit Jahren leerstehenden Ladenfläche wurde das Internationalistische Zentrum (IZ) mit einem vielfältigen Programm - von Stadtteiltreffen bis zu politischen Veranstaltungen - eröffnet und bespielt. Das IZ wurde am 2. September 2025 geräumt. Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) kündigte die Einrichtung eines Quartiersmanagements am dortigen Standort an. Ein Konzept für die Nutzung des Raumes gibt es jedoch bis heute nicht. Da zum jetzigen Zeitpunkt kein Zeitplan für die Nutzung der Lahnstraße 1 vorliegt, ist davon auszugehen, dass das Gebäude auch nach der Räumung lange Zeit ungenutzt bleiben wird. Bis ein dauerhaftes Nutzungskonzept - welches noch Monate oder Jahre in Anspruch nehmen könnte - für das Gebäude in der Lahnstraße 1 umgesetzt wird, soll die Zwischennutzung für die Initiativen des IZ durch die Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht werden. Nur eine Zwischennutzung kann den aktuellen Leerstand beenden. Zudem muss der Brandanschlag, der sich in der Nacht vom 22. auf den 23. August 2025 ereignete, lückenlos aufgeklärt werden. Nur durch das rasche Handeln eines Nachbarn ist niemand zu Schaden gekommen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu mehreren Gasflaschen im direkt angrenzenden Lagerraum hätte das gesamte Gebäude in Flammen aufgehen können. Viele Menschenleben standen auf dem Spiel, da in den oberen Etagen Kinder und Familien wohnen. Da es sich um einen brutalen Angriff handelt, der auf städtischem Boden verübt wurde, steht die Stadt Frankfurt in der Verantwortung. Sie muss daher alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Vorfall aufzuklären und die Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen, u. a. die Auswertung der Videoaufnahmen der in der Lahnstraße im Hinterhof installierten Überwachungskamera. Da der Stillstand in der Lahnstraße ohne den Druck der Aktivist*innen, die die Themen Leerstand und fehlende Kulturräume erst in die Debatte eingebracht haben, nicht beendet worden wäre, muss die Stadt von einer strafrechtlichen Verfolgung absehen. Anstatt einer Kriminalisierung muss ein konstruktiver Dialog auf Augenhöhe über die (Zwischen-)Nutzung der leerstehenden städtischen Immobilie geführt werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage NR 1368 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP uns BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis); SPD (= Enthaltung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1368 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1368 wird abgelehnt. Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 1368 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6795, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 64-3

  • Vorschlag einer Neukonzeption für den Waldspielpark Scheerwald anfertigen und vorstellen
    OFOB 5
    18.09.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2025, OF 1529/5 Betreff: Vorschlag einer Neukonzeption für den Waldspielpark Scheerwald anfertigen und vorstellen Vorgang: OM 5619/24 OBR 5; ST 1649/24 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, dem Ortsbeirat zeitnah einen Vorschlag zur Neukonzeption des Waldspielparks Scheerwald vorzulegen, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024 (ST 1649) angekündigt. Dieser Vorschlag sollte auf der Grundlage der Bedarfserhebung entwickelt werden und die Anregungen des Ortsbeirats sowie der Kinderbeauftragten für Oberrad berücksichtigen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich mit der Vorlage OM 5619 intensiv mit der Verbesserung des Waldspielparks Scheerwald beschäftigt und den Magistrat gebeten, konkrete Maßnahmen umzusetzen, wie z. B. die Erneuerung maroder Bänke, die Installation von Basketballkörben und Fahrradständern, die Modernisierung der Minigolfanlage, die Aufstellung einer Pumptrack- und Seniorenfitnessanlage, die Prüfung einer Laufbahn und die Wiederherstellung der Tischtennisplatten. Seit der Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024 ist jedoch ein weiteres Jahr verstrichen, ohne dass Informationen über die Erstellung einer Neukonzeption oder einen Zeitplan für deren Umsetzung vorliegen. Der Scheerwald verkommt zusehends. Eine zeitnahe Vorlage des Vorschlags ist dringend erforderlich, damit der Ortsbeirat die Planungen konstruktiv begleiten, notwendige Maßnahmen priorisieren und die Interessen der Kinder, Anwohnerinnen und Anwohner sowie weiterer Nutzerinnen und Nutzer des Waldspielparks angemessen berücksichtigen kann. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5619 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1649 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7589 2025 Die Vorlage OF 1529/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Prüfung der Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße
    OFOB 5
    18.09.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2025, OF 1530/5 Betreff: Prüfung der Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19; OM 5404/19 OBR 5; ST 394/20; ST 1432/20 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen, ob die Einrichtung einer direkten Abfahrt von der A661, aus Richtung Kaiserlei kommend, zur Babenhäuser Landstraße möglich ist. Im Rahmen dieser Prüfung soll zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, die verkehrsplanerische, finanzielle, ökologische und städtebauliche Aspekte berücksichtigt. Begründung: Eine direkte Abfahrt von der A661 zur Babenhäuser Landstraße würde die Verkehrslage im südlichen Stadtbereich spürbar verbessern. Sie könnte den innerstädtischen Verkehr entlasten, die Erreichbarkeit für Anwohner, Gewerbetreibende und Pendler optimieren und gleichzeitig die Verkehrssicherheit an bestehenden Zufahrten erhöhen. Frühere Anträge und Prüfungen (z. B. ST 1583/2018, OM 3074/2018, OM 3918/2018, OM 5404/2019, ST 1830/2019, ST 394/2020, ST 1432/2020) haben bereits auf den Bedarf einer solchen Abfahrt hingewiesen. Angesichts der zunehmenden Verkehrsdichte und neuer Planungsgrundlagen ist es sinnvoll, die Machbarkeit erneut systematisch zu prüfen. Eine Machbarkeitsstudie als erster Schritt ermöglicht es, fundiert zu entscheiden, ob und in welcher Form die Abfahrt realisiert werden kann, unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5404 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 394 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1432 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7590 2025 Die Vorlage OF 1530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

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