Berkersheimer Ehrenmal
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Pflege und Zuständigkeit des Berkersheimer Ehrenmals. Es wird festgestellt, dass die Grünanlage sowohl der Stadt Frankfurt als auch der Evangelischen Michaelisgemeinde gehört und dass keine Auffälligkeiten bei der Überprüfung des Ehrenmals festgestellt wurden. Weitere Maßnahmen obliegen der Kirchengemeinde.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
- Die Grünanlage "Im Klingenfeld Kriegerdenkmal" gehört zum einen der Stadt Frankfurt (westlicher Bereich mit Stützmauer) und zum anderen der Evangelischen Michaelisgemeinde Frankfurt a.M.-Berkersheim (östlicher Bereich mit Ehrenmal). Der gesamte Bereich wird gärtnerisch vom zuständigen Fachamt unterhalten, einschließlich der Baumkontrolle und Reinigung. Eine Zuständigkeit für das Denkmal ist nicht gegeben.
- Eine präventiv durchgeführte Überprüfung des Ehrenmals ergab keine Auffälligkeiten. Weitere Schritte müssen durch die Eigentümerin-Kirchengemeinde durchgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2025OFOF 1034/10Berkersheimer EhrenmalOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. April 2025OMOM 6788Berkersheimer EhrenmalDirektanregung
- 22. September 2025Sie sind hierSTST 1648Berkersheimer EhrenmalStellungnahme
- 6. Oktober 2025OFOF 1125/10Berkersheimer EhrenmalOrtsbeiratsantrag · Linke
- 21. Oktober 2025OMOM 7538Berkersheimer EhrenmalDirektanregung
- 23. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 356Berkehrsheimer EhrenmalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab