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Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Bereich zwischen den Eimündungen zu den Straßen Am Sandberg und Lettigkautweg weist die Fahrbahn im Wendelsweg eine Breite von 6 Metern auf. Der Teilabschnitt der Straße hat eine Länge von ungefähr 50 Metern und ist beidseitig befahrbar. Die Geschwindigkeit unterliegt keiner ausgeschilderten Beschränkung und daher bei 50 km/h, die sich aus den einschlägigen Gesetzesvorschriften ergeben. Das Parken ist auf westlicher Seite durch entsprechende Beschilderung auf dem Gehweg und auf östlicher Seite nach § 12 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Ein hinreichender Grund, das vorgenannte Parken durch Verkehrszeichen (VZ) 283 StVO "Absolutes Haltverbot" künftig zu verbieten, wird nicht gesehen. Eine Überprüfung der aktuellen Unfallzahlen ergab, dass es in den vergangenen Jahren zu zwei Unfällen und mehreren Parkremplern kam. Dies reicht nicht aus, um etwa Maßnahmen aufgrund einer besonderen Unfallhäufung am Ort zu ergreifen. Auch wenn die Fahrbahn aufgrund parkender Fahrzeuge vergleichsweise schmal ist, ist das fragliche Teilstück gut einsehbar, sodass eine gegenseitige Verständigung zwischen aneinander vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmenden möglich ist. Im Übrigen besteht in Sachsenhausen-Süd und insbesondere im Wendelsweg bereits seit Jahren eine besondere Parkraumnot. Dies gilt umso mehr, weil sich in unmittelbarer Nähe der Seehofpark befindet, der ein beliebtes Ausflugsziel für Familien ist. Bereits mehrfach wurde in der Vergangenheit in Teilabschnitten des Wendelswegs das Parken durch VZ 283 StVO "Absolutes Haltverbot" verboten (beispielsweise auf westlicher Seite zwischen den Straßen Am Sandberg und Bergesgrundweg unmittelbar nach dem hier behandelten Bereich), sodass ein ausreichendes öffentliches Interesse vorhanden ist, eine gewisse Zahl an Parkplätzen beizubehalten. Weil es sich bei dem Wendelsweg um eine viel befahrene Straße handelt, liegt es auf der Hand, dass es in verschiedenen Teilabschnitten, wie auch dem hier behandelten, zu unübersichtlichen Situationen kommen kann, insbesondere dann, wenn Großfahrzeuge beteiligt sind. Aufgrund der vorgenannten überprüften Daten sowie der allgemeinen Parkproblematik am Ort, wird die vom Ortbeirat dargestellte Situation jedoch als nicht so gewichtig angesehen, dass sie nicht hinnehmbar wäre.

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