Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung bezüglich des Verbots von Werbeständern am Abenteuerspielplatz Riederwald zu überdenken. Der Antrag zielt darauf ab, die Tradition fortzusetzen und die Verwendung von umweltschädlichen Materialien für Werbung zu vermeiden.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, ihre Entscheidung zu revidieren, dass der Verein Abenteuerspielplatz Riederwald seine traditionellen Werbeständer nicht mehr aufstellen darf.
Begründung
Hintergrund ist anscheinend ein Exklusivvertrag der Stadt mit einem privaten Werbeunternehmen. Es kann nicht sein, das die großartige Arbeit der Abenteuerspielplatz Riederwald den Erwerbsinteressen eines Reklamekonzerns geopfert wird. Seit Jahrzehnten haben die Aufsteller des Vereins niemanden gestört. Das Aufhängen von Hohlkammerplakaten würde Unmengen von Plastikmüll verursachen, der bei den Dreiecksständern nicht anfällt. Wir wissen, dass der Verein immer peinlich genau darauf achtet, Ständer nur dort aufzustellen, wo weder der Verkehr behindert noch Verkehrszeichen verdeckt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2025Sie sind hierOFOF 815/11Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. Januar 2026OAOA 590Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!Anregung
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1020Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom TischStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, CDU und Linke gegen fraktionslos (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)