Berkersheimer Ehrenmal
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Zusammenfassung
Die Anregung umfasst die Bitte an den Magistrat, die Vorgehensweise mit dem evangelischen Regionalverband hinsichtlich des Ehrenmals in Berkersheim abzustimmen. Dies ist nötig, da das Denkmal nicht mehr in der Verantwortung der Stadt Frankfurt liegt. Eine präventive Überprüfung hat keine Auffälligkeiten ergeben.
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Im Klingenfeld — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Budgetmittel für den Bürgerverein Berkersheim e. V.18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sanierung der beschädigten Mauer am Sitzrondell Im Klingenfeld im Stadtteil Berkersheim08.04.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Budgetmittel für den Bürgerverein Berkersheim22.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Im Klingenfeld per E-MailAnregung
Die Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1648, führt unter anderem aus:
"Die Grünanlage "Im Klingenfeld Kriegerdenkmal" gehört zum einen der Stadt Frankfurt (westlicher Bereich mit Stützmauer) und zum anderen der Evangelischen Michaelisgemeinde Frankfurt a. M.-Berkersheim (östlicher Bereich mit Ehrenmal). Der gesamte Bereich wird gärtnerisch vom zuständigen Fachamt unterhalten, einschließlich der Baumkontrolle und Reinigung. Eine Zuständigkeit für das Denkmal ist nicht gegeben. Eine präventiv durchgeführte Überprüfung des Ehrenmals ergab keine Auffälligkeiten. Weitere Schritte müssen durch die Eigentümerin-Kirchengemeinde durchgeführt werden."
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die weitere diesbezügliche Vorgehensweise mit dem evangelischen Regionalverband abzustimmen.
Begründung
OM 6788/25 OBR 10; ST 1648/25 Die Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1648, führt unter anderem aus: "Die Grünanlage "Im Klingenfeld Kriegerdenkmal" gehört zum einen der Stadt Frankfurt (westlicher Bereich mit Stützmauer) und zum anderen der Evangelischen Michaelisgemeinde Frankfurt a. M.-Berkersheim (östlicher Bereich mit Ehrenmal). Der gesamte Bereich wird gärtnerisch vom zuständigen Fachamt unterhalten, einschließlich der Baumkontrolle und Reinigung. Eine Zuständigkeit für das Denkmal ist nicht gegeben. Eine präventiv durchgeführte Überprüfung des Ehrenmals ergab keine Auffälligkeiten. Weitere Schritte müssen durch die Eigentümerin-Kirchengemeinde durchgeführt werden."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2025OFOF 1034/10Berkersheimer EhrenmalOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. April 2025OMOM 6788Berkersheimer EhrenmalDirektanregung
- 22. September 2025STST 1648Berkersheimer EhrenmalStellungnahme
- 6. Oktober 2025OFOF 1125/10Berkersheimer EhrenmalOrtsbeiratsantrag · Linke
- 21. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7538Berkersheimer EhrenmalDirektanregung
- 23. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 356Berkehrsheimer EhrenmalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats