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Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10?

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat prüft die Situation der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10 und erkennt den anhaltenden Bedarf an niedrigschwelligen Übernachtungsplätzen in Frankfurt am Main an. Eine Schließung der Containeranlage im Jahr 2026 könnte zu einer Versorgungslücke führen, weshalb der Magistrat bereits aktiv an Lösungen arbeitet.

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Stellungnahme des Magistrats

An beiden Standorten der Übernachtungsstätte, im Haupthaus Ostparkstraße 16 (o16) und in der Ostparkstraße 10 (o10) werden insgesamt bis zu 200 Notübernachtungsplätze für erwachsene Männer und Frauen vorgehalten. Diese stehen für kurz- oder langfristige Nutzung zur Verfügung. Der Standort o16 ist 2019 neu erbaut worden. Dort befinden sich umfangreiche Angebote für die Nutzer der Notübernachtung wie beispielsweise medizinische und sozialarbeiterische Angebote und der zentrale Empfang. Die o10 hält neben den Übernachtungsplätzen nur Sozialarbeit und einen Empfangsdienst vor. Der Standort o10 verfügt über 55 Plätze, 33 davon sind Einzelplätze. Aktuell besteht die Struktur aus Containerbauten. Für diese temporären Containerbauten benötigt es alle zwei Jahre eine neue Baugenehmigung. Aktuell wurde die Baugenehmigung letztmalig befristet bis 31. Oktober 2026 erteilt. Die o10 stellt als Teil des Gesamtkomplexes seit ihrer Errichtung im Jahr 2015 ein zentrales Angebot zur Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen dar. Initiiert wurde sie als temporäre Übergangslösung während der Bauphase des Neubaus o16. Die parallele Nutzung der o10 und o16 hat sich auch nach Fertigstellung des Neubaus von o16 aufgrund des erhöhten Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten als sinnvoll und effektiv erwiesen. Die räumliche Nähe beider Einrichtungen ermöglicht eine koordinierte Absprache, Betreuung und Weitervermittlung von Klient:innen. Insbesondere für Klientel, das suchtmittelkonsumierend, psychisch beeinträchtigt oder besonders vulnerabel ist, bietet dieses Angebot eine gute Versorgungsmöglichkeit. Die räumliche Nähe der beiden Standorte hat sowohl inhaltliche als auch finanzielle Synergieeffekte. Würde man die beiden Standorte räumlich voneinander trennen, müsste man auch am neuen Standtort medizinische, sozialarbeiterische und logistische Versorgungselemente einplanen, die derzeit für beide Standorte in der o16 vorgehalten werden. Dies wäre ein erheblicher finanzieller Mehraufwand. Aus fachlicher Sicht besteht nach wie vor ein deutlicher Bedarf an niedrigschwelligen Übernachtungsplätzen in Frankfurt am Main. Eine Schließung der Containeranlage zum Ende der aktuellen Genehmigung im Jahr 2026 würde voraussichtlich zu einer spürbaren Versorgungslücke führen. Ausweichmöglichkeiten in andere Stadtteile sind nur eingeschränkt vorhanden, für die spezifische Klientel nicht geeignet oder schwer erreichbar. Vor diesem Hintergrund wurde die Situation bereits genau in den Blick genommen. Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, sowie das Dezernat Soziales und Gesundheit sind sich der Relevanz bewusst und bereits tätig geworden. Derzeit prüft der Magistrat, hier das Dezernat Soziales und Gesundheit, die Möglichkeiten am aktuellen Standort. Sobald erste belastbare Informationen vorliegen und in konkrete Planungen eingetreten werden kann, wird der Ortsbeirat 4 selbstverständlich eingebunden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2025OFOF 531/4Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ost-parkstraße 10?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. Juni 2025OMOM 7138Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10?Direktanregung
  3. 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1661Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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