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Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder Ähnliches

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum wird abgelehnt, da die vorhandenen Technikräume und Toiletten für die städtischen Abläufe unerlässlich sind. Die Zugänglichkeit für die Busfahrer:innen und die Notwendigkeit der regelmäßigen Wartung stehen der halböffentlichen Nutzung entgegen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Unterführung an der U-Bahn-Haltestelle " Weißer Stein " ist nicht dafür geeignet, um für gemeinwohlorientierte Projekte genutzt zu werden. Es befinden sich dort weiterhin Technikräume städtischer Ämter sowie der VGF. Diese sind betrieblich relevant und müssen regelmäßig gewartet werden. Ebenfalls gibt es dort Diensttoiletten, die für die Busfahrer:innen zwingend erforderlich sind und uneingeschränkten Zugang erfordern. Diese Rahmenbedingungen lassen sich kaum mit der gewünschten halböffentlichen Nutzung vereinbaren.

Ein erhöhtes Risiko von Verwahrlosung und Vandalismus besteht indes nicht. Die Zugänge wurden mit stabilen Stabgitterzäunen gesichert und der Zugang ist lediglich über zwei verschlossene Türen möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. August 2025OFOF 1084/9Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder ÄhnlichesOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. September 2025OMOM 7338Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder ÄhnlichesDirektanregung
  3. 15. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 2077Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder Ähnliches
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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