Auskunft über die Errichtung einer Traglufthalle über einem Teil der Tennisplätze am Lerchesberg
Stellungnahme des Magistrats
Zu Ziffer 1): Für die Liegenschaft Nobelring 1c wurde am 20.09.2024 eine Traglufthalle für eine saisonale Nutzung im Zeitraum vom 30. September bis 31. März genehmigt. Die Traglufthalle überspannt drei bereits bestehende und genehmigte Tennisplätze. Die Baugenehmigung war hier zu erteilen, da das beantragte Vorhaben den im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten. Gegen das geplante Bauvorhaben wurde durch Anwohner Widerspruch eingelegt. Zu Ziffer 2): Der Tennisverein hat beim Magistrat für das geplante Bauvorhaben Fördergelder beantragt. Die geplanten Gesamtkosten für die Errichtung der Traglufthalle liegen bei ca. 400.000,00 €. Aufgrund des Jugendanteils des Vereins könnte er eine Förderung von bis zu 50% erhalten - ca. 200.000,00 €. Aufgrund der eingelegten Widersprüche hat der Magistrat dem Verein mitgeteilt, dass zum aktuellen Zeitpunkt nicht über den Zuschussantrag beschieden werden kann. Zu Ziffer 3) und 4): Der Betreiber ist grundsätzlich zur Einhaltung der Grenzwerte für Licht- und Lärmimmissionen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet (Betreiberverantwortung). Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde von der Bauherrschaft ein akustisches Gutachten vorgelegt, wonach die Immissionsrichtwerte "Lärm" nach der Achtzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV) für reine Wohngebiete (WR) eingehalten sind. Dagegen liegt zur Einhaltung der Grenzwerte für Lichtimmissionen kein Gutachten vor. Mangels Hinweisen, dass die Grenzwerte ggf. nicht eingehalten werden könnten, bestand zur Forderung eines solchen Gutachtens im Baugenehmigungsverfahren auch kein Anlass. Laut Herstellerangaben ist mit einem LUX-Messgerät schon ab 0,5 Meter Entfernung vom Hallenmembran keine Beleuchtungsstärke in LUX mehr messbar. Eine Beeinträchtigung von Tieren ist nicht zu erwarten, da sich der Errichtungszeitraum der Halle vom 30.09. bis zum 31.03. des Folgejahres außerhalb der Brut- und Setzsaison befindet. Die tägliche Nutzung der Halle endet vor Eintreten der Nachtruhe um 22:00 Uhr. Zu Ziffer 5): Um die Halle wird eine Abflussrinne für Regenwasser installiert. Die Rinne hat ein Gefälle in Richtung Parkplatz und wird an den Abwasserkanal angeschlossen. Starkregen ist eher in den Monaten zu erwarten, in denen die Halle nicht errichtet ist. Der Belag der Plätze ist wasserdurchlässig, was in der Vergangenheit ausgereicht hat, um das Oberflächenwasser aufzunehmen. Zusätzlich wird die installierte Rinne dazu führen, dass bei sehr starkem Regen zusätzlich das überschießende Wasser in die Kanalisation geleitet wird.