Erhalt und Sanierung des Lichtkokons
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, den Erhalt und die Sanierung des Lichtkokons im Nordend zu sichern, da die Frankfurt University of Applied Sciences nicht bereit ist, dafür zu sorgen. Vorgeschlagen werden verschiedene Lösungsansätze, um auch langfristig die kulturelle Bereicherung des Kunstwerks für die Identität des Viertels zu gewährleisten.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine nachhaltige Lösung für den Erhalt des Lichtkokons zu finden. Dies könnte durch eine öffentliche Ausschreibung zur Übernahme von Restaurierung und regelmäßiger Wartung geschehen. Falls sich keine externe Lösung findet, sollte als letzte Möglichkeit die Stadt selbst die Verantwortung übernehmen, um den langfristigen Erhalt des Kunstwerks zu gewährleisten. Mögliche Lösungsansätze könnten sein: - ein Sponsoring- oder Patenschaftsmodell in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen, Stiftungen oder Kunstfördervereinen; - ein Crowdfunding-Projekt zur Finanzierung der Restaurierung und Unterhaltung; - die Einbindung lokaler Kunstschaffender oder Universitäten für eine gemeinsame Erhaltungsstrategie. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah entsprechende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um den Lichtkokon als bedeutendes Kunstwerk im Nordend zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2025OFOF 1427/5Pflicht zum platzsparenden Parken durchsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 23. Mai 2025Sie sind hierOMOM 7028Pflicht zum platzsparenden Parken durchsetzenDirektanregung
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1638Pflicht zum platzsparenden Parken durchsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats