Pflicht zum platzsparenden Parken durchsetzen
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass Verstöße gegen Parkflächenmarkierungen mit einer Regelbuße geahndet werden. Das nicht platzsparende Parken ist jedoch schwer nachweisbar, was zu Schwierigkeiten bei der Ahndung führt. Ziel ist es, die Parkordnung durchzusetzen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es gilt hier zu differenzieren, ob ein Verstoß gegen eine Parkflächenmarkierung vorliegt oder nicht platzsparend geparkt wird.
Sofern ein Fahrzeug nicht entsprechend einer Parkflächenmarkierung geparkt ist, z.B. über eine Markierung hinaus ragt, wird dieses - auch in den Stadtteilen des Ortsbeirates 5 - mit dem entsprechenden Tatbestand, für den eine Regelbuße in Höhe von 10 € vorgesehen ist, durch die Städtische Verkehrspolizei verwarnt.
Das nicht platzsparende Parken gemäß § 12 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung z.B. innerhalb solcher Markierung bzw. beim Parken mit großen Abständen zwischen Fahrzeugen ist allerdings nicht beweissicher zu erkennen. Es ist hier unklar, wer zuerst nicht platzsparend geparkt hat oder ob dort ggf. zuvor ein Motorrad abgestellt war. In diesen Fällen können daher regelhaft keine Verwarnungen ausgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2025OFOF 1427/5Pflicht zum platzsparenden Parken durchsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 23. Mai 2025OMOM 7028Pflicht zum platzsparenden Parken durchsetzenDirektanregung
- 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1638Pflicht zum platzsparenden Parken durchsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab