Ordnungswidrige Netze unter der Rhein-Neckar-Brücke entfernen lassen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Entfernung von ordnungswidrigen Netzen unter der Rhein-Neckar-Brücke, da diese eine Gefahr für den Segelsport darstellen und gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Die Maßnahme soll die Sicherheit im Segelsport erhöhen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, auf die DB InfraGO zuzugehen und eine Entfernung der mehr als zwei Meter langen, ordnungswidrig herabhängenden Netze unterhalb der Rhein-Neckar-Brücke zu fordern.
Begründung
Die herabhängenden Vergrämungsnetze stellen eine Gefahr für den Segelsport dar, da sie die Durchfahrthöhe mindern. Zudem sind sie ordnungswidrig nach dem Tierschutzgesetz. Offensichtlich besteht kein Wartungsvertrag seitens der Deutschen Bahn, sodass mittlerweile seit mehreren Monaten Teile der Netze auf der ganzen Länge von der Brücke herunterhängen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2025Sie sind hierOFOF 1682/1Ordnungswidrige Netze unter der Rhein-Neckar-Brücke entfernen lassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. September 2025OMOM 7298Ordnungswidrige Netze unter der Main-Neckar-Brücke entfernen lassenDirektanregung
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2113Ordnungswidrige Netze unter der Main-Neckar-Brücke entfernen lassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)