Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats empfiehlt, das Verbot von Dreieckständern als Werbemittel aufzuheben. Das Verbot wird als verkehrsgefährdend und die Barrierefreiheit einschränkend angesehen. Vereine sollen jedoch weiterhin die Möglichkeit haben, kostenlos Werbung zu schalten.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Dreieckständer - unabhängig davon, ob sie für kommerzielle oder gemeinnützige Zwecke genutzt werden - sind als Werbemittel in der Stadt Frankfurt am Main seit Inkrafttreten der neuen Sondernutzungssatzung am
- Juli 2024 nicht mehr genehmigungsfähig. Dreieckständer schränken die Sichtverhältnisse im Verkehrsraum generell ein und sind damit verkehrsgefährdend, ferner beeinträchtigen sie die Barrierefreiheit und haben einen negativen Einfluss auf den öffentlichen Raum. Die Sondernutzungssatzung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen und ist im Sinne der Gleichbehandlung für alle gültig. Gemeinnützige Vereine, beispielsweise der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V., haben jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, kostenfrei mit Plakaten in verschiedenen Größen - außer Dreieckständern - in den Stadtteilen für ihre Veranstaltungen zu werben. Die Vereine müssen folglich keine kostenpflichtigen Werbeanlagen buchen. Vereine können sich über die Möglichkeit der kostenfreien Werbung beim Amt für Straßenbau und Erschließung (Sachgebiet Sondernutzung) informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2025OFOF 815/11Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. Januar 2026OAOA 590Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!Anregung
- 15. Juni 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1020Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom TischStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab