Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf Beschwerden über das Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße. Es wurden Sonderkontrollen durchgeführt, bei denen ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge festgestellt wurden. Zukünftige Kontrollen sind geplant, um die Situation zu verbessern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Beschwerdelage war bis dato unbekannt. Die Anregung wurde zum Anlass genommen, Sonderkontrollen in dem Abschnitt der Kurhessenstraße durchzuführen. Bei vier Kontrollen konnten zwei Mal ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge auf dem Gehweg festgestellt und verwarnt werden.
Die Örtlichkeit wird in die allgemeinen Streifenfahrten aufgenommen und weiterhin kontrolliert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2025OMOM 7178Parken auf dem Bürgersteig der KurhessenstraßeDirektanregung
- 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1849Parken auf dem Bürgersteig der KurhessenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab