Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass der Magistrat die Entscheidung über das Verbot von Dreiecksständern für Werbung durch den Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zurücknimmt, um die gemeinnützige Arbeit nicht den Interessen eines privaten Reklameunternehmens zu opfern. Dies dient dem Schutz der Interessen der Frankfurter Bevölkerung, insbesondere der Kinder.
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine Entscheidung zu revidieren, dass der Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. sowie andere gemeinnützige Vereine die sogenannten Dreiecksständer für Werbung nicht mehr aufstellen dürfen.
Begründung
Hintergrund ist anscheinend ein Exklusivvertrag der Stadt Frankfurt mit einem privaten Werbeunternehmen. Es kann nicht sein, dass die großartige Arbeit des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. den Erwerbsinteressen eines Reklamekonzerns geopfert wird. Seit Jahrzehnten haben die Aufsteller des Vereins niemanden gestört. Das Aufhängen von Hohlkammerplakaten würde Unmengen von Plastikmüll verursachen, der bei den Dreiecksständern nicht anfällt. Der Ortsbeirat weiß, dass der Verein immer peinlich genau darauf achtet, die Dreiecksständer nur dort aufzustellen, wo weder der Verkehr behindert noch Verkehrszeichen verdeckt werden. Es geht um ein gemeinnütziges Anliegen, das im Interesse aller Frankfurterinnen und Frankfurter mit Kindern ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2025OFOF 815/11Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. Januar 2026Sie sind hierOAOA 590Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!Anregung
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1020Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom TischStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)