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Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!

Vorlagentyp: OA
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass der Magistrat die Entscheidung über das Verbot von Dreiecksständern für Werbung durch den Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zurücknimmt, um die gemeinnützige Arbeit nicht den Interessen eines privaten Reklameunternehmens zu opfern. Dies dient dem Schutz der Interessen der Frankfurter Bevölkerung, insbesondere der Kinder.

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Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine Entscheidung zu revidieren, dass der Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. sowie andere gemeinnützige Vereine die sogenannten Dreiecksständer für Werbung nicht mehr aufstellen dürfen.

Begründung

Hintergrund ist anscheinend ein Exklusivvertrag der Stadt Frankfurt mit einem privaten Werbeunternehmen. Es kann nicht sein, dass die großartige Arbeit des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. den Erwerbsinteressen eines Reklamekonzerns geopfert wird. Seit Jahrzehnten haben die Aufsteller des Vereins niemanden gestört. Das Aufhängen von Hohlkammerplakaten würde Unmengen von Plastikmüll verursachen, der bei den Dreiecksständern nicht anfällt. Der Ortsbeirat weiß, dass der Verein immer peinlich genau darauf achtet, die Dreiecksständer nur dort aufzustellen, wo weder der Verkehr behindert noch Verkehrszeichen verdeckt werden. Es geht um ein gemeinnütziges Anliegen, das im Interesse aller Frankfurterinnen und Frankfurter mit Kindern ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. September 2025OFOF 815/11Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 12. Januar 2026Sie sind hier
    OAOA 590Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!
    Anregung
  3. 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1020Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom TischStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 42 · 23.02.2026
TO I, TOP 105
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVolt
Ablehnung:
FDPBFF-BIGÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
AfD (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)

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