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- Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!OFOB 1124.09.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2025, OF 815/11 Betreff: Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, ihre Entscheidung zu revidieren, dass der Verein Abenteuerspielplatz Riederwald seine traditionellen Werbeständer nicht mehr aufstellen darf. Begründung: Hintergrund ist anscheinend ein Exklusivvertrag der Stadt mit einem privaten Werbeunternehmen. Es kann nicht sein, das die großartige Arbeit der Abenteuerspielplatz Riederwald den Erwerbsinteressen eines Reklamekonzerns geopfert wird. Seit Jahrzehnten haben die Aufsteller des Vereins niemanden gestört. Das Aufhängen von Hohlkammerplakaten würde Unmengen von Plastikmüll verursachen, der bei den Dreiecksständern nicht anfällt. Wir wissen, dass der Verein immer peinlich genau darauf achtet, Ständer nur dort aufzustellen, wo weder der Verkehr behindert noch Verkehrszeichen verdeckt werden. Es geht hier um ein gemeinnütziges Anliegen, das im Interesse aller Frankfurterinnen und Frankfurt mit Kindern ist, Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 590 2026 Die Vorlage OF 815/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach den Worten "Abenteuerspielplatz Riederwald" wie folgt geändert wird: "(. .) sowie andere gemeinnützige Vereine die so genannten Dreiecksständer für Werbung nicht mehr aufstellen dürfen." Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, CDU und Linke gegen fraktionslos (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Städtische WohnungenA23.09.2025 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 23.09.2025, A 371 Betreff: Städtische Wohnungen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 24.11.2025 und 12.02.2026 Die FAZ berichtete am 28.08.2025, dass sich die ABG Holding zukünftig nicht nur um die leerstehenden städtischen Gebäude, sondern um den gesamten städtischen Wohnungsbestand der Stadt Frankfurt kümmern soll. Der ABG-Geschäftsführer warte aber noch auf eine Liste von Gebäuden, die bisher von der Stadt selbst verwaltet werden. Wie viele dies sind, sei unklar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen befinden sind aktuell insgesamt im Eigentum der Stadt Frankfurt? 2. Wie hat sich dieser Bestand seit dem Jahr 2000 entwickelt? 3. Von welchen Wohnungsgesellschaften, städtischen Ämtern o.a. werden jeweils wie viele dieser Wohnungen verwaltet? 4. Welchen Objekt- bzw. Sanierungszustand haben diese Wohnungen jeweils? 5. Wie hoch dürfte in etwa der Wert dieser Wohnungen (geschätzt) insgesamt sein? 6. Wird sich die ABG künftig auch um rechtswidrig besetzte städtische Liegenschaften wie In der Au kümmern? 7. Ab wann soll die ABG mit der Verwaltung und ggf. Sanierung der bisher direkt von der Stadt Frankfurt verwalteten Wohnungen beginnen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 133 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 371 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 7084, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026 Aktenzeichen: 92-40
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Griesheim: Einkaufswagen außerhalb der Discounter und SupermärkteOFOB 623.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2025, OF 1311/6 Betreff: Griesheim: Einkaufswagen außerhalb der Discounter und Supermärkte Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mit den Griesheimer Discounter und Supermärkten in Kontakt zu treten und diese aufzufordern, Vorkehrungen zu treffen, dass die Einkaufswagen nicht mehr von den Geländen mit in die Siedlungen etc. genommen werden können. Begründung: Immer häufiger werden Einkaufswagen in den Siedlungen und im öffentlichen Raum abgestellt, mit denen vorher Waren nach Hause transportiert werden. Die Wagen stehen dann herrenlos in den Straßen, auf Plätzen der Siedlungen oder in den Parks herum, werden als Müllabladeplatz oder, solange sie fahrbar sind, als Spielgerät genutzt. Und vergammeln. Dabei handelt es sich nicht mehr um einzelne Wagen, sondern in größerer Anzahl. Beispielfotos anbei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7511 2025 Die Vorlage OF 1311/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023OFOB 1123.09.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2025, OF 766/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023 Vorgang: OIB 257/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 880,00 Euro brutto;. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 01.09.2025 wurde seitens des Vorsitzenden der IGSV, Hr. Pospiech vorgetragen, dass Kosten in Höhe von 880,00 € für Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten im Jahr 2023 für die Weihnachtsbeleuchtung in Seckbach angefallen sind und .gemäß dem OIB 257 seitens der IGSV leider nicht abgerufen wurden. Die angefallen Kosten von 880,00 € sollten demnach an die IGSV angewiesen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.10.2023, OIB 257 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 425 2025 Die Vorlage OF 766/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024OFOB 323.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2025, OF 767/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024 Vorgang: OIB 347/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 880,00 Euro brutto;. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 01.09.2025 wurde seitens des Vorsitzenden der IGSV, Hr. Pospiech vorgetragen, dass Kosten in Höhe von 880,00 € für Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten im Jahr 2024 für die Weihnachtsbeleuchtung in Seckbach angefallen sind. Dem OBR war dies bei der Antragsstellung nicht bekannt, und wurde bei dem OIB 347 / 24 demnach auch nicht berücksichtigt. Die angefallen Kosten von 880,00 € sollten demnach an die IGSV angewiesen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.10.2024, OIB 347 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 426 2025 Die Vorlage OF 767/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025OFOB 323.09.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2025, OF 768/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird von der SRM an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim-Süd wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachts-bäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. In Fechenheim, nördlich der Hanauer Landstraße wird die Betreuung durch das Quartiersmanagement, Stadtbezirksvorsteherin und den Kindergärten im Stadtteil organisiert. Die Stromverbrauchskosten übernimmt der lokale Gewerbeverein. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.100 bis 4.500 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 427 2025 Die Vorlage OF 768/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11?OFOB 1123.09.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2025, OF 778/11 Betreff: Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die wild abgestellten E-Roller stellen eine potentielle Gefahr für Fußgänger*innen im Ortsbezirk 11 dar. Daher bittet der Ortsbeirat, anlog der Lösungen in der Innenstadt, auch in allen Stadtteilen des Ortsbezirks 11, Flächen auszuweisen an denen E-Roller abgeholt und geparkt werden dürfen. Begründung: Auch in den östlichen Stadtteilen stellen wild geparkte E-Roller ein Ärgernis dar. Sie beeinträchtigen mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollstuhl oder Rollatoren, Menschen mit Kinderwagen und sind eine Stolperfalle für Alle. Um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen, sollten Abstellplätze eingerichtet werden Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7492 2025 Die Vorlage OF 778/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Fragezeichen entfernt sowie der Satz "Der Magistrat wird gebeten, die Standortvorschläge mit dem Ortsbeirat abzustimmen" hinzugefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, CarlUlrichBrücke NordrampeOFOB 323.09.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2025, OF 779/11 Betreff: Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel "Fechenheimer Fackeln", Carl-Ulrich-Brücke Nordrampe Vorgang: OM 1302/22 OBR 11; ST 2754 22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat auf das Anliegen des Ortsbeirats 11 in seiner ST 2754 (vom 9.12.2022) wie folgt geantwortet: "Die Planung eines Fuß- und Radweges für die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke in Fechenheim gibt es noch nicht. Dem Magistrat liegt bislang lediglich eine studentische Arbeit mit dem Titel "Fechenheimer Fackeln" vor. Es ist geplant, auf Grundlage dieser Arbeit eine Planung zu erstellen. Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke liegt im Außenbereich, für den das Land Hessen zuständig ist. Derzeit finden Verhandlungen zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main und Hessen Mobil statt, um die Maßnahme im Auftrag des Landes durch die Stadt planen und ausführen zu lassen. Sobald diese Verhandlungen und die Planungsvereinbarung abgeschlossen sind, wird der Magistrat - unter Berücksichtigung personeller und finanzieller Ressourcen - mit den Planungen beginnen und diese sodann dem Ortsbeirat vorstellen." Wir bitten den Magistrat, den Ortsbeirat 11, über den Stand der Verhandlungen und Planungen zu unterrichten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1282 2025 Die Vorlage OF 779/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mögliche Klage gegen § 22 KWGB22.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 349 Betreff: Mögliche Klage gegen § 22 KWG Vorgang: A 353/25 FRAKTION Das Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz wurde zuständigkeitshalber vom Büro der Stadtverordnetenversammlung beantwortet. Der Magistrat bittet die Fragesteller um Verständnis, dass er aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens nicht weiter zu dieser Thematik Stellung nehmen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 10.06.2025, A 353 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6717, 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.11.2025 Aktenzeichen: 00-30
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Multifunktionsarena auf dem Stadiondreieck Areal P9B22.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 350 Betreff: Multifunktionsarena auf dem Stadiondreieck Areal P9 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6305 - B 166/25 - Eine Berechnung der grauen Energie ist erst mit den Festlegungen zur konstruktiven Bauweise belastbar möglich. Über die architektonische Ausgestaltung und die Auswahl von Baustoffen können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Die Berechnung der grauen Energie wird daher in einer späteren Projektphase vorgenommen. Der Magistrat wird dazu unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 119 Bericht des Magistrats vom 05.05.2025, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 75 Beschluss: a) Die Vorlage B 350 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückweisung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6890, 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 04.12.2025 Aktenzeichen: 52-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Housing First in Frankfurt etablierenB22.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 351 Betreff: Housing First in Frankfurt etablieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5172 - NR 965/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Einleitung Der Magistrat wurde beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, das sich eng an den Prinzipien des Housing First orientiert, klare Zielgruppen benennt, Zuständigkeiten differenziert (insbesondere zwischen Wohnraumbeschaffung, -verwaltung und sozialer Betreuung) und in bestehende Strukturen der Wohnungslosenhilfe eingebunden ist. Definition Housing First Housing First ist ein Ansatz zur Überwindung von Obdachlosigkeit. Er bietet Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, im ersten Schritt eine dauerhafte, stabile Unterkunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein sicheres Zuhause eine stabile Plattform für die Bewältigung anderer komplexer Probleme wie psychischer Gesundheit, Substanzmissbrauch oder Arbeitssuche bietet. Das Modell legt Wert auf die Wahlfreiheit der Klienten, unbefristete Unterstützungsleistungen und den Zugang auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Ressourcen. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern und die Selbstständigkeit zu fördern. Grundprinzipien Housing First: Der Kerngedanke ist, dass Menschen ein sicheres, bezahlbares und dauerhaftes Zuhause benötigen, bevor sie andere Herausforderungen in ihrem Leben effektiv bewältigen können. Wahlfreiheit der Klienten: Die Teilnehmer haben die Autonomie, ihre Unterkunft und die gewünschten Unterstützungsleistungen zu wählen. Unterstützende Leistungen: Es werden umfassende, unbefristete Unterstützungsleistungen angeboten, wie z. B. psychische Gesundheitsversorgung, Suchtbehandlung und Arbeitsvermittlung, die in einem Rundum-Modell erbracht werden. Dauerhaftes Wohnen: Die Unterbringung ist langfristig und nicht auf einen vorübergehenden Aufenthalt beschränkt, was für die Förderung von Stabilität und Genesung von entscheidender Bedeutung ist. Genesungsorientiert: Dieser Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass Menschen mit entsprechender Unterstützung Fortschritte machen und genesen können, anstatt dass bestimmte Verhaltensweisen oder Behandlungsergebnisse erforderlich sind, bevor sie eine Unterkunft erhalten. Einordnung Der Housing First-Ansatz stellt zweifellos einen sinnvollen und anerkannten Baustein in der Bekämpfung von Obdachlosigkeit dar. Er basiert auf dem Grundsatz, wohnungslosen Menschen ohne Vorbedingungen einen direkten Zugang zu eigenem Wohnraum zu ermöglichen. Dies ist immer verbunden mit freiwilliger sowie bedarfsgerechter sozialer Unterstützung. Nationale und internationale Erfahrungen zeigen, dass dieser Ansatz insbesondere bei Menschen mit chronischen Problemlagen und hoher Unterstützungsbedürftigkeit eine nachhaltige Wirkung entfalten kann. Gleichzeitig ist es wichtig zu benennen, dass Housing First kein Allheilmittel ist und für sich betrachtet keine umfassende Antwort auf das vielschichtige Problem von Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot in Deutschland darstellt. Vielmehr ist Housing First als ein Teil eines Gesamtkonzeptes im Kampf gegen Obdachlosigkeit zu sehen, in der die gesamte Bandbreite der Wohnungsnotfallhilfe abgedeckt wird. Diese reicht von der Prävention vor Wohnungsverlust über mittelfristige Unterbringung bis hin zur niedrigschwelligen aufsuchenden Arbeit für obdachlose Menschen. Zeitlicher Rahmen Aktuell wird an einem gesamtheitlichen Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe durch das Jugend- und Sozialamt gearbeitet. Dieses Konzept, welches sich noch im Arbeitsprozess befindet, wird Housing First als Teil im Hilfesystem behandeln. Es verfolgt das Ziel, eine zukunftsfähige Konzeption für Wohnungs- und Obdachlosigkeit in der Stadt Frankfurt am Main zu schaffen, die ressortübergreifend angelegt ist und die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure mitdenkt. Die strategische Planung für dieses Gesamtkonzept läuft bis Ende des Jahres 2025. Hinweis zur Umsetzungserwartung Es wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Housing First-Ansatzes eine von vielen Maßnahmen der Wohnungsnotfallhilfe in Frankfurt ist. Ein eigenständiges Konzept für Housing First-Maßnahmen wäre alleine nicht tragfähig und inhaltlich nicht ausreichend. Der Magistrat, hier: das Jugend- und Sozialamt, bittet daher um Verständnis, dass aktuell keine isolierte Housing First-Konzeption vorgelegt werden kann. Dieser Ansatz wird in das derzeit in Ausarbeitung befindliche, breiter angelegte Konzept eingebettet. Die Integration von Housing First in die laufende Konzeption stellt sicher, dass es zielgerichtet, systematisch und langfristig wirksam zur Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit beitragen kann. Derzeitiger Stand Housing First Projekte In der Stadt Frankfurt gibt es derzeit zwei Housing First Projekte. Zum einen das gemeinsame Projekt der Diakonie Frankfurt-Offenbach mit der Wohnungsbaugesellschaft GWH, welches derzeit ca. 30 Personen betreut. Die Diakonie Frankfurt- Offenbach wird sich an dem Förderprogramm für Housing First durch das Land Hessen beteiligen. Zum anderen bietet die Franziskustreff-Stiftung in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Wohnungsbaugesellschaften ein Housing First Projekt an, welches bislang ca. 10 Personen in eigenem Wohnraum betreut. Derzeit besteht ein enger Austausch zwischen den Dezernaten Wohnen und Soziales/Gesundheit zum Thema Housing First und zu der Frage, unter welchen Bedingungen solche Projekte zu realisieren sind. Es werden Möglichkeiten der Akquise und Kooperation geprüft. Allerdings bietet der derzeit sehr angespannte und teure Wohnungsmarkt in Frankfurt für Housing First - nach der ursprünglichen Idee - wenig Spielräume. Hier bedarf es bereits im Vorfeld Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften um eine Langfristigkeit von Housing First in der Stadt zu gewährleiten. Weiter werden Hoffnungen in das derzeit in Bearbeitung befindliche Leerstandsgesetz des Landes Hessen gesetzt. Es soll eine Handhabe bieten, um Leerstand von Wohnungen zu ahnden. Jedoch ist festzuhalten, dass bestehende gesetzliche Regelungen im Mietrecht und in den Sozialgesetzbüchern teilweise kontraproduktiv für ein gelingendes Housing First sind. Hier ist von den beteiligten Akteuren Flexibilität und Ideenreichtum gefragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.06.2024, NR 965 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 35 Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 207 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 351 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da ein erneuter Bericht gewünscht wird, wenn das Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe vorliegt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht, da ein erneuter Bericht gewünscht wird, wenn das Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe vorliegt) BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 351 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage B 351 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da ein erneuter Bericht gewünscht wird, wenn das Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe vorliegt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dalhoff, Wollkopf, Pürsün, Lauterwald, Dr. Dürbeck und Podstatny dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6780, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Behinderung des Straßenbahnverkehrs durch FalschparkerB22.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 352 Betreff: Behinderung des Straßenbahnverkehrs durch Falschparker Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.09.2023, § 3653 - NR 744/23 CDU - Abschleppmaßnahmen werden durch die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei durchgeführt, welche gemäß § 99 Absatz 3 Nummer 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) als Hilfspolizeibeamte bestellt sind. Die Städtische Verkehrspolizei ist zum Thema sensibilisiert, daher werden Parkverstöße im Schienenbereich im Rahmen der Streife konsequent geahndet und unverzüglich Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Sofern seitens der VGF Parkverstöße gemeldet werden, welche zu Behinderungen der Fahrzeuge führen, werden diese prioritär bearbeitetet, das heißt, möglichst unverzüglich eine Streife entsendet. Trotz hoher Priorisierung sind zeitliche Verzögerungen bis zum Eintreffen der Streife und bis zur Einleitung der Abschleppmaßnahme alleine durch die Anfahrt unvermeidbar. Als Vergleichsmodell wird insbesondere auf das Berliner Mobilitätsgesetz (MobGE) abgestellt. Die dortige "schnellere Beseitigung der Störungsursache" durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) basiert auf § 23 Absatz 2 Satz 1 MobGE. Hiernach wurden der BVG Befugnisse übertragen, die diese berechtigt, entsprechende Maßnahmen selbst vorzunehmen, das heißt "Fahrzeuge zur Räumung [...] umzusetzen". Eine entsprechende Regelung gibt es aktuell in Hessen nicht, weshalb die VGF diese Maßnahme auch nicht selbst durchführen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.08.2023, NR 744 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6694, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 32-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Stillstand beenden - Nahversorgung in Harheim jetzt sichernB22.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 353 Betreff: Stillstand beenden - Nahversorgung in Harheim jetzt sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6280 - NR 1269/25 CDU - Grundsätzlich kann die oberste Landesbehörde im Einzelfall die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung zulassen, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens. Bezogen auf den vorliegenden Fall gibt es keine Begründung für ein Zielabweichungsverfahren, da die Errichtung eines Marktes gegenüber dem bestehenden Netto-Standort den städtischen Zielen widerspricht. Vielmehr kann eine solche Entwicklung die umliegenden zentralen Versorgungsbereiche gefährden, als dass sie zu einer Verbesserung der nahversorgungsrelevanten Situation im Süden beiträgt. In diesem Sinne ist eine Zielabweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten nicht mehr vertretbar. Während der Norden Harheims durch den bestehenden Netto-Standort ausreichend versorgt ist, besteht weiterhin ein Versorgungsdefizit im Süden. Die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe im Bereich der Maßbornstraße würde nicht zu einer Deckung der wohnungsnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes im Süden beitragen. Vielmehr führt eine solche Entwicklung zu einer Überversorgung im Norden. Wohingegen der südliche Bereich unterversorgt bliebe, weil die Nahversorgungsangebote weiterhin fußläufig nicht erreichbar sind, sodass das Ziel Nr. 3 des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes "Nahversorgung im gesamten Stadtgebiet verbessern" nicht erfüllt wäre. Durch eine überdimensionierte Einzelhandelsansiedlung im Norden würde es zu einer Einzelhandelsagglomeration mit ausgehender Raumbedeutsamkeit an entsprechender Stelle kommen, sodass dadurch zukünftig die Möglichkeit einer zusätzlichen wohnortnahen Einzelhandelsansiedlung im Ortskern oder im Süden Harheims ausgeschöpft wäre. Bei einem solchen Standort im Norden Harheims würde es sich lediglich um einen reinen Autostandort handeln, der seine Kaufkraft aus den weiteren umliegenden Bereichen schöpft und somit die dort bestehende Nahversorgung gefährdet. Ebenfalls widerspricht ein städtebaulich nicht integrierter und rein auf den PKW-orientierter Marktstandort den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Entsprechend fehlt auch eine notwendige Begründung für ein Zielabweichungsverfahren. Ebenso kann es durch eine zusätzliche Ansiedlung von Einzelhandel am nördlichen Ortsrand zur Verdrängung von den noch wenigen übrig gebliebenen Einzelhandelsstandorten / Geschäften im Ortskern Harheims oder einer Schwächung der umliegenden Zentralen Versorgungsbereiche sowie des bestehenden Netto-Standortes kommen. Diese Entwicklung würde dem Ziel Nr. 2 "Zentren in den Stadtteilen stärken" entgegenstehen. Daher sollten vielmehr die bestehenden innerörtlichen Einzelhandelsstandorte gestärkt und ein Konkurrenzstandort im Außenbereich vermieden werden. In diesem Sinne und vor dem Hintergrund der Anfragen aus dem Ortsbeirat 14 hat das Amt 61 die bestehenden Potentiale im Ortskern untersucht und die bestehende Situation analysiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es kurz- bis mittelfristig verfügbare, innerörtliche Potentialflächen gibt. Hierzu zählen leere Grundstücke sowie mittelfristig verfügbare größere Flächen, im Falle eines Wegfalls von betrieblichen Nutzungen und kleine Baulücken oder Leerstände im Gebäude, wie beispielsweise am Kirchplatz. Diese eignen sich insbesondere für Ladeneinheiten und innovative Marktkonzepte (wie Tante Enso Laden, SB-Supermarkt, CAP-Markt oder einen Hofladen mit regionalen Erzeugnissen) unterhalb der Großflächigkeit. Gleichzeitig stellen solche Konzepte langfristig die nachhaltigere Lösung für Harheim dar, weil diese zur Belebung des Ortskerns beitragen. Auf die Möglichkeit einer Neustrukturierung des Netto-Standortes mit geringfügiger Einzelhandelsergänzung und Modernisierung wird zudem verwiesen. Hier ermöglicht der vorhandene Bebauungsplan B 681 ein Mischgebiet, welches sowohl die Wohnnutzung als auch die gewerbliche Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört, unterbringt. Eine Neustrukturierung dieses Standortes würde zudem eine Verbesserung der städtebaulichen Situation als Abschluss des Wohngebietes Harheim Nord darstellen. Priorität sollte jedoch weiterhin die Aktivierung des Ortskerns von Harheim haben. Auch wenn dies zunächst nur mit kleineren Märkten möglich zu sein scheint, leisten diese einen wichtigen Mehrwert zur Identitätsschaffung des historisch gewachsenen Stadtteils. Anlage _Auszug_Einzelhandels-_u_Zentrumskonzept (ca. 513 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.10.2025, OF 258/14 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.05.2025, NR 1269 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7703 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 14 Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7703 2025 1. Die Vorlage B 353 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 258/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt beginnt: "Der Magistrat wird aufgefordert, Vertreter des Stadtplanungsamtes zu entsenden, um die im Magistratsbeschluss. .". In der Begründung werden die Worte "an frischer Luft und" gestrichen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 353 wird an den Magistrat zurückverwiesen, da die Vorlage nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) CDU (= Zurückweisung) Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 353 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7010, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 92-31
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Hunderten Mieter*innen die Sorgen nehmen - Wohnungen im Oeder Weg in städtische Hand überführenB22.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 354 Betreff: Hunderten Mieter*innen die Sorgen nehmen - Wohnungen im Oeder Weg in städtische Hand überführen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6373 - NR 1257/25 Linke - Der Magistrat ist mehrfach auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zugegangen und hat in Gesprächen für einen sozialverträglichen Verkauf an die öffentliche Hand und weitere gemeinwohlorientierte Akteure geworben. Dabei wurden sowohl öffentliche Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften als potentielle Käufer:innen und die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) als Vermittlerin benannt. Der Magistrat wird weiterhin den Kontakt zur VBL suchen, um sich über den aktuellen Verkaufsstatus zu informieren. Die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH hat gegenüber der VBL ein Kaufinteresse geäußert. Der Magistrat hat keine weitere Steuerungsmöglichkeit, da die VBL als Eigentümerin selbst über Verkäufe entscheidet. Der Magistrat ist darüber hinaus auf die zuständigen ministerialen Landes- und Bundesstellen zugegangen und hat Ihnen dargelegt, dass ein sozialverträglicher Verkauf dringend empfohlen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.05.2025, NR 1257 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 354 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke und FDP (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 354 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 354 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6891, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 Aktenzeichen: 92-40
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche WohnprojekteB22.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 355 Betreff: Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6299 - E 45/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 159/25 - Zwischenbericht: Auf die Zwischenberichte B 395 vom 10.10.2022, B 124 vom 10.03.2023, B 343 vom 18.09.2023, B 104 vom 15.03.2024, B 339 vom 09.09.2024 und B 159 vom 25.04.2025 wird Bezug genommen. Gegenüber dem letzten Zwischenbericht hat sich der Sachstand wie folgt verändert: Inzwischen ist bekannt, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH voraussichtlich ab Anfang Oktober 2025 mit dem "Freunde für's Leben" e.V. (inklusives Wohnprojekt) sowie der BSMF (Kooperationsprojekt mit der WiF e.V. für Auszubildende) Untererbbaurechtsverträge für die jeweiligen Projekt-Grundstücke im Hilgenfeld abschließen wird. Damit wären dann die vertraglichen Grundvoraussetzungen dafür geschaffen, dass die ABG gegenüber den Projektträger:innen die förderfähigen Kosten geltend machen kann. Das Amt für Wohnungswesen geht davon aus, dass dies zeitnah nach dem Abschluss der Untererbbaurechtsverträge der Fall sein wird. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Veränderungen des Sachstands gemäß B 159 vom 25.04.2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 45 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 159 Bericht des Magistrats vom 13.02.2026, B 57 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 8, 10 Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 355 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 355 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 355 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6892, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wirdB22.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 356 Betreff: Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wird Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6337 - OA 410/23 OBR 2, B 447/24 - Der Magistrat begrüßt grundsätzlich Zwischennutzungen von leerstehenden, ehemals durch die Universität genutzten Gebäuden auf dem Uni-Campus Bockenheim und unterstützt dies innerhalb seiner Möglichkeiten. Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main und verschiedenen in Bockenheim ansässigen Initiativen und Vereinen wurden in der jüngsten Vergangenheit verschiedene entsprechende Projekte vorangebracht. Der Fokus liegt dabei auf der Vorbereitung, Umsetzung und den Betrieb aktueller Zwischennutzungen. Nach Prüfung des Magistrats ist eine Zwischennutzung im Juridicum wirtschaftlich nicht darstellbar. Aus dieser Erkenntnis heraus fokussiert er sich auf die Entwicklung eines langfristigen Nutzungskonzepts für das Juridicum bzw. einer Perspektive für den Umgang mit dem Gebäude. Ein Zwischenergebnis wurde mit Bericht B 231 vom 27.06.2025 "zur Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim" vorgelegt. Ermöglichen konnte der Magistrat die interimsweise Nutzung durch die Schirn Kunsthalle Frankfurt in der Dondorf Druckerei sowie einer Etage im Gebäude für Initiativen aus dem Stadtteil bzw. mit einem starken Bezug zum Gebäude. Zudem wird aktuell die Zwischennutzung der sogenannten Kunstbibliothek vorbereitet. Das Projekt "Vision 31" wird ab Winter 2025/2026 das Gebäude öffnen und gemeinsam mit weiteren Akteuren ein Nutzungskonzept erarbeiten. KEG wurde mit der Instandsetzung des Gebäudes beauftragt, bereitet aktuell die bauliche Sanierung vor und holt die notwendigen Genehmigungen ein. "Vision 31" arbeitet derzeit intensiv an der programmatischen, strukturellen und technischen Projektkoordination, damit der geplante Start des Interims mit kulturellen Zwischennutzungen und innovativen Beteiligungsformaten im Winter starten kann. Diese Zwischennutzungen stellen den perspektiven Abriss der Kunstbibliothek sowie den Neubau des Frankfurt LAB nicht infrage. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.11.2023, OA 410 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1376), SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1376), SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis unter Hinweis auf die Vorlage NR 1356) Beschlussausfertigung(en): § 6893, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 Aktenzeichen: 61-00
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer StraßeB22.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 357 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6298 - EA 106/24 OBR 7, OA 472/24 OBR 7, B 157/25 - Für eine Aufwertung des Bereiches Alt Rödelheim 14-16 sind weitere Gespräche und Abstimmungen mit dem Planer der Hochbaumaßnahme und den einzubindenden Fachämtern vorgesehen, um die vorgeschlagenen Konzeptentwürfe weiter zu entwickeln und die weiteren Planungsschritte zur Umsetzung und Finanzierung zu sichern. Informationen über einen weiterführenden Sachstand werden kommuniziert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Anregung vom 25.06.2024, OA 472 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 157 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6894, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 Aktenzeichen: 66-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-„Euthanasie“ umsetzen b) Grabsteine der NS-„Euthanasie“-Gräber in Frankfurt korrigierenB22.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 358 Betreff: a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-"Euthanasie" umsetzen b) Grabsteine der NS-"Euthanasie"-Gräber in Frankfurt korrigieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6296 - NR 1273/20 CDU/SPD/GRÜNE, NR 1186/20 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 155/25 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.02.2026 Der Magistrat arbeitet ämterübergreifend an der Planung und Umsetzung der Maßnahmen, um das Gedenken an die Frankfurter Opfer der NS-"Euthanasie" würdig zu gestalten. Zuletzt wurden für die Grabanlage auf dem Hauptfriedhof die denkmalschutzrechtlichen Anträge vorbereitet. Außerdem kann zeitnah die Sanierung der für die Anbringung der kontextualisierenden Elemente vorgesehenen Sandsteinbrüstung vorangetrieben und abgeschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.05.2020, NR 1186 Antrag vom 16.09.2020, NR 1273 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 155 Bericht des Magistrats vom 08.06.2026, B 187 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 83 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 76 Beschluss: a) Die Vorlage B 358 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 73 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht); ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 358 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke und FDP (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 358 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6895, 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 04.12.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2024 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des JahresgewinnesM22.09.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.09.2025, M 139 Betreff: Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2024 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5428 (M 135) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 für den Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main durch den von der Stadtverordnetenversammlung bestimmten Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüft wurde (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Der Prüfungsauftrag erstreckte sich dabei auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main (PCGK). Der Abschlussprüfer hat am 24.04.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024, der Lagebericht 2024, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Der Jahresabschluss 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes festgestellt: a. Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 65.844.377,31. b. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 2.755.401,31. 4. Der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird gebilligt. 5. Der Jahresgewinn 2024 in Höhe des im Wirtschaftsplan 2024 geplanten Gewinnes von 1.728.000,00 EUR wird an den städtischen Haushalt abgeführt. Dieser setzt sich zusammen aus dem Jahresgewinn des Hafens in Höhe von 1.616.720,82 EUR und dem anteiligen Jahresgewinn des Marktes in Höhe von 111.279,18 EUR. Der überplanmäßige Gewinn in Höhe von 1.027.401,31 EUR wird in eine Rücklage zur Finanzierung der anstehenden Sanierung der Kleinmarkthalle eingestellt. 6. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 7. Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex werden zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Einhaltung der gesetzlichen Grundlage Für den Jahresabschluss 2024 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.09.2024, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen zu beschließen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden (§ 7 Absatz 3 EigBGes). B. Alternativen Entfällt C. Lösung Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht ordnungsgemäß innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt und der Betriebskommission in der Sitzung am 04.07.2025 vorgelegt (§ 27 Abs. 1 EigBGes). Ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsinhalte Der von der Stadtverordnetenversammlung für die Prüfung bestimmte Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (§ 5428 vom 14.11.2024 / M 135 vom 07.10.2024), hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches geprüft (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Die Prüfung erstreckte sich dabei auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht, auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (Bericht nach § 53 HGrG gemäß des Fragenkataloges IDW PS 720), auf einen ausführlichen Erläuterungsteil zum Jahresabschluss (wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war) sowie auf die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodes (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main (§ 2836 vom 02.02.2023 / M 2221 vom 09.12.2022). Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main hat sich in ihrer Sitzung am 04.07.2025 mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresgewinns befasst und gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBGes Stellung genommen: Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 werden nach erfolgter Prüfung gebilligt. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und die Verwendung des Jahresgewinns - wie beantragt - zu beschließen. Verwendung des Jahresgewinnes Der vorliegende Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresgewinn von 2.755.401,31 EUR ab, wobei auf die Hafenbetriebe 1.616.720,82 EUR und auf die Marktbetriebe 1.138.680,49 EUR entfallen. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinns (§ 5 Nr. 11 EigBGes) unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Betriebsleitung und auf der Grundlage der Empfehlung der Betriebskommission: Die Betriebsleitung hat vorgeschlagen, den geplanten Jahresgewinn in Höhe von 1.728.000,00 EUR an die Stadt Frankfurt abzuführen. Der überplanmäßige Gewinn in Höhe von 1.027.401,31 EUR soll in eine Rücklage zur Finanzierung der Sanierung der Kleinmarkthalle eingestellt werden. Die Aufgabenerfüllung und die Entwicklung des Eigenbetriebes werden nicht beeinträchtigt (§ 11 EigBGes). Vollständigkeit und Fristen Die Betriebsleitung ist dem von der Betriebskommission erteilten Auftrag nachgekommen, die gemäß § 27 Abs.3 EigBGes vorgesehenen Unterlagen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung zwecks Feststellung des Jahresabschlusses und zur Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vorzulegen, die Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ist damit möglich (§ 27 Abs. 3 EigBGes). Nach erfolgter Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes werden die Hafen- und Marktbetriebe den Betrag in Höhe von 1.728.000,00 EUR an den städtischen Haushalt abführen (Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt). Die Ausschüttung wird drei Wochen nach Feststellung fällig. Von der Betriebsleitung wird sichergestellt, dass nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main erfolgt und im Anschluss daran der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt wird (§ 27 Abs. 4 EigBGes). D. Kosten Für die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2024 war ein Honorar einschließlich Nebenkosten von EUR 12.000,00 netto (EUR 14.280,00 brutto) vorgesehen. Dieser Betrag wurde nicht überschritten. Anlage _Bericht_d_Abschlusspruefers_2024 (ca. 3,7 MB) Anlage _Bericht_d_Betriebskommission_2024 (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.10.2024, M 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 20.10.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6833, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025M22.09.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.09.2025, M 140 Betreff: Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5428 (M 135) 1. Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird die Schüllermann und Partner AG Robert-Bosch-Straße 5 63303 Dreieich als Abschlussprüferin für den Jahresabschluss 2025 bestellt (§ 5 Ziffer 13 und § 7 Abs. 3 Ziffer 7 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes). 2. Neben dem im Eigenbetriebsgesetz geregelten Prüfungsumfang (§ 27 Abs. 2 EigBGes) umfasst der Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer auch im Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main aufgeführte Prüfungsinhalte: · Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften · Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gem. IDW PS 720) · Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war · Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main Begründung: A. Zielsetzung Für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss eines Eigenbetriebes finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 5 Ziffer 13 und § 27 Abs. 2 EigBGes zuständig für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss. B. Alternativen Keine C. Lösung Der gemäß § 22 EigBGes und § 16 Betriebssatzung aufzustellende Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Dieser hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist zu untersuchen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Neben den im EigBGes benannten Prüfungen umfasst die Abschlussprüfung gemäß PCGK weitere Prüfungsinhalte. Die für den Eigenbetrieb maßgeblichen Prüfungen wurden berücksichtigt. Die Betriebskommission sah keine Veranlassung, eine Empfehlung über besondere Prüfungsschwerpunkte an die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. Mit Beschluss vom 04.07.2025 hat die Betriebskommission vorgeschlagen, die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Robert-Bosch-Straße 5, 63306 Dreieich, als Prüferin für den Jahresabschluss 2025 zu bestellen. D. Kosten Durch das Beteiligungsmanagement (Stadtkämmerei - 20.3) wurden im Rahmen einer regelmäßigen beschränkten Ausschreibung sieben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von diesen sieben Gesellschaften erteilten vier eine Absage aufgrund mangelnder zeitlicher Kapazitäten, eine weitere Gesellschaft erteilte eine Absage, da diese bereits die Steuerprüfung des Eigenbetriebs durchführt. Zwei Prüfungsgesellschaften gaben innerhalb der Frist Angebote ab, welche durch das Beteiligungsmanagement ausgewertet wurden. Das Ausschreibungsverfahren wird regelmäßig, alle fünf Jahre wiederholt, wobei der bisherige Abschlussprüfer nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2025 werden zu einem Festpreis einschließlich Nebenkosten von 12.000 EUR netto erbracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.10.2024, M 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6834, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Müllsündern am Rottweiler Platz das Handwerk legenOFOB 122.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2025, OF 1727/1 Betreff: Müllsündern am Rottweiler Platz das Handwerk legen Vorgang: OM 7319/21 OBR 1; ST 1029/21 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Rottweiler Platz vor dem Saalbau Gutleut, temporär eine Überwachungskamera anbringen zu lassen, um herausfinden zu können, wer an der Baumscheibe (gegenüber Werftstraße 8) regelmäßig wilden Sperrmüll ablegt. Die Stadtpolizei möge die Bilder auswerten und den entsprechenden Personen ein Bußgeld auferlegen, so wie es der Bußgeldkatalog der Stadt Frankfurt vorsieht. Begründung: Bereits im Jahr 2021 hat der Ortsbeirat einen Antrag zu dieser Problematik gestellt (24.02.2021, OM 7319). Am Platz vor dem Saalbau Gutleut wird regelmäßig Sperrmüll an einer Baumscheibe (gegenüber Werftstraße 8) abgelegt. Dieser bleibt tagelang liegen, wird dann von der FES entsorgt und wenige Zeit später sammelt sich dort wieder Müll an. Die Stadt Frankfurt hat unlängst die Bußgelder für wilden Sperrmüll deutlich erhöht. Jedoch bringen die höchsten Bußgelder nichts, wenn die betreffenden Personen nicht erwischt werden. Da eine dauerhafte Beobachtung durch die Stadtpolizei aufgrund von Personalmangel an dieser Stelle nicht gewährleistet werden kann, soll der Versuch gestartet werden, dort für eine kurze Zeit (bspw. 4 Wochen) eine Videoüberwachung zu installieren. Durch die Auswertung der Bilder erhöht sich die Chance den oder die Verursacher zu ermitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7319 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1029 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1727/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradabstellplätze im NordwestzentrumOFOB 922.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2025, OF 632/8 Betreff: Fahrradabstellplätze im Nordwestzentrum Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge gegenüber dem Management des Nordwestzentrums darauf hinwirken, dass ausreichend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Begründung: Mangels ausreichender Fahrradstellplätze duldete das Nordwestzentrum seit Jahrzehnten das Abstellen von Fahrrädern an den Geländern innerhalb des Nordwestzentrums. Das Management verbietet nun seit ein paar Monaten ein solches Abstellen ausdrücklich. Es gab daraufhin viele Beschwerden. Inzwischen wurden zwar weitere Fahrradstellplätze geschaffen, die jedoch den Bedarf bei Weitem noch nicht decken. Das Nordwestzentrum ist privat betrieben. Es ist aber nicht nur ein reines Einkaufzentrum. Es gibt dort zahlreiche städtische Einrichtungen, niedergelassenen Praxen, Wegeverbindungen, Wohnungen etc. Somit dient das Nordwestzentrum auch den öffentlichen Interessen und diese Anlaufstellen sind für sehr viele Bürger:innen unverzichtbar. Mit dem Fahrrad kommen diese kostengünstig und umweltfreundlich zum Nordwestzentrum. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7638 2025 Die Vorlage OF 632/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, beim Management des Nordwestzentrums darauf hinzuwirken, dass der angekündigte überdachte Fahrradstellplatz zeitnah realisiert wird." Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsberuhigter Bereich im Elmer WegOFOB 322.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2025, OF 770/11 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Elmer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der Elmer Weg soll in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden. Begründung: Der Elmer Weg wird fast ausschließlich von den Anwohnern des Elmer Wegs genutzt. Dem Weg kommt als Verkehrsweg keine besondere Bedeutung zu, sondern er erschließt nur die dort gelegenen Grundstücke. Der Weg wird von den Kindern und Familien als Freiraum genutzt. Kinder spielen dort auf der Straße gemeinsam. Der Elmer Weg ist sehr schmal und hat keinen Bordstein, sondern nur jeweils Schrammbords an den Seiten des Wegs. Die Straße wird üblicherweise als Fußweg genutzt. Bei einer Abstimmung der Anwohner haben sich alle Rückmeldungen positiv, mit nur einer Enthaltung, für die Umwandlung zu einem verkehrsberuhigten Bereich entschieden. Die Wahlbeteiligung lag bei über 70% der Haushalte. Vor allen Dingen ist den Bürgern der Schutz der Kinder und Fußgänger in dem Bereich sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7484 2025 Die Vorlage OF 770/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlastenSTOB 1122.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1605 Betreff: Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlasten Da es keine gesetzlich vorgeschriebenen Dienstleistungen im Bereich der Wildtierrettung gibt, handelt es sich bei Zahlungen an Vereine, die sich um Wildtiere kümmern, um freiwillige Leistungen der Stadt Frankfurt am Main. In diesem Jahr wurden 10.000 Euro an den Verein Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V. überwiesen. Andere Vereine konnten aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Es ist unbestritten, dass Vereine einen wichtigen Beitrag zur Rettung und Versorgung von Wildtieren leisten. Eine generelle Kostenübernahme oder der Abschluss kostendeckender Verträge ist jedoch gesetzlich nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2024, OA 495 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8104
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Öffnung Merianschulhof außerhalb der Schulzeiten 2025STOB 922.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1606 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Öffnung Merianschulhof außerhalb der Schulzeiten 2025 Deshalb finanziert der Ortsbeirat 3 auch in diesem Jahr die Schulhoföffnung der Merianschule, die der Verein Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. erfreulicherweise bereit ist, zu übernehmen und zu organisieren. Der Magistrat stellt dem Verein Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2025, OIB 386
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung der Sportgemeinschaft Frankfurt Bockenheim von 1898 e. V. bei der Beschaffung von VereinskleidungSTOB 1122.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1607 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung der Sportgemeinschaft Frankfurt Bockenheim von 1898 e. V. bei der Beschaffung von Vereinskleidung Die Fidelen Bockemmer sind eine Vereinsabteilung der SG Bockenheim, die nach langer Zeit eine Kindergarde von 14 Mädchen und Jungen im Alter von vier bis neun Jahren aufbauen konnte. Damit leistet der Verein wertvolle ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Nun fehlt es jedoch an Vereinskleidung, im Besonderen an Kinderuniformen, die das Aushängeschild eines jeden Vereins sind. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 137 Euro pro Uniform. Die Gesamtkosten für die Anschaffung stellen für den Verein daher eine, gemessen am Vereinsvermögen, große finanzielle Investition dar. Der Ortsbeirat kann dabei helfen, die finanzielle Last zu vermindern. Der Magistrat stellt der Sportgemeinschaft Frankfurt Bockenheim von 1898 e. V. (SG Bockenheim) für die Beschaffung von Vereinskleidung für die neu aufgebaute Kindergarde, finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1.000 Euro zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.11.2024, OIB 356
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung der Jugendhilfe der Georg-Büchner-Schule - Bezug des BilliardtischesSTOB 222.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1608 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung der Jugendhilfe der Georg-Büchner-Schule - Bezug des Billiardtisches Die Jugendhilfe der GBS ist ein wichtiger Bestandteil und eine wichtige Anlaufstelle für die Schüler*innen. Die Räumlichkeiten der Jugendhilfe werden stark frequentiert. Ein beliebtes Spielgerät ist der Billardtisch, der nach Jahren neu bezogen werden muss. Ein Angebot für den Bezug inkl. Montage liegt vor. Der Magistrat stellt der Jugendhilfe der Georg-Büchner-Schule für den Bezug des Billardtischs finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 699,72 Euro zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.06.2025, OIB 415
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Toilette am Spielplatz im SommerhoffparkSTOB 922.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1609 Betreff: Toilette am Spielplatz im Sommerhoffpark Der Bedarf an Toilettenanlagen auf Spielplätzen und hoch frequentierten Park- und Grünanlagen ist weiterhin sehr hoch. Bei der Entscheidung zur Herrichtung einer Toilettenanlage sind neben den notwendigen Mitteln im Haushalt auch die personellen Kapazitäten zu prüfen und damit einhergehend eine Priorisierung der Bedarfe unumgänglich. Nach eingehender Prüfung durch mehrere Begehungen vor Ort kann mitgeteilt werden, dass der Spielplatz Sommerhoffpark aktuell nicht als vorrangig frequentiert einzuschätzen ist. Bei keiner der durchgeführten Begehungen konnte eine erhöhte oder dauerhafte Nutzung des Umfelds festgestellt werden, insbesondere auch im Vergleich zu anderen bereits vorgeschlagenen oder priorisierten Standorten. Darüber hinaus ist der Standort nicht im aktuellen Vortrag des Magistrats M 174 zum Toilettenkonzept enthalten. In einem ersten Schritt werden daher vorrangig die darin gelisteten und als besonders dringlich bewerteten Standorte bedient. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4954
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kontinuität für Weinstube im Römer und städtisches WeingutSTOB 1122.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1610 Betreff: Kontinuität für Weinstube im Römer und städtisches Weingut Nach rechtlicher Prüfung wäre weder eine Verlängerung des bestehenden, noch eine automatische Verlängerung des Vertrags vergabekonform. Vor diesem Hintergrund erfolge eine Neuausschreibung des Weinguts mit Wirkung zum 01.01.2026 Ein diesbezüglicher Magistratsvortrag wird derzeit vorbereitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.04.2024, V 933
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 3 - Was wurde umgesetzt vom Toilettenkonzept aus 2022?STOB 522.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1611 Betreff: Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 3 - Was wurde umgesetzt vom Toilettenkonzept aus 2022? Zu a): Dem Magistrat ist die Anforderung öffentlicher Toiletten auf Spielplätzen gut bekannt. Auf den genannten Spielplätzen ist nach Auskunft des Grünflächenamtes eine hohe Frequentierung zu verzeichnen. Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) hat zur Anfrage hinsichtlich der Testung der Kinder-Nottoiletten "oilette" Gespräche mit dem Grünflächenamt und dem Frankfurter Kinderbüro aufgenommen. Für den Einsatz einer solchen Toilette sind neben den Umsetzungsmöglichkeiten, den Unterhaltskosten für Reinigung und Wartung und der passenden Örtlichkeit auch rechtliche Aspekte zu prüfen und zu berücksichtigen. Das derzeit vorhandene Konzept der Kinder-Nottoilette ist noch nicht final geprüft. Das ABI hat sich mit den beiden Gründerinnen der "oilette" persönlich zu den offenen Fragen ausgetauscht. Im Nachgang muss von beiden Seiten geprüft werden, inwiefern sich die Schwierigkeiten in der Umsetzung lösen lassen. Weiterhin ist unter anderem die Zuständigkeit und Betreuung der Patinnen/Paten für die Organisation der notwendigen Hygienebeutel zu prüfen. Der mit dieser Aufgabe einhergehende Aufwand kann derzeit aus Kapazitätsgründen weder vom ABI noch vom Grünflächenamt übernommen oder sichergestellt werden. Aus vorgenannten Gründen können noch keine finalen Auskünfte und Ergebnisse zu einer möglichen Testung einer Kinder-Nottoilette erteilt und mitgeteilt werden. Darüber hinaus hat das ABI das Konzept "Nette Toilette" ins Leben gerufen. Mit diesem Modell sollen gezielt Gewerbetreibende gewonnen werden, ihre Toilettenanlagen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass dieses Konzept eine wertvolle Ergänzung zur bestehenden Infrastruktur darstellen wird und auch im Ortsbezirk 3 eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bringt. Es gibt bereits erste Interessierte in der näheren Umgebung der genannten Spielplätze, mit denen nun weitergehende Gespräche geführt werden. Mobile Toiletten wurden auf den genannten Spielplätzen im Ortsbezirk 3 bislang nicht aufgestellt, da das ABI wie beschrieben durch das Konzept "Nette Toilette" den Bedarf decken möchte. Auch für die Spielplätze gibt es darüber hinaus eine Priorisierung, die im Einklang mit den personellen und finanziellen Kapazitäten eingehalten werden muss. Zu b): Im Bereich des Ortsbezirks 3 steht im Amt für Wohnungswesen im Erdgeschoss jeweils eine Damen- und eine Herrentoilette (plus Urinal) zur Verfügung. Der Zugang wird der Öffentlichkeit gewährt. Dies umfasst die Öffnungszeiten des Dienstgebäudes (Montag bis Mittwoch 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Donnerstag 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 6:00 Uhr bis 15:00 Uhr), in denen die Pforte mit einem Sicherheitsdienst besetzt ist. Außerhalb dieser Zeiten kann aus Sicherheitsgründen kein Zugang gewährt werden, da keine bauliche Trennung der Sanitäranlagen zu den restlichen Räumlichkeiten gegeben ist und ansonsten der Zugang zu Diensträumen möglich wäre. Das Frankfurter Kinderbüro bietet zusätzlich die Möglichkeit zur Nutzung einer Toilettenanlage an. Zu den Bürozeiten des Frankfurter Kinderbüros (Montag bis Donnerstag, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) können die Toiletten genutzt werden. Ein freier Zugang ist nicht möglich. Zu c): Zunächst wurden alle Trinkhallen daraufhin gesichtet, ob die örtlichen Gegebenheiten für die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Toilette vorhanden sind. Wo dies der Fall ist, wurde mit den Trinkhallenmietern über die Bereitschaft zu einer Vereinbarung über den Betrieb einer öffentlichen Toilette gesprochen. Im Ortsbezirk 3 befinden sich drei städtische Trinkhallen: Matthias-Beltz-Platz: Der Mieter stellt bereits die vorhandene Außentoilette der Öffentlichkeit zur Verfügung. Hier wird aktuell geprüft, ob und wie die vorhandene Toilettenanlage erweitert werden kann, um der Vielzahl an Nutzenden gerecht zu werden. Eysseneckstraße/Holzhausenstraße: Die Trinkhalle steht unmittelbar in der Nähe des Holzhausenparks. In ca. 150 m Entfernung zur Trinkhalle wurde in 2019 im Holzhausenpark ein Toilettenmodul installiert. Eckenheimer Landstraße/Rat-Beil-Straße: Der Mieter ist bereit, seine außenliegenden Toiletten der Öffentlichkeit während der Öffnungszeiten zur Verfügung zu stellen. Ein Vertragsabschluss über den Betrieb steht unmittelbar bevor. Zum Kiosk auf dem Friedberger Platz ist anzuführen, dass das ABI lediglich Vermieter der Fläche ist. Der Kiosk selbst befindet sich im Eigentum des Betreibers. Zu d): Wie bereits unter Punkt a) erörtert, soll das Konzept "Nette Toilette" schnellstmöglich umgesetzt werden. Das ABI hat einige Gewerbetreibende zu der Beteiligung an dem Konzept angeschrieben. Sobald die notwendigen Informationsmaterialien durch den Konzeptgeber "Nette Toilette" eingetroffen sind, sollen diese zusätzlich werbenden Charakter haben und auf das Konzept aufmerksam machen. Geplant sind darüber hinaus Plakate, die an frequentierten Plätzen verteilt werden sollen. Eine Pressemitteilung wurde bereits veröffentlicht. Bei der Umsetzung des "Nette Toilette"-Konzepts wird das ABI den Ortsbezirk 3 besonders in den Fokus nehmen und die ansässigen Gastronomen aktiv in den Prozess einbeziehen. Zu e): Der Einsatz von Komposttoiletten in geeigneten Grünanlagen wurde bereits an einigen Stellen umgesetzt. An den Standorten Affentorplatz, Rose-Schlösinger-Anlage, Spielplatz am Seehofpark und Konstanzer Straße wurden mobile Komposttoiletten aufgestellt. Da für den Einsatz von Komposttoiletten entsprechende Gegebenheiten erforderlich sind und zudem die Betriebskosten mehr als fünffach so hoch sind wie bei herkömmlichen Dixi-Toiletten, war es notwendig, die Bedarfe eingehend zu prüfen und zunächst die priorisierten Standorte zu bedienen. Die mobilen Komposttoiletten werden sehr gut angenommen. Zu f): Im Ortsbezirk 3 stehen bereits Toilettenanlagen im Bethmannpark und Holzhausenpark zur Verfügung. Die in der Vorlage M 174 genannten Vorschläge für den Matthias-Beltz-Platz und den Wasserpark konnten bisher noch nicht umgesetzt werden. Der Bedarf dieser Anlagen wurde durch den Magistrat anerkannt, weshalb auch die beiden Standorte bereits in den Stadtverordnetenbeschluss aufgenommen wurden. Die in der Vorlage M 174 als geöffnet bezeichneten Anlagen sind in Betrieb und werden durch das ABI betrieben. Die Umsetzung des Toilettenkonzepts hängt von den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen ab. Einige Projekte sind bereits abgeschlossen, während andere in naher Zukunft oder mittel- bis langfristig realisiert werden. Eine Priorisierung der Standorte wurde vorgenommen, sodass zunächst unter anderem die Standorte Hauptwache und Alte Oper umgesetzt werden. Der Magistrat wird alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht vorlegen. Das Ziel bleibt, eine nachhaltige und benutzerfreundliche Toiletteninfrastruktur in Frankfurt am Main zu etablieren. Selbstverständlich werden dabei auch die Bedürfnisse an behindertengerechten Toiletten berücksichtigt. Zu g): Die Reinigung der öffentlichen Toiletten folgt klaren Vorgaben. Über den Dienstleister FES werden alle öffentlichen Anlagen mindestens einmal täglich gereinigt, an einigen hoch frequentierten Anlagen mehrmals täglich. Zudem gibt es Anlagen, an denen Reinigungspersonal vor Ort ist. Die Reinigungsintervalle und der Sauberkeitszustand werden in regelmäßigen Abständen durch das ABI geprüft und dokumentiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6764
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Getrennte Müllsammlung in den NordendschulenSTOB 922.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1612 Betreff: Getrennte Müllsammlung in den Nordendschulen a) Ist in den Reinigungsverträgen für die Schulen die Mülltrennung vorgesehen? Die Restabfall-, Hygiene-, Bioabfall-, Verpackungsabfall (DSD-Grüner Punkt) und Altpapiersammler sind lt. Tätigkeitsverzeichnis zu leeren, auszuwischen und mit Abfallbeuteln zu versehen. Bei dem Reinigungssystemwagen ist darauf zu achten, dass eine Sortierung und Getrennthaltung von Rest-, Papier-, Bio- und Verpackungsabfall grundsätzlich möglich ist. Die eingesetzten Reinigungskräfte des Reinigungsdienstleisters sind diesbezüglich gesondert zu schulen. Die Bereitschaft zur Mülltrennung an den Nordendschulen in den Klassenräumen ist abhängig vom individuellen pädagogischen Schulkonzept. Sobald eine Schule aufgrund ihres Konzeptes den Wunsch zur getrennten Müllsammlung hat, können entsprechende Müllbehältnisse über das vom Schulträger zur Verfügung gestellte Schulbudget beschafft werden. Sollte das zur Verfügung stehende Schulbudget einmal nicht auskömmlich sein, kann die Schule sich an die für sie zuständige Bildungsregion des Stadtschulamtes in der Abteilung 4 wenden und bekommt dort die notwendige Unterstützung. b) Wenn nein, warum nicht und wird das künftig in die Ausschreibungen aufgenommen? Für die Zukunft werden Überlegungen und Konzepte entwickelt, um auch in den Klassenräumen das Thema Mülltrennung anzugehen. Hierzu müssen die Abstimmungen mit verschiedenen städtischen Ämtern und dem Staatlichen Schulamt angestoßen werden, um Konzepte zu erarbeiten und die Voraussetzungen für eine Umsetzung zu schaffen. Das getrennte Sammeln in den Schulen benötigt ganz individuelle Entscheidungen der internen Schulorganisation bzw. des Schulkonzeptes. Dabei können die Konzepte innerhalb der Schulen variieren. Eine pauschale Ausstattung mit Müllbehältnissen in den Klassenräumen ist keine ausreichende Maßnahme, um Schulen zur konsequenten und dauerhaften Mülltrennung zu bewegen. Vielmehr gilt es, die individuellen Konzepte anzunehmen. Hierbei handelt es sich stets um ein schulpädagogisches Thema. c) Wenn ja, warum gibt es dann standardmäßig nur einen Mülleimer pro Raum und keine Müllbehältnisse, die getrennte Müllsammlung ermöglichen? Das getrennte Sammeln in den Schulen benötigt ganz individuelle Entscheidungen der internen Schulorganisation bzw. des Schulkonzeptes. Dabei können die Konzepte innerhalb der Schulen variieren. Eine pauschale Ausstattung mit Müllbehältnissen in den Klassenräumen ist keine ausreichende Maßnahme, um Schulen zur konsequenten und dauerhaften Mülltrennung zu bewegen. Vielmehr gilt es, die individuellen Konzepte anzunehmen. Hierbei handelt es sich stets um ein schulpädagogisches Thema. Die Beschaffung von Müllbehältnissen für die Klassenräume obliegt der jeweiligen Schule. d) Liegen dem Magistrat Erkenntnisse vor, an wie vielen Schulen im Nordend der Müll getrennt gesammelt wird? Eine Mülltrennung erfolgt in den nachfolgend aufgeführten Schulen: Berufliche Schulen Berta Jourdan Comeniusschule Elisabethenschule Hans-Böckler-Schule IGS Nordend Merianschule Musterschule Schwarzburgschule Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 781
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten - Parkplätze schaffenSTOB 1122.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1613 Betreff: Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten - Parkplätze schaffen Das Gebäude bestehend aus den Teilen Mittlerer Hasenpfad 25 und Großer Hasenpfad 42-48 wurde von den Eigentümern an die Stadt Frankfurt als Interimsstandort für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad vermietet. Die geänderte Nutzung bedarf eines geänderten Konzepts für die bisher ausschließlich für die KFZ-Nutzung vorgesehene Garage. Weiterhin war eine Maßgabe der Mietvertragsverhandlungen, dass die Betriebskosten möglichst reduziert werden können. Aus diesem Grund wurde in der Nutzungsänderung beantragt, die Tiefgarage, welche ehemals eine Großgarage gewesen ist, zu teilen und einen Teil für das Abstellen von insgesamt 279 Fahrrädern zu nutzen, einen Teil für die erforderlichen 22 Stellplätze weiter zu nutzen und einen Teil stillzulegen. Um Unfälle auszuschließen, mussten die Bereiche der Fahrradstellplätze von den PKW-Stellplätzen baulich getrennt werden, das heißt, die Tiefgarage ist jetzt zweigeteilt. Durch die Trennung für Fahrrad- und Autoverkehr steht nun an jeder Seite des Gebäudes nur eine kombinierte Ein- und Ausfahrt zur Verfügung. Für die geringe Zahl an Autostellplätzen und den geringen zu erwartenden Gegenverkehr durch ähnliche An- und Abfahrtzeiten ist dies, auch im Hinblick auf die Wartesituation im öffentlichen Bereich, gut realisierbar. Bei einer Fremdnutzung würde ein Ausfahrtverkehr von Nutzenden, die morgens zur Arbeit fahren, mit ankommenden Lehrkräften kollidieren und größere Wartezeiten mit Rückstaugefahr in den öffentlichen Bereich mit sich bringen. Weiterhin wird der von den KFZ belegte Bereich nun bauordnungsrechtlich als Mittelgarage geführt und nicht wie früher als Großgarage, was für Lüftung, Entrauchung und Feuerlöscheinrichtungen Erleichterungen mit sich bringt, die die Betriebskosten reduzieren. Exemplarisch sei hier die Sprinkleranlage genannt, die nicht mehr in Betrieb bleiben muss, wodurch entsprechende Wartungskosten vermieden werden. Insgesamt sind von den 22 benötigten KFZ-Stellplätzen 21 in der Tiefgarage untergebracht und 1 Stellplatz ist als Behindertenstellplatz in den Außenbereich integriert. Überzählige Stellplätze sind in der Tiefgarage nicht mehr vorhanden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5464
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35STOB 1122.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1614 Betreff: Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 Die in der Anregung erwähnte Wärmepumpe dient ausschließlich für die Beheizung der Schulsporthalle. Daher wird die Anlage im Sommer, aber auch in den Übergangszeiten, nicht in Betrieb sein. Darüber hinaus wird eine automatische Abschaltung der Anlage in den Nachtstunden vorgenommen. Im nächsten Schritt werden die im Betrieb aufkommenden Lärmwerte ermittelt und mit den zulässigen Werten der "TA-Lärm" (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) für ein Mischgebiet verglichen. Anhand der Ergebnisauswertung werden darüberhinausgehende notwendige Maßnahmen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt, so dass die Lärmbelastung auf ein Minimum begrenzt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6873
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Nutzung Neues SchlossSTOB 822.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1615 Betreff: Höchst: Nutzung Neues Schloss Der Magistrat begrüßt das rege Interesse der Menschen von Höchst an dem Neuen Schloss sowie an der Entwicklung der gesamten Altstadt. Das ehrwürdige und denkmalgeschützte Neue Schloss in Burggraben 1 in Frankfurt Höchst hat über die Jahrhunderte verschiedene Nutzungen erfahren. Die Liegenschaft befindet sich seit 2002 im Privateigentum der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Der Magistrat wird seine Möglichkeiten der Einflussnahme zur Öffnung und Nutzung der privaten Schlossanlage prüfen. Zwischenzeitlich hat sich der Vereinsring Höchst an die Eigentümerin des Schlosses gewendet und vorgeschlagen, das neue Schloss im Rahmen des Tages des offenen Denkmals 2025 zu öffnen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die vorgeschlagene mögliche Nutzung des Schlosses als Kindertagesstätte wird aufgrund des fehlenden Bedarfs nicht weiter geprüft. Die Versorgungslage im Krippen- und Kindergartenbereich im Planungsbezirk Höchst bedarf keiner weiteren Ausbaumaßnahmen. Nach Umsetzung aller in Planung befindlichen Maßnahmen wird eine Versorgung von 51 % (40 % ist das Versorgungsziel) für Krippenkinder und 102% (100% ist das Versorgungsziel) für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren erreicht. Die Hostatoschule sowie die Robert-Blum-Schule bauen ihre Kapazitäten für den Ganztag vollständig aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6810
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offenSTOB 922.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1616 Betreff: Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen Zu 1.: Die Eilbedürftigkeit im Verfahren des Beschlusslaufes für den notwendigen Gremienbeschluss resultierte aus den seitens der Verkäuferin bestehenden Anforderungen in Bezug auf den Abwicklungszeitraum für die Flächenveräußerung im Bereich Parkstadt II. Zu 2.: Eine Bürgerbeteiligung wird im Zuge der Erarbeitung der Pläne für das Areal erfolgen Zu 3.: Aufgrund der Seveso-Richtlinie ist derzeit eine Wohnbebauung auf dem Areal nicht möglich. Zu 4.: Die Flächen in der Parkstadt Unterliederbach wurden in der Vergangenheit teilweise gewerblich und/oder industriell genutzt. Bei in der Vergangenheit punktuell durchgeführten Untersuchungen wurden insgesamt keine relevanten hochgradigen Belastungen festgestellt. Genauere Erkenntnisse können erst im Rahmen von Voruntersuchungen zu einer künftigen Nutzung erlangt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 825
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umgestaltung des Spielhofs der Kita St. Dionysius, Herbert-von-Meister-Straße in Sindlin-gen/Pfarrei St. MargaretaSTOB 1122.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1617 Betreff: Umgestaltung des Spielhofs der Kita St. Dionysius, Herbert-von-Meister-Straße in Sindlin-gen/Pfarrei St. Margareta Die Planungen des Trägers zur Umgestaltung des Außengeländes der Kita St. Dionysius sind abgeschlossen. Das Stadtschulamt stimmte diesen bei einem Ortstermin am 16. Oktober 2024 zu. Der Bedarf zur investiven Förderung zum Platzerhalt der Betreuungsplätze war und ist gegeben. Die Förderanträge für die Umgestaltung des Außengeländes wurden vom Magistrat am 22. August 2025 beschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1207
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machenSTOB 922.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1618 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Die Dienstwohnungen an der Michael-Ende-Schule stehen seit einiger Zeit leer und konnten bislang nicht neu belegt werden. Dies ist dem schlechten baulichen Zustand geschuldet. Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) hat eine Begehung bezüglich der Elektrosicherheit durchführen lassen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Verkabelung nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht und komplett erneuert werden muss. Darüber hinaus sind die Wohnungen mit alten Gasöfen ausgestattet, die nicht mehr voll funktionsfähig und gebrauchssicher sind. Die Sanierung der Wohnungen bedarf der Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen, die entsprechend eingeplant werden müssen. Wann dies realisierbar ist, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen. Aktuell werden mit Priorität Dienstwohnungen renoviert und saniert, für die ein Bedarf durch Schulhausverwaltungen besteht. Die Dienstwohnungen sind stark renovierungsbedürftig und können daher nicht - ohne eine grundständige Sanierung - für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6795
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sanierung Johann-Hinrich-Wichern-SchuleSTOB 822.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1619 Betreff: Sanierung Johann-Hinrich-Wichern-Schule Zu 1. Die Turnhalle wurde instandgesetzt und kann wieder genutzt werden Zu 2. Der Umzug befindet sich bereits in Planung. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde der Schule ein Termin im April vorgeschlagen, der nicht bestätigt werden konnte. Die Vereinbarung eines neuen Termins mit der Schule steht nun aktuell noch aus. Zu 3.) Die Arbeiten sind abgeschlossen, der Umzug der Küche erfolgte im Juni 2025. Zu 4.) Das Fallrohr am neuen Dach des Containers wurde Ende Mai fertig gestellt. Zu 5.) Die Entfernung des Schotters ist am 05.06.2025 erfolgt. Zu 6.) Die Maßnahme wurde in der 20. KW. durchgeführt. Das Büro kann wieder genutzt werden. Zu 7.) Eine bauliche Erweiterung der Toiletten ist aufgrund der Rahmenbedingungen vor Ort nicht möglich. Der Schulleitung wurde in einem Vor-Ort-Termin durch den Objektverantwortlichen im Februar 2024 als Alternative die Aufstellung von Sanitärcontainern angeboten. Zu 8.) Die beiden vorhandenen Fahnenmaste sind intakt. Zu 9.) Der Zugang der Schulleitung zu einzelnen Räumlichkeiten ist aus Vertrags- und Sicherheitsaspekten nicht möglich. Dabei handelt es sich um bestimmte Putzmittel- oder Technikräume. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6991
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mängel an städtischen GebäudenSTOB 922.09.2025
S A C H S T A N D :Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025,ST 1620Betreff:Mängel an städtischen GebäudenDer Magistrat nimmt zu der vom Ortsbeirat 10 gestellten Anregung wie folgt Stellung. Die Antworten auf die Fragen 1 bis 5 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahren statt warten: Optimierung der Ampelsteuerung Europa-Allee 133/147STOB 1222.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1621 Betreff: Fahren statt warten: Optimierung der Ampelsteuerung Europa-Allee 133/147 Bereits heute wird der angesprochene Sensor (Kamera) zur Steuerung des verkehrsabhängigen Programms verwendet. Allerdings kann der Verkehr aus der Tiefgarage nicht jederzeit eingreifen, sondern nur zu bestimmten Zeitpunkten im Signalumlauf (Teilverkehrsabhängige Steuerung). Die Europaallee, auf der hier auch zwei Buslinien verkehren, wird dabei priorisiert behandelt. Eine Prüfung des Signalplanmitschriebes (02.04.2025 von 7 bis 10 Uhr) hat hinsichtlich Wartezeiten für die Parkhausausfahrt keine Auffälligkeiten ergeben. Somit sind steuerungsseitig keine Änderungen vorgesehen. Dennoch wurde der angesprochene Sensor (Kamera) durch die Signalbaufirma (Yunex) geprüft um Fehlfunktionen auszuschließen. Es wurden keine technischen Probleme festgestellt. Eine Optimierung der Signalsteuerung zugunsten der Parkhausausfahrt wird abgelehnt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6659
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wartefrist ade - sicher und zügig zu Fuß über die Europa-AlleeSTOB 822.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1622 Betreff: Wartefrist ade - sicher und zügig zu Fuß über die Europa-Allee Für die angesprochene Lichtsignalanlage im Bereich Europaallee 147 sowie an allen anderen Anlagen entlang der Europaallee zwischen Emser Brücke und Pariser Straße ist eine Überplanung vorgesehen. Ziel der Überarbeitung ist es, die Lichtsignalanlagen entlang der Europaallee künftig besser aufeinander abzustimmen, auch um dem Busverkehr Vorteile zu verschaffen. Das Sicherstellen des Querens derart langer Fußgängerfurten über die gesamte Europaallee stellt jedoch aufgrund des hohen Zeitbedarfs eine signaltechnische Herausforderung dar. In den Planungen wurde berücksichtigt, dass das Queren in einer Richtung an den genannten Anlagen möglich sein wird. Zudem wird angestrebt, das Queren auch in der jeweiligen Gegenrichtung zu ermöglichen, sofern die Verkehrslage dies zulässt. Die Planungen hierzu sind nahezu abgeschlossen, der genaue Zeitpunkt der Umsetzung vor Ort ist jedoch noch offen. Bei der zukünftigen Planung der U5-Verlängerung in das Europaviertel müssen die Signalanlagen erneut überarbeitet werden. Auch im Zuge dieses Projektes wird der Komfort für den Fußverkehr berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7076
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IIISTOB 1322.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1623 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III Der Magistrat lehnt die angeregten Maßnahmen ab, um eine Überbeschilderung zu vermeiden. Im angesprochenen Bereich besteht bereits eine eindeutige Regelung. Der Parkbeginn ist klar gekennzeichnet, der Bordstein davor ist abgesenkt. Im Einmündungsbereich (5-m-Bereich) besteht ein gesetzliches Haltverbot. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7063
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzierenSTOB 822.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1624 Betreff: Kühlcontainer mit Generatoren in der Poststraße - Lärmbelastung reduzieren Der Magistrat hat die zuständige DB InfraGO AG um eine Stellungnahme gebeten. Diese teilte mit, dass die aufgestellten Kühlcontainer eine Übergangslösung darstellen. Diese Situation ist für Anwohner:innen oder Vorbeigehende unangenehm, das ist der DB bewusst. Die Maßnahme wird jedoch in absehbarer Zeit beendet sein. Bis dahin bittet das Unternehmen noch um etwas Geduld. Die getroffenen Maßnahmen laufen ordnungsgemäß, und die DB InfraGO AG ist bestrebt, die Auswirkungen auf das Umfeld so gering wie möglich zu halten. Zum besseren Verständnis teilt das Unternehmen weiter mit: "Hintergrund ist, dass wir die bestehenden Kühllagerflächen im Kellergeschoss des Nordbaus räumen mussten, um dort dringend erforderliche Schadstoffsanierungen und Medienfreischaltungen durchführen zu können. Ein dauerhafter Verbleib der Container war zwar ohnehin nicht vorgesehen, jedoch müssen die Baumaßnahmen durchgeführt werden um im Projekt weiter voran zu schreiten und eine Einschätzung zur Menge der Schadstoffsanierungen konnte zum damaligen Zeitpunkt keiner treffen. Nach aktuellem Stand ist die Standzeit der Kühlcontainer bis zum Ende des Jahr 2025 notwendig. Auch im Zuge des Projekts "Reaktivierung Gleis 25", dessen Beginn nach aktuellem Stand für Januar 2026 geplant ist, muss der betreffende Bereich wieder vollständig freigeräumt werden. Demnach ist der Rückbau der Kühlcontainer bis Ende 2025 vorgesehen. Bezüglich der angesprochenen Geräuschentwicklung möchten wir versichern, dass uns die Situation bewusst ist. Wir haben bereits gemeinsam mit der ausführenden Baufirma mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung geprüft. Leider konnten wir - unter bautechnischen Gesichtspunkten - keine effiziente Lösung identifizieren, die in einem sinnvollen Verhältnis zur verbleibenden kurzen Nutzungsdauer steht. Eine durchgeführte Messung hat ergeben, dass die Emissionen der Kühlaggregate deutlich unterhalb der bei vergleichbaren Baumaßnahmen zulässigen Schwelle von 80 dB(A) liegen. Je nach Windrichtung lag der Wert zwischen 50 und 60 dB(A)." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7071
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum WestbahnhofSTOB 1022.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Zwischen dem Markus-Krankenhaus und dem Westbahnhof stehen bereits heute ÖPNV-Verbindungen zur Verfügung: Die Straßenbahnlinie 16 verkehrt vom Markus-Krankenhaus zur Haltestelle "Adalbert-/Schloßstraße"; von dort ist der Westbahnhof fußläufig erreichbar. Alternativ dazu kann an der Haltestelle "Adalbert-/Schloßstraße" in die Buslinien M32 oder M36, die zum Westbahnhof fahren, umgestiegen werden. An der Haltestelle "Schönhof" besteht die Möglichkeit, von der Buslinie M34 in die Linie M73, die ebenfalls den Westbahnhof bedient, umzusteigen. Darüber hinaus bestehen im Rahmen der konzeptionellen Weiterentwicklungen des Busliniennetzes Überlegungen, eine Buslinie über die Haltestelle "Markus-Krankenhaus" hinaus bis zum Westbahnhof zu verlängern. Dies würde für einige Fahrtrelationen die Umsteigehäufigkeit insbesondere zum Westbahnhof reduzieren. Die Prüfung der Linienverlängerung ist noch nicht abgeschlossen. Voraussetzungen sind die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit für den Linienbusverkehr von der Rödelheimer Straße in die Schloßstraße sowie die Einrichtung einer zusätzlichen Buswarteposition im Bereich der Kasseler Straße auf der Ostseite des Westbahnhofs. Am Westbahnhof enden bzw. beginnen derzeit die drei Buslinien M32, M36 und M73, die zusammen fünf Steige belegen. In der Kasseler Straße gibt es im Bestand keine Möglichkeit, eine weitere Bushaltestelle und Warteposition einzurichten. Würde eine zusätzliche Buslinie zum Westbahnhof geführt werden, müsste im Gegenzug eine der genannten Buslinien zu einer anderen Endhaltestelle verlegt werden und könnte den Westbahnhof nicht mehr bedienen. Des Weiteren bestehen konzeptionelle Überlegungen, die Straßenbahn wieder regulär über den Westbahnhof verkehren zu lassen (vgl. lokaler Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+, S. 101 ff.). Für die Realisierung einer solchen Straßenbahnanbindung würde dann die verkehrsfunktionale Aufteilung der Kasseler Straße von Grund auf überplant werden. Ob dann perspektivisch am Westbahnhof mehr Bussteige zur Verfügung stehen werden - oder wegen einer Straßenbahnhaltestelle gar weniger -, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bushaltestellen im Kettenhofweg verbessernSTOB 822.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1626 Betreff: Bushaltestellen im Kettenhofweg verbessern Eine Bushaltestelle dieser Art mit einfacher Ausstattung, wie die noch nicht barrierefrei ausgebaute Bushaltestelle "Kettenhofweg" (beide Ri.) der Linie 50 in der Mendelssohnstraße, wird grundsätzlich erst bei einem späteren barrierefreien Ausbau mit einer ortsfesten Wartehalle nachgerüstet, sofern hinreichend viele Einsteiger verzeichnet werden, auf dem Gehweg oder auf der Fahrgastwartefläche ausreichend Platz vorhanden ist sowie Baumwurzeln oder Leitungstrassen im Untergrund ein Fundament zulassen. Die Aufstellung einer ortsfesten Wartehalle ist aufwendig und kostenintensiv, da diese ein Unterflurfundament, einen Stromanschluss und eine Erdung benötigt. Bei den Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit muss eine Bestandswartehalle oftmals vorübergehend abgebaut sowie deren Fundament ausgegraben und erneuert werden. Dies gilt auch für den Stromanschluss und die Erdung. Daher werden ortsfeste Wartehallen nachträglich i. d. R. erst im Rahmen einer geförderten Gesamtmaßnahme aufgestellt. Die Bushaltestelle "Kettenhofweg" (beide Ri.) ist derzeit noch keinem Umbauvorhaben zugeordnet. Im Stadtgebiet gibt es viele Bushaltestellen, an denen ein ortsfester Wetterschutz aufgrund des oben geschilderten hohen Aufwandes nicht kurz- oder mittelfristig baulich herstellbar ist. Übergangsweise könnte eine mobile Wartehalle (mit Bodenplatte) aufgestellt werden. Allerdings sind derzeit keine mobilen Wartehallen frei verfügbar, da alle an anderen Haltestellen eingesetzt sind. Sobald mobile Wartehallen wieder frei werden, kann geprüft werden, ob eine davon an die Bushaltestelle "Kettenhofweg" versetzt werden könnte. Bei der Entscheidung darüber spielen - neben den Platzverhältnissen auf dem Gehweg - die täglichen Einsteigerzahlen der potenziell in Frage kommenden Haltestellen eine wesentliche Rolle. Im Fall der Haltestellen "Kettenhofweg" ist die Fläche auf dem Gehweg aufgrund des Radweges ggf. sogar zu schmal, um eine mobile Wartehalle mit einer Bodenplatte aufzustellen. An der Haltestelle "Kettenhofweg" in Fahrtrichtung Festhalle/Messe werden übergangsweise Sitzbänke aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7062
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhenSTOB 922.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Zu 1. und 2.: Erfahrungsgemäß beschweren sich Anwohner:innen gerade in Wohngebieten über den Lärm durch den motorisieren Verkehr bei eingerichteten Fahrbahnschwellen. Verursacht wird dieser Lärm unter anderem durch "springende" Ladungen bei Lieferfahrzeugen, aber auch generell durch Geräusche beim Beschleunigen und Bremsen. Überdies sind die Schwellen für Radfahrer:innen ein Hindernis, gerade bei Dunkelheit und Nässe. Und auch die Feuerwehr und Rettungsdienste könnten eingeschränkt werden. Die Anregung nach Fahrbahnschwellen wird für beide Örtlichkeiten abgelehnt. Sollte mit "Warnschilder" das Verkehrszeichen 133 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Achtung Fußgänger" gemeint sein, ist eine Anbringung weder notwendig noch statthaft. Die Friesengasse ist Teil einer Tempo 30-Zone, in der immer mit querendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Zu 3.: Bei dem als "legal" bezeichneten Parkplatz handelt es sich nicht um einen solchen. Das Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich ist nur in besonders gekennzeichneten Bereichen zugelassen. Außerdem befindet sich dort ein Schacht, auf dem das Parken ebenfalls nicht gestattet ist. Deshalb werden dort Fahrradbügel aufgestellt, sodass nicht mehr im gewünschten Bereich, aber auch nicht mehr im hinteren Bereich geparkt werden kann (siehe Plan). Zu 4.: In diesem Bereich gilt bereits ein Haltverbot im Sinne der StVO, welches durch den Ausbauzustand deutlich zu erkennen ist (Bordsteine, Bäume, Parkordnung). Es wird geprüft, wie sich das Beparken durch eine bauliche Absicherung verhindern lässt. Zum Punkt Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße wird im Rahmen des parallel laufenden Vorgangs OM 7057 Stellung genommen. Anlage 1 (ca. 99 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Rückbau der vor Kurzem installierten Fahrradbügel in der Kaufunger StraßeSTOB 222.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1628 Betreff: Rückbau der vor Kurzem installierten Fahrradbügel in der Kaufunger Straße Der Magistrat schlägt vor, aus sachlichen und wirtschaftlichen Gründen die Radbügel vorerst zu belassen und frühestens im Sommer 2026 über einen möglichen Rückbau zu entscheiden. Erfahrungsgemäß werden neue Fahrradabstellanlagen oft erst nach mehreren Monaten gut angenommen. Die Radbügel auf der Parkfläche vor der Kaufunger Straße 10 dienen zudem der Verkehrssicherheit und sorgen für deutlich bessere Sichtbeziehungen - sowohl für den querenden Fuß- als auch für den Radverkehr, der dort legal entgegen der Einbahnstraße fahren darf. Direkt neben den Bügeln befinden sich taktile Leitelemente. Diese sind insbesondere für seh- und mobilitätseingeschränkte Personen essenziell. Angesichts der geplanten Eröffnung einer Grundschule in der Kaufunger Straße ist es wichtig, dass Kinder auf dem Schulweg eine gute Sicht auf den Straßenverkehr erhalten. Parkende Autos an dieser Stelle würden diese Sicht vollständig versperren. Das Café Heimelig, Diemelstraße/Ecke Kaufungerstraße, wird zukünftig die Außengastronomie in der ehemaligen Parkbucht und nicht mehr auf dem Gehweg anbieten, was der Fußgängerfreundlichkeit und Aufenthaltsqualität in diesem Bereich dient. Die Radbügel schützen die Außenflächen vor dem Kfz-Verkehr. Da das Café stark von Radfahrenden besucht wird, geht der Magistrat davon aus, dass die Radbügel zukünftig gut genutzt werden. Generell setzt der Magistrat die Ortsbeiräte über Verfügungen des Radfahrbüros stets vor der Umsetzung einer Maßnahme in Kenntnis. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat daher künftig frühzeitig zu reagieren, falls dieser mit einer verfügten Planung nicht einverstanden ist. So können gegebenenfalls Planungen geändert oder angepasst und zusätzliche Kosten vermieden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6908 Antrag vom 22.04.2026, OF 2/2
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahndenSTOB 922.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1629 Betreff: Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden Vorläufige Stellungnahme: Die Abstimmung zwischen den beteiligten Dezernaten dauert noch an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1225
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Obststand auf dem MerianplatzSTOB 822.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1630 Betreff: Obststand auf dem Merianplatz Auch wenn der Wunsch des Ortsbeirats gut nachvollziehbar ist, kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen. Der öffentliche Raum ist zunehmend durch Sondernutzungen belegt - sei es nun durch die Außengastronomie oder auch durch Baustelleneinrichtungsflächen. Umso wichtiger ist es daher, dass die Stadt den Gemeingebrauch auf Straßen, Wegen sowie Plätzen sicherstellt und gleichzeitig die Nutzung durch die Industrie, den Handel und die Gastronomie sachgerecht steuert. Vor diesem Hintergrund gilt, dass Verkaufsstände aller Art im Stadtgebiet nicht genehmigt werden. Ausnahmen sind lediglich die "historisch gewachsenen" Verkaufsstände. Solche Stände sind aber an die jeweilige Erlaubnisnehmerin beziehungsweise den Erlaubnisnehmer gebunden. Bei einem Wechsel einer Betreiberin oder eines Betreibers wird keine Erlaubnis mehr erteilt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Verkaufsstände mit saisonalen Produkten wie Erdbeeren und Spargel. Bei solchen Ständen gibt es regelmäßig eine Genehmigung im Rahmen der satzungsmäßigen Vorgaben. Grundlage für das Handeln des Magistrats muss dabei immer der Gleichbehandlungsgrundsatz sein. Bei vergleichbaren Rahmenbedingungen darf er Menschen nicht unterschiedlich behandeln, also beispielsweise dem einen eine Genehmigung erteilen und dem anderen nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7035
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1A - Teil 4STOB 1022.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1631 Betreff: Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1A - Teil 4 Vorläufige Stellungnahme: Der für die Ausschreibung erforderliche Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Das um 1886 errichtete ehemalige Pförtnerhäuschen in der Sebastian-Rinz-Straße 1a ist als Einzelkulturdenkmal im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen erfasst. Das Gebäude befindet sich im Nordosten des Grüneburgparks, bei dem es sich ebenfalls um ein Einzelkulturdenkmal (Gartendenkmal) handelt. Alle geplanten Umnutzungen, Instandsetzungen- und Sanierungsarbeiten sowie alle Maßnahmen im Umfeld des Gebäudes sind daher denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht ist keine Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Maßnahmen und Planungen werden im Genehmigungsverfahren mit den Denkmalbehörden abgestimmt. Sobald die Ergebnisse der weiteren erforderlichen Prüfungen vorliegen, wird die Vergabe der Liegenschaft erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5131
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.