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Maßnahmen zur Beseitigung institutioneller Diskriminierung

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat weist den Vorwurf der institutionellen Diskriminierung in städtischen Ämtern zurück und betont, dass keine strukturellen Benachteiligungen vorliegen. Stattdessen wird auf Maßnahmen hingewiesen, die darauf abzielen, bürokratische Hürden abzubauen und die Integration zu fördern.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat weist den in der Anfrage suggerierten Vorwurf der institutionellen Diskriminierung in städtischen Ämtern, die mit einbürgerungs- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten befasst sind, zurück. Weder im Frankfurt Immigration Office (FIO) noch im Standesamt sind Regeln, Strukturen oder Abläufe vorhanden, die dazu führen, dass bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt werden. Weder der Umstand, dass die betreffenden Ämter unter Fachkräftemangel leiden, noch die Tatsache, dass sie sich bei ihren Entscheidungen an bestehende gesetzliche Vorgaben zu halten haben, rechtfertigen die Behauptung, dass hier das Merkmal der institutionellen Diskriminierung erfüllt wird und dass die Behörden bürokratische Hürden aufbauen. Im Gegenteil wird eigener Handlungs- und Ermessensspielraum regelmäßig zugunsten der Antragstellenden genutzt.

Als Beispiel ist hierbei der "Frankfurter Weg" zu nennen, mit dem der Wechsel von Ausbildungsaufenthalten zur Erwerbsaufenthalten unterbrechungsfrei geregelt werden kann. Auch die Bereitstellung einer mehrsprachigen OZG-konformen Antragsstrecke mit Terminvergabesystem und ausführlicher Verfahrensbeschreibung zu jeder Antragsstrecke zeigt, dass das FIO vielmehr bemüht ist, bürokratische Hürden abzubauen.

Im FIO und im Standesamt liegt der Besetzungsgrad der Stellen aktuell bei jeweils 93 %. Dem Standesamt wurden vom Magistrat mit Beschluss vom 21.02.2025 neun Stellen aus der Stellenreserve bereitgestellt. Davon sind fünf Stellen für den Fachbereich Einbürgerungen vorgesehen. Die Stellen wurden zum 01.07.2025 mit vier Mitarbeitenden besetzt, voraussichtlich zum 01.10.2025 mit einer weiteren Mitarbeiterin.

Verschiedene Arbeitsbereiche des AmkA - u. a. die Ombudsstelle Antidiskriminierung, das Frankfurt Welcome and Information Center (FWIC), die Koordinierungsstellen für Interkulturelle Öffnung und Diversitätsmanagement sowie für LSBTIQ-Themen - arbeiten mit Ämtern und Betrieben zusammen, um bestehende Barrieren abzubauen und Diversität zu fördern. Beschwerden aufgrund von langen Wartezeiten, Kommunikationsbarrieren sowie weitere Diskriminierungsmeldungen werden unter anderem an die Ombudsstelle Antidiskriminierung im AmkA herangetragen. Sie werden dort registriert, bearbeitet und zur Klärung gebracht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Mai 2025KAKA 56Maßnahmen zur Beseitigung institutioneller DiskriminierungKAV-Anfrage
  2. 1. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 1429Maßnahmen zur Beseitigung institutioneller Diskriminierung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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