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Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?

Vorlagentyp: STMagistrat
41 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand der Planungen für den Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg durch das Unternehmen TenneT. Es werden verschiedene Standorte geprüft und die Einhaltung von Lärmschutz- und Umweltvorgaben sichergestellt. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen und die Bürger aktiv in den Planungsprozess einzubeziehen.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat mit dem Unternehmen TenneT Kontakt aufgenommen und kann folgende Informationen weitergeben:

Konkreter Standort, alternative Standorte und Auswahlkriterien:

Das Unternehmen TenneT befindet sich derzeit in der Planungsphase, in der verschiedene potenzielle Standorte geprüft und anhand vielfältiger Kriterien bewertet werden. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Untersuchungen zu Lärm, elektromagnetischen Feldern, Umwelt- und Naturschutz:

Geräusche eines Umspannwerks werden primär durch Transformatoren verursacht. Durch den technischen Fortschritt sind moderne Transformatoren weit leiser als früher.

Nach Aussagen hält sich TenneT bei der Planung neuer Umspannwerke stets an die in der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelten Richtwerte, die ihre rechtliche Grundlage im § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben. Dabei würden insbesondere die für die Nacht geltenden strengeren Immissionsrichtwerte berücksichtigt. Für jedes neue Umspannwerk werde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das die Einhaltung der Richtwerte überprüft. Die Stärke der elektrischen und magnetischen Felder ist in Deutschland ebenfalls gesetzlich geregelt. Die Grenzwerte sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Diese Werte würden bereits deutlich jene Werte unterschreiten, bei denen laut aktuellem Forschungsstand negative Auswirkungen auf die Gesundheit auftreten können. TenneT gibt an, mit seinen Umspannwerken selbst bei maximaler Auslastung weit unter den gesetzlich festgelegten Grenzwerten zu liegen. Bereits in der Planungsphase werden die potenziellen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz betrachtet und bewertet, sodass die Planung - falls erforderlich - entsprechend angepasst werden kann. Alle weiteren erforderlichen fachlichen Untersuchungen erfolgen im weiteren Genehmigungsverfahren mit umfassender Detailtiefe und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich muss TenneT alle Auflagen zum Schutz von Natur und Umwelt erfüllen. Dies wird seitens der zuständigen Ämter und Behörden zu gegebener Zeit überprüft bzw. sichergestellt.

Transparenz, Beteiligung und Kommunikation:

TenneT gibt an, für Transparenz, Beteiligung und einen offenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu stehen, und verspricht daher aktiv den Austausch mit den Ortsbeiräten zu suchen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Planungsphase, in der mögliche Standorte sorgfältig geprüft und bewertet werden. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und zahlreicher Abhängigkeiten sind belastbare Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Um künftig fundierte Informationen weitergeben zu können, plant TenneT zu gegebener Zeit Informationsveranstaltungen, bei denen das Projekt vorgestellt und Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden. Das Unternehmen wird hierzu direkt auf den Ortsbeirat zukommen. Bis dahin kann das Unternehmen noch keine konkreten Angaben zu Emissionen, Ausgleichsmaßnahmen oder Zeitplänen machen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt haben dabei jedoch stets höchste Priorität.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 10. Dezember 2024OFOF 1063/2Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 2: Information, Schutz und TeilhabeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 17. Februar 2025VV 1127Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 2: Information, Schutz und TeilhabeAnfrage
  3. 2. Juni 2025STST 875Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 2: Information, Schutz und TeilhabeStellungnahme
  4. 27. Juni 2025VV 1227Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?Anfrage
  5. 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 Wochen
    STST 1655Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?
    Stellungnahme
  6. 11. November 2025OFOF 394/15Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?Ortsbeiratsantrag · CDU
  7. 28. November 2025VV 1327Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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