Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Gehweg der Kurhessenstraße zu verhindern. Dies ist notwendig, um die Breite des Gehwegs für Fußgänger zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass in dem Abschnitt der Kurhessenstraße zwischen Lindenring und Höllbergstraße auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geparkt wird. Dort werden seit einiger Zeit unzulässig auf dem Bürgersteig Fahrzeuge abgestellt.
Begründung
Durch das Parken auf dem Bürgersteig wird dieser deutlich schmaler und steht nicht mehr in der notwendigen Breite dem Fußverkehr zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7178Parken auf dem Bürgersteig der KurhessenstraßeDirektanregung
- 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1849Parken auf dem Bürgersteig der KurhessenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3