Eine Lokomotive für den Gleisfeldpark
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Aufstellung einer Lokomotive im Gleisfeldpark geprüft. Aufgrund der ausgeschöpften Platzverhältnisse und der geltenden DIN-Vorschriften ist eine zusätzliche Spielgeräteaufstellung nicht möglich.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann die Anregung des OBR 1 nachvollziehen, jedoch sind die Platzverhältnisse in der sog. Spielkammer, welche mit einer Betonsitzmauer eingefasst ist, vollkommen ausgeschöpft.
Nach den gültigen DIN-Vorschriften werden die vorhandenen Flächen als Fall- und Freiräume benötigt und dürfen nicht mit weiteren Spielgeräten bestückt werden.
Das Aufstellen des Feuerwehrautos und des Starkwindschirmes waren jüngst nur möglich, nachdem ein anderes Spielgerät entfernt wurde, welches deutlich weniger Spielwert als das Feuerwehrauto hatte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. März 2025OFOF 1555/1Eine Lokomotive für den GleisfeldparkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. März 2025OMOM 6660Eine Lokomotive für den GleisfeldparkDirektanregung
- 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1663Eine Lokomotive für den GleisfeldparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab