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Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Georgen

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Reaktivierung eines Blitzerstandortes vor der PTH St. Georgen. Die Entscheidung liegt nicht im Ermessen der Verkehrspolizei, sondern bei der Polizeiakademie Hessen, wobei der Fokus auf der Beseitigung von Unfallschwerpunkten liegt.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Entscheidung über die Einrichtung (auch Reaktivierung) einer stationären Anlage liegt nicht im freien Ermessen der Städtischen Verkehrspolizei, sondern - unter Mitwirkung verschiedener Beteiligten - letztendlich bei der Genehmigungsbehörde: der Polizeiakademie Hessen (HPA).

Hier liegt das Hauptaugenmerk auf der Beseitigung von Unfallschwerpunkten - sofern ein solcher nicht nachweislich vorhanden ist, ist eine Installation nicht vorgesehen.

Eine Begrenzung ist erforderlich, da ungeachtet der Errichtungskosten die personellen Kapazitäten für Bau, Unterhaltung und Betrieb nicht ausreichen, um überall dort Anlagen einzurichten, an denen dies als wünschenswert erachtet wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Mai 2025OFOF 1403/5Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der PTH St. GeorgenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. Mai 2025OMOM 7008Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. GeorgenDirektanregung
  3. 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1637Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Geor-gen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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