Erhalt und Sanierung des Lichtkokons
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er in der vorgegebenen Zeit keine endgültige Stellungnahme zur Erhaltung und Sanierung des Lichtkokons abgeben kann. Dies deutet darauf hin, dass weitere Überlegungen und Informationen erforderlich sind, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2025OFOF 846/3Erhalt und Sanierung des LichtkokonsOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. Juni 2025OMOM 7189Erhalt und Sanierung des LichtkokonsDirektanregung
- 26. September 2025Sie sind hierSTST 1667Erhalt und Sanierung des LichtkokonsStellungnahme
- 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 564Erhalt und Sanierung des LichtkokonsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab