Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 beantragt Maßnahmen seitens des Magistrats, um das unerlaubte Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße zu verhindern. Dies ist erforderlich, um die notwendige Breite des Gehwegs für den Fußverkehr zu gewährleisten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Kurhessenstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Aktueller Sachstand zur Verkehrssicherheit in der Fontanestraße und Prüfung geeigneter Maßnahmen18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Baustelle Kurhessenstraße – Unterstützung der Gewerbetreibenden03.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bessere ämterübergreifende Koordination bei Bauarbeiten im Ortsbezirk03.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Kurhessenstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass in dem Abschnitt der Kurhessenstraße zwischen Lindenring und Höllbergstraße auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geparkt wird. Dort werden seit einiger Zeit unzulässig auf dem Bürgersteig Fahrzeuge abgestellt.
Begründung
Durch das Parken auf dem Bürgersteig wird dieser deutlich schmaler und steht nicht mehr in der notwendigen Breite dem Fußverkehr zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2025Sie sind hierOMOM 7017Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)Direktanregung
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1639Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats