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Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10?

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, über die Planungen zur Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10 zu berichten, da die Genehmigung nur bis Ende 2026 gültig ist. Die Containeranlage wurde als temporäre Lösung errichtet, jedoch ist der Bedarf an solchen Einrichtungen weiterhin hoch.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie die Planungen hinsichtlich der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10 sind, da die 2019 errichtete Anlage nach bisherigem Erkenntnisstand aus brandschutzrechtlichen Gründen nur eine Genehmigung bis Ende 2026 besitzt. Der Ortsbeirat sollte daher über die Zukunft der Einrichtung als auch die Nutzung des Geländes auf einen aktuellen Stand gebracht werden.

Begründung

Die Containeranlage wurde 2019 auf einem Gelände des Grünflächenamtes als temporäres Provisorium für die Zeit des Neubaus der Notunterkunft im Ostpark (Ostparkstraße 16) errichtet. Dieser ist inzwischen abgeschlossen, angesichts des stark gestiegenen Bedarfs für entsprechende Einrichtungen in der Stadt jedoch weiterhin in Betrieb. Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. nutzt dabei die räumliche Nähe beider Objekte, um mehr Personen mit einem gemeinsamen Angebot zu versorgen. Da die Containeranlage keine dauerhafte Lösung darstellt und nur eine befristete Genehmigung erhielt, sollte der Ortsbeirat unterrichtet und in die weitere Planung einbezogen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2025OFOF 531/4Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ost-parkstraße 10?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. Juni 2025Sie sind hier
    OMOM 7138Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10?
    Direktanregung
  3. 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1661Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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